22-0849.01

Stellungnahme zur geplanten Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg - Stellungnahme

Stellungnahme

Letzte Beratung: 23.06.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zur o.g. Anfrage wie folgt Stellung:

Um die Aufgaben einer Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe künftig zu erweitern und die Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien noch umfassender zu gestalten, ist eine gemeinsame Ombudsstelle für Jugendhilfe und Kindertagesbetreuung geplant. Sie nimmt eine zentrale Rolle als unabhängige, beratende und vermittelnde Instanz in Hamburg ein, die zur Stärkung der Kinderrechte, zur Qualitätssicherung und zur Konfliktlösung beiträgt. Besonders im Vordergrund steht die neutrale und unabhängige Instanz für Kinder, Sorgeberechtigte sowie Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, um Beschwerden, Konflikte oder Anliegen im Zusammenhang mit der Betreuung, Förderung und dem Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen entgegenzunehmen. Dies stärkt die Partizipation aller Beteiligten.

Des Weiteren soll die Ombudsstelle künftig über Rechte und Pflichten im Bereich der Kindertagesbetreuung informieren und beraten, bestehende Beschwerdewege sowie Unterstützungsangebote aufzeigen und damit auch präventiv agieren. Die systematische Auswertung der eingehenden Anliegen wird es ermöglichen, wiederkehrende Problemlagen zu identifizieren und Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kindertagebetreuung in Hamburg an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Aus zuwendungsrechtlichen Gründen ist hierfür eine Neuausschreibung erforderlich, da sich der Förderzweck wesentlich erweitert und damit die Gleichbehandlung aller Träger gewährleistet werden muss. Das Verfahren wird transparent durchgeführt, der bisherige Träger wurde informiert und eine erneute Bewerbung ist möglich. Die weitere Ausgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern und unter Berücksichtigung bewährter Abläufe. Die Ombudsstelle hatte bisher den Fokus auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Die Vielzahl der bisherigen Aufgaben der Ombudsstelle in diesem Zusammenhang wird beibehalten. Sie bleibt die vertrauliche und unabhängige Anlaufstelle für Beschwerden, Hinweise oder Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, Mitarbeitenden oder anderen Betroffenen.

Durch die enge Verknüpfung der Bereiche Erziehungshilfe und des Bereichs Kindertagesbetreuung wird eine fachlich übergreifende Ombudsstelle geschaffen. Dadurch werden auch gemeinsame Strukturen geschaffen, z. B. durch die Nutzung von Räumlichkeiten, Geschäftszimmer und Personal. Die derzeitigen Planungen gehen von einem lückenlosen Beratungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger aus. Im Übrigen sind die weiteren Planungen noch nicht abgeschlossen.

Der §9a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verpflichtet die Bundesländer für die Einrichtung und Sicherstellung einer ombudschaftlichen Infrastruktur zu sorgen. Die Beratung kann auch durch Träger der freien Jugendhilfe erfolgen. Die Finanzierungsverantwortung und Organisationshoheit verbleiben beim jeweiligen Bundesland. § 9a SGB VIII schreibt damit nicht ausdrücklich vor, wer die Beratung leisten und wer demnach gefördert werden soll. Die Auswahl, welche Organisationen oder Beratungsstellen gefördert werden, obliegt dem nach Landesrecht zuständigen öffentlichen Träger.

rderungen in der Kinder- und Jugendhilfe (Zuwendungen) werden in Hamburg auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), den Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO und § 74 SGB VIII vergeben. Ein Rechtsanspruch auf eine Gewährung besteht nicht. Es sind die Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz zu beachten. Neue Fördervorhaben oder solche, bei denen sich die Förderziele und -zwecke erheblich verändern, sind daher öffentlich auszuschreiben, damit alle geeigneten Träger die Gelegenheit erhalten, sich darauf zu bewerben. Dem aktuellen Träger der Ombudsstelle steht es dabei frei, sich nach Veröffentlichung der Ausschreibung auf die Umsetzung der neu einzurichtenden Ombudsstelle zu bewerben.

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.06.2026
Ö 5.3
Anhänge

keine

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