Einführung der Ombudsarbeit in Hamburg und im Bezirksamt Hamburg-Nord
Letzte Beratung: 02.02.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 9.1
Anlass:
Die zentrale Ombudsstelle -OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte- in Trägerschaft des Verbands Kinder- und Jugendarbeit Hamburg (VKJH) hat seine Tätigkeit aufgenommen. Der Bezirk Hamburg-Nord beginnt nun ebenfalls mit dem Aufbau der Ombudsarbeit.
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Die aktive Einführung der Ombudsarbeit im Bezirksamt Hamburg-Nord tritt jetzt in die nächste Phase. Zwei Ombudspersonen wurden gefunden und stehen in regelmäßigen Kontakt zur zentralen Ombudsstelle. Ein Konzept zur Implementierung (Anlage 1) wurde erstellt. Hierin wird vorgeschlagen ein Gremium aus Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses (Politik und freie Träger), der Verwaltung und der zentralen Ombudsstelle zu bilden. In diesem Gremium stellen sich die angehenden Ombudspersonen dem Bezirk vor. Die Einsetzung erfolgt mit der Einsetzungsverfügung (Anlage 2), die von der Vorsitzenden des JHA und dem Bezirksamtsleiter unterschrieben wird. Bestandteil der Einsetzungsverfügung ist das Merkblatt zur Ombudsschaft (Anlage 3).
Es wird vorgeschlagen, Vertreter:innen der zentralen Ombudsstelle zur JHA-Sitzung im März einzuladen, damit diese ihre Aufgaben vorstellen, über erste Erfahrungen berichten und Fragen aus dem JHA beantworten.
Im Anschluss kann dann die Benennung von jeweils einer Vertreter:in der Politik und der freien Träger zur Besetzung des bezirklichen Gremiums erfolgen.
Der Jugendhilfeauschuss wird um Kenntnisnahme und Zustimmung zum vorgeschlagenen Verfahren gebeten.
Michael Werner-Boelz
Anlage 1 Umsetzungskonzept
Anlage 2 Einsetzungsverfügung
Anlage 3 Merkblatt Ombud
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