22-0849

Stellungnahme zur geplanten Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg - geänderte Fassung

Antrag

Letzte Beratung: 26.05.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Aus unserer fachlichen Perspektive hat sich die derzeitige Struktur der Ombudsstelle in Hamburg bewährt:

  • Sie ist für junge Menschen, Familien und Fachkräfte gut erreichbar und anerkannt.
  • Sie arbeitet parteilich an der Seite der Ratsuchenden in bestehenden Machtasymmetrien und trägt zugleich durch fachpolitische Rückmeldungen zur Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe bei.
  • Die gewachsenen Kooperationen zwischen OHA!, den bezirklichen Diensten und den freien Trägern sind tragfähig und sensibel eingespielt.

Vor diesem Hintergrund sehen wir eine vollständige Neuausschreibung kritisch. Sie gefährdet aus unserer Sicht:

  • die Kontinuität der ombudschaftlichen Beratung,
  • das über Jahre aufgebaute ehrenamtliche Engagement der Ombudspersonen,
  • sowie die in Hamburg mühsam entwickelten fachlichen Leitlinien von Ombudschaft, wie sie u. a. in der Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“ und den darauf aufbauenden Beschlüssen der Bürgerschaft verankert sind.

Gerade die Zahlen zur Inanspruchnahme von OHA! belegen, dass nicht ein Strukturwechsel, sondern eine bedarfsgerechte Stärkung der vorhandenen Ressourcen erforderlich ist. Die von allen Seiten befürwortete Stellenausweitung wurde aus Haushaltsgründen bislang nicht umgesetzt nun stattdessen auf einen Systemwechsel zuzusteuern, halten wir für fachlich nicht nachvollziehbar und dem Kinderschutz sowie der Stärkung von Kinderrechten in Hamburg nicht dienlich.


Petitum/Beschluss

Der JHA Bergedorf fordert die Fachbehörde dazu auf, von der Neuausschreibung der Ombudsstelle abzusehen, um die in Hamburg fachlich bewährten ombudschaftlichen Strukturen zu sichern!

Die Fachbehörde wird aufgefordert sich zu dem bisherigen Konzept von Ombudschaft in Hamburg, wie es in der Bürgerschaft, dem Familienausschuss und dem Landesjugendhilfeausschuss sowie unter bezirklicher und wissenschaftlicher Beteiligung entwickelt wurde, zu bekennen.


Wenn Ombudschaft in der Kita in ähnlicher Größe wie OHA! gewollt ist und der VKJH diesen Bereich als Träger nicht übernehmen soll, dann sollte lediglich der Teilbereich Kita neu ausgeschrieben werden.

Die Fachbehörde wird aufgefordert, die juristischen und fachlichenAbwägungen darzulegen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.05.2026
Ö 3.1
Anhänge

keine

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