Stellungnahme zur geplanten Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg
Aus unserer fachlichen Perspektive hat sich die derzeitige Struktur der Ombudsstelle in Hamburg bewährt:
Vor diesem Hintergrund sehen wir eine vollständige Neuausschreibung kritisch. Sie gefährdet
aus unserer Sicht:
Gerade die Zahlen zur Inanspruchnahme von OHA! belegen, dass nicht ein Strukturwechsel,
sondern eine bedarfsgerechte Stärkung der vorhandenen Ressourcen erforderlich ist. Die von
allen Seiten befürwortete Stellenausweitung wurde aus Haushaltsgründen bislang nicht umgesetzt – nun stattdessen auf einen Systemwechsel zuzusteuern, halten wir für fachlich nicht nachvollziehbar und dem Kinderschutz sowie der Stärkung von Kinderrechten in Hamburg nicht dienlich.
Beschluss:
Die Fachbehörde wird aufgefordert sich zu dem bisherigen Konzept von Ombudschaft in Hamburg, wie es in der Bürgerschaft, dem Familienausschuss und dem Landesjugendhilfeausschuss sowie unter bezirklicher und wissenschaftlicher Beteiligung entwickelt wurde, zu bekennen.
Wenn Ombudschaft in der Kita in ähnlicher Größe wie OHA! gewollt ist und der VKJH diesen
Bereich als Träger nicht übernehmen soll, dann sollte lediglich der Teilbereich Kita neu ausgeschrieben werden.
Die Fachbehörde wird aufgefordert, die juristischen und fachlichen Abwägungen darzulegen.
Infotext: Unabhängig und bedarfsgerecht? –Ombudsstellen nach § 9 a SGB VIII (
unsere jugend, 78. Jg., S. 50 – 57 (2026))
rechtliche Einschätzung von Prof. Dr. Peter Schruth
Schreiben von OHA! vom 29.04.2026
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