Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.02.2022

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird mehrheitlich bestätigt.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ö 2

Personalien

Ö 2.1

Zusammenarbeit mit den Vertreter:innen der Freien Träger - Benennung einer Person, welche die Meinungsbilder kommuniziert

Herr Dr. Brauckmann erklärt, es gäbe keinen neuen Sachstand.

 

Der Tagesordnungspunkt wird daher vertagt.

Ö 3

Feststellung der Befangenheit von Ausschussmitgliedern gem. § 6, Abs. 5 BezVG

Es liegen keine Befangenheitserklärungen vor.

Ö 4

Öffentliche Bürgerfragestunde

Es liegen keine Fragen von Bürger:innen vor.

Ö 5

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift vom 05.01.2022 wird einstimmig genehmigt.

Ö 6

Tagesordnungspunkte: Gäste-, Referenten- und Bürgerbeteiligung

Ö 6.1

Einrichtungen / Träger im Bezirk Hamburg-Nord stellen sich vor

Ö 7

Haushaltsangelegenheiten und Anträge

Ö 7.1 - 21-3086

Aufstellung der zusätzlichen Corona bedingt zur Verfügung stehenden Mittel hier: Aktualisierung

Herr Dr. Brauckmannchte wissen, wie viele Träger für welche Projekte berücksichtigt worden seien.

 

N/JA-L erklärt, es handele sich hier um den Mittelstand sowie die zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Frau Goldade erläutert, dass es sich um sieben Träger handele. Sie schlägt vor, dem Ausschuss eine Liste mit den entsprechenden Projekten zur Verfügung zu stellen. Eine Aufzählung bzw. nähere Erläuterung wäre im zeitlichen Rahmen dieser Sitzung nicht möglich. Wichtig sei, dass weitere Bundesmittel, die extra für Ferienmaßnahmen bestimmt seien, eingeworben wären. Insgesamt stünden 58.195,83 € an Bundesmitteln zur Verfügung. Zudem müssten Bundesmittel stets vor den Landesmitteln genutzt werden. Mit dem Bundesprogramm sei ein besonderes Berichtswesen verbunden, welches einen höheren Aufwand darstelle.

 

Die Vorsitzende weist daraufhin, dass der Bezirk Hamburg-Nord 33.500 € an Bundesmitteln eingeworben hätte.

 

Herr Noßchte wissen wie die Träger mit den erweiterten Angeboten umgingen. Hier sei insbesondere der Blick auf Personalressourcen sowie die Kapazitäten der Honorarkräfte zu richten.

 

Die Vorsitzende richtet diese Frage an die Vertreter:innen der Träger, ob bereits Erfahrungen hinsichtlich der Organisation oder weiteren Hinweisen bestehen.

 

Frau Akar berichtet sie habe einen Antrag gestellt. Die erforderlichen Personalkosten seien mit dem Antrag bewilligt worden.

 

Frau Lütkehus berichtet, dass die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit kaum mehr Angebote aufgrund des Personal- bzw. Honorarmangels stellen können. Sie habe bspw. immer einen Antrag auf Sondermittel für den Besuch in Hagenbeck gestellt, dennoch sei eine Beantragung für diese Corona-Sondermittel zu aufwendig.

 

Herr Dr. Brauckmann erwähnt, Herr Noß habe bereits auf das Problem hingewiesen. Die bezirklichen Sondermittel stünden für Ferienfreizeiten erst einmal nicht zu Verfügung, die Corona Mittel seien jedoch nur für zusätzliche Angebote. Da einige Träger bereits vor Corona bspw. Ausflüge nach Hagenbeck anboten, würden die Mittel nur in andere Töpfe verteilt. Weiterhin möchte er wissen wer die Entscheidungen der Mittelvergabe der Corona-Mittel treffe.

 

Frau Goldade berichtet, alle Anträge seien im Jugendamt eingegangen und geprüft worden. Zudem werde geprüft, ob die Anträge bzw. Vorhaben mit den Zielen des Programms vereinbar seien. Sollten mehr Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stünden, entscheide die Reihenfolge des Eingangs. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen und es seien noch Mittel übrig.

 

Die Vorsitzende berichtet, dass in den letzten Jahren die bezirklichen Mittel aus den Sondermitteln herausgearbeitet wurden, um eine niedrigschwellige Beantragung für Ferienfreizeiten zu ermöglichen. Sie möchte wissen, ob die Bundesmittel vor den Landesmitteln genutzt werden müssten oder andere Mittel gemeint wären.

 

Frau Goldade erwidert, dass in den letzten Jahren mit den Sondermitteln Ferienangebote finanziert worden seien, dieses Jahr allerdings Kosten für Reparaturen und Anschaffungen gestellt werden sollten. Weiterhin stünden Landesmittel zur Verfügung sofern die Bundesmittel nicht ausreichten. Sollten die Landesmittel nicht ausreichen, könne sich weiterhin an die Bezirksversammlung gewandt werden.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass zunächst die Bundesmittel aufgebraucht werden müssten, bevor auf Landes- oder bezirkliche Mittel zurückgegriffen werde. Dennoch sei das Antragswesen für die Bundesmittel sehr anspruchsvoll, wohingegen die Beantragung von Sondermitteln einfacher gestaltet wäre.

 

Frau Goldade erwidert, dass nicht der Antrag, sondern das Berichtswesen aufwendig sei, da die Maßnahme nach Abschluss noch einmal erläutert werden müsse.

 

Herr Dr. Brauckmann chte wissen wer über die Mittelverteilung entscheide.

 

Herr Noß sagt, die Gelder vom Bund stünden für zusätzliche Freizeiten zur Verfügung. Diese sollen die Mittel ersetzen, die von den der Bezirksseite in den letzten Jahren angeboten wurde. Bezirkliche Mittel sollen demnach für Instandsetzungsmaßnahmen verwendet werden. Dazu benötige die Verwaltung einen Auftrag der Bezirkspolitik. Im nächsten Hauptausschuss solle daher ein entsprechender Antrag eigebracht werden, um der offenen Kinder- und Jugendarbeit einen Betrag zur Verfügung zu stellen für entsprechende Reparaturmaßnahmen. Herr Noß bietet an den Antrag interfraktionell zu stellen und würde sich über breite Unterstützung freuen.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen, möchte aber auch noch einmal auf die Frage von Herrn Dr. Brauckmann hinweisen.

 

Frau Goldade erläutert, dass bei dem Bundesprogramm kein spezielles Vergabeverfahren vorgesehen ist. Es sei geprüft worden, ob die Vorhaben mit den Zielen und Vorgaben des Programms übereinstimmen. Es sei allen Antragstellenden eine Zusage erteilt worden und somit allen Anträgen stattgegeben worden.

 

Frau Schierningchte wissen, welche Projekte gefördert worden seien.

 

Die Vorsitzende erwidert, dass eine Übersicht der Projekte dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werde.

 

Frau Schierning bittet, die Projekte in dieser Übersicht direkt aufzuzählen bzw. aufzuzeigen.

 

Herr Schilf erläutert, dass aufgrund des umfangreichen Berichtwesens kleinere Ausflüge, die sonst aus bezirklichen Sondermitteln finanziert worden seien, nicht beantragt werden und somit nicht stattfinden könnten. Er möchte wissen wie die Ausgestaltung kleinerer Projekte bei Freien Trägern ablaufe.

 

Die Vorsitzende sehe dieses Problem ebenfalls. Sie fragt, ob es möglich wäre, diese aus anderen Mitteln zu finanzieren. Die Bearbeitung des Berichtswesens könne nicht von allen Trägern gestellt werden aufgrund des Aufwands. Es gehe hierbei auch um Gleichbehandlung.

 

Frau Lütkehus fragt sich, ob kleine Träger dieses Berichtswesen bei kleineren Anträgen/Projekten schaffen könnten. Es könnten größere Anträge gestellt werden, für kleine Projekte sei dies jedoch zu viel Bürokratisierung. Sie möchte darauf hinweisen, dass kleine Vereine dies nicht bearbeiten können. Zudem sollten mit diesen Mittel zusätzliche Angebote finanziert werden. Aktuell würde jedoch kaum etwas zusätzlich angeboten, sondern eher ursprüngliche Angebote finanziert werden.

 

N/JA-L erklärt, dass die Vorgaben bzw. Regelungen eingehalten werden müssen und diese nicht außer Kraft gesetzt werden können.

 

Frau Grichisch ergänzt, dass kleine Vereine über die Hamburger Spielräume, einem Gemeinschaftfonds der Bürgerstiftung, niedrigschwellige Anträge stellen können. Nähere Informationen finde man unter rgerstiftung-hamburg.de. Dortige Ansprechpartnerin sei Frau Heydt (Cornelia.Heydt@bürgerstiftung-hamburg.de).

Weiterhin möchte sie wissen, ob die neu entstandenen Landesmittel für die Schulen verfügbar seien oder ob Träger bzw. die Jugendhilfe auch darauf zugreifen können.

 

Frau Goldade erläutert, das Geld sei ausschließlich für die Schulen. Dennoch gebe es eine Drucksache Bezirkliche Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie stärken, wodurch Mittel für die Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden können, sofern die Bundesmittel aufgebraucht seien. Diese Drucksache sei nicht an ein besonderes Berichtswesen oder Sonstiges gebunden.

 

Frau Akar findet das Verfahren nicht sehr transparent und fragt, ob von der Verwaltung Informationen zum weiteren Ablauf bereitgestellt werden und wo welche Mittel beantragt werden können.

 

N/JA-L erklärt, dass dafür ein Beschluss notwendig sei, der bereits von Herrn Noß angesprochen wurde.

 

Frau Lütkehus berichtet, dass bereits kommuniziert wurde, dass Bundesmittel zur Verfügung stünden. Sie möchte wissen, ob Sondermittel noch zur Verfügung stünden.

 

Die Vorsitzende erklärt, dass dies nicht möglich sei, da zunächst Bundes- und dann Landesmittel aufgebraucht werden sollen.

 

Herr Fuß stimmt den Äerungen von Frau Lütkehus zu und erklärt, dass die Informationen, dass Bundesmittel zur Verfügung stünden, bereits herausgegeben worden seien.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 7.2 - 21-3117

Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L Tarifabschluss für die Freien Träger*innen

Herr Ramm entschuldigt sich für die Kurzfristigkeit des Antrags. Nach §47 V SGB VIII stehe die Sonderzahlung den Freien Träger ebenso zu. Mit diesem Antrag solle dies umgesetzt werden und er hoffe daher auf breite Zustimmung.

 

Frau Permien stehe dem Vorhaben offen gegenüber und fragt die Verwaltung, ob dies leistbar sei. Punkt 1 des Petitums solle jedoch geändert werden.

 

Frau Lütkehus unterstützt diesen Antrag ebenfalls. Sie denkt, der Jugendhilfeausschuss werde jedoch so nicht weiter kommen. Die Träger könnten Anträge zur Sonderzahlung stellen, es drohten jedoch Nachteile, wenn nicht bis zum 31.03.2022 das Geld an die Beschäftigten ausgezahlt werde. Es könne nicht sein, dass Träger anders finanziert werden. Die Rahmenzuweisung müsse auskömmlich sein.

 

Die Vorsitzenderde es begrüßen, wenn sich inhaltlich zunächst auf den vorliegenden Antrag und der Einwerbung der Verstärkungsmittel der Tarifabschlüsse konzentriert werde. Die Rahmenzuweisung könne bzw. solle an anderer Stelle durch einen weiteren Antrag diskutiert werden. Hier solle grundsätzlich über die Höhe beraten werden.

 

Herr Noß unterstützt das Anliegen, hat aber ebenfalls Änderungswünsche für das Petitum.

 

N/JA-L sagt, die geforderten Informationen aus Punkt 2 könnten dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Nische fragt, ob beschlossen wurde, dass der Jugendhilfeausschuss unter Punkt 1 die Sonderzahlung nicht beschließen und auch niemanden zur Zahlung verpflichten könne. Dies müsse als ein Prüfauftrag an die Fachbehörde formuliert werden.

 

N/JA-L erklärt, die Verwaltungnne eine Berechnung vornehmen. Die Sozialbehörde bestätige die Vorgaben des Antrags, d.h. es könne nicht mehr Geld als in der Rahmenzuweisung beschrieben, zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Nische erklärt, es müsse mit einer Absage hinsichtlich der Finanzierung gerechnet werden.

 

Die Vorsitzende fasst die Ausführungen noch einmal zusammen. Der Ausschuss berät derweil ausführlich über die Formulierung der einzelnen Petitumspunkte. Es wird u.a. diskutiert, ob der Punkt 1 entfallen könne, was jedoch die antragstellende Fraktion entscheiden müsse

 

Frau Ahrweiler wirft ein, es handele sich hierbei um Verstärkungsmittel, weshalb der erste Petitumspunkt somit gestrichen werden könne.

 

Die Vorsitzende widerspricht, es handele sich hier um Personalmehrkosten. Die Betonung von Verstärkungsmitteln sei daher nicht notwendig.

 

Der Ausschuss einigt sich auf ein Wegfallen des ersten Punktes und folgende Änderungen des Petitums:

 

Neufassung:

Der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Nord beschließt:

 

1. Corona Sonderzahlungen nach dem Tarifabschluss des TV-L sind vollumfänglich zuwendungsfähig, soweit die Träger der freien Jugendhilfe vergleichbare Maßstäbe anlegen, wie der öffentliche Träger der Jugendhilfe.

 

 

2.nderung Punkt 2)

Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss mitzuteilen, welche Stellen bei welchen Trägern in welchem Umfang in den betreffenden Bereichen zum maßgeblichen Zeitpunkt besetzt sind. Diese Daten sind nebst dem hieraus zu ermittelten Mehrbedarf auch der Fachbehörde anzuzeigen.

 

3.nderung Punkt 3)

Die Fachbehörde wird gebeten, kurzfristig den durch die Tarifvereinbarung zum TV-L entstehenden Personalkostenmehrbedarf, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs für die sog. Corona-Sonderzahlungen zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

 

Herr Schilf erklärt, die Tariferhöhung sei Sache zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden und habe somit nichts mit der Rahmenzuweisung zu tun. Tarifliche Belange bezögen sich direkt auf die Tarifpartner. Die Fachbehörde bzw. die Sozialbehörde sei kein Zuwendungsgeber. Er gehe daher von einer Ablehnung aus, da die Fachbehörde nicht zu den Tarifpartnern gehöre.

 

Frau Mücke-Kemp werde dem Antrag mit den Änderungen ebenfalls zustimmen. Sie möchte auf die Frist vom 31.03.2022 hinweisen. Eine Vertagung und weitere Beratung sei daher schwierig.

 

 

Herr Ramm chte noch einmal auf die Formulierung zu Punkt 1 eingehen.

 

Frau Nische empfiehlt jedoch diesen wegzulassen, da er zu weiteren Diskussionen über tarifrechtliche Verpflichtungen führe. Es gehe vorrangig um den Erhalt der Verstärkung, damit eine Gleichstellung erfolgen könne.

 

Herr Ramm und Herr Hafkemeyer schließen sich dieser Überlegung an und erklären sich einverstanden, diesen Punkt wegzulassen.

 

Die Vorsitzende verliest abschließend das geänderte Petitum. Sie weist daraufhin, dass die genaue Summe des Mehrbedarfs noch nicht beziffert sei. Diese solle errechnet und der Fachbehörde geliefert werden.

 

Frau Goldade sagt, die Summe der reinen Corona-Sonderzahlung betrage für den Bereich OKJ, FamFö und SAE-alt ca. 35.000 €. Der Bereich SHA und die Schulprojekte sind darin nicht enthalten.

Abstimmungsergebnis:

Änderungen einstimmig beschlossen

 

Ö 8

sonstige Anträge

Ö 9

Eingänge und Mitteilungen

Ö 9.1 - 21-3076

Einführung der Ombudsarbeit in Hamburg und im Bezirksamt Hamburg-Nord

N/JA-L erläutert, mit der Drucksache solle der aktuelle Stand der Einrichtung von Ombudstellen verdeutlicht werden. Die zentrale Ombudstelle habe ihre Tätigkeit bereits aufgenommen, d.h. die eigene Organisation aufgebaut und erste Informationsveranstaltungen für Interessierte durchgeführt. Nachdem auch im Bezirk Nord für Ombudsarbeit geworben wurde, gebe es nach wie vor zwei Interessierte, die sich mittlerweile ausgiebig informiert hätten und auch geschult wären. Der vorliegende Verfahrensvorschlag, also die Empfehlung der Bildung eines Auswahlgremiums aus Mitgliedern des JHA (der Politik, der Freien Träger und der Verwaltung) und Mitgliedern der zentralen Ombudstelle, welches mit den Interessierten in Kontakt tritt und die Ergebnisse wiederum im JHA kommunizieren soll, soll nun abgestimmt werden. Weiter schlägt N/JA-L vor die Ombustelle OH! zur nächsten Sitzung des JHA einzuladen um zu erfahren wie weit die Arbeit der zentralen Stelle konkret sei und auch wie es in den anderen Bezirken gehandhabt wird. Sie bittet den Ausschuss bis zur nächsten Sitzung Mitglieder für das Auswahlgremium zu benennen. Sie weist auf das, der Drucksache beigefügte Implementierungskonzept und die Einsetzungsverfügung für die formale Einsetzung der Ombudspersonen für nähere Informationen hin.

 

Herr Fuß ergänzt, die zentrale Stelle verwalte die Ombudspersonen aller Bezirke. Sie sei deren Ansprechpartner für Rückfragen und stelle Fachberatungen und Schulungen bereit, damit auch fachfremde Interessierte auf eine Tätigkeit als Ombudsperson vorbereitet werden Könnten. Er bittet den Ausschuss weiterhin für die Tätigkeit zu werben und Interessierte für die ersten Beratungen direkt an ihn zu verweisen.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die Erläuterungen und betont, wie wichtig es sei, fachlich gut auf solche Tätigkeiten vorbereitet zu werden, nicht zuletzt um herauszufinden, ob es die richtige Tätigkeit für die Interessierten ist.

 

Herr Fuß sagt, man könne auf die Erfahrungen aus Mitte, wo es seit 2015 eine Ombudsstelle gebe, zurückgreifen. Hier seien sehr erfahrene Ombudspersonen tätig und er schlägt vor eine dieser Personen auch zur nächsten Sitzung mit einzuladen.

 

Die Vorsitzende meint, die Idee sei sehr gut und bittet alle noch einmal in ihren Netzwerken zu werben. Es dürfe dabei jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass es sich um ein zeitintensives Ehrenamt handele.

 

Herr Fuß sagt, es wäre schön mehr Interessenten zu haben, da gerade zu Beginn mit einer Vielzahl von Anfragen gerechnet werde. Die Belastung sei geringer, auf je mehr Personen sie verteilt werden könne. Die OH! in Wandsbek leiste Unterstützung in der Anfangszeit, auch bei der Aufnahme von Anliegen etc.

 

Frau Schierning bittet erneut um ein Papier der Verwaltung, welches das Amt beschreibe. Das bereits zur Verfügung gestellte empfinde sie als nicht konkret genug, um direkt auf Personen hinzuzugehen.

 

Herr Fuß sagt, ein Flyer, welcher das Amt konkret und griffig beschreibe sei bereits in Arbeit. Er hofft, dass dieser bis zur nächsten Sitzung fertig ist.

 

Herr Morgenstern bittet darum, die Funktion und die Aufgaben des Auswahlgremiums zu erläutern, da laut seinem Verständnis, keine richtige Auswahl stattfinde. Außerdem fragt er, ob die Fraktionen, als politische Akteure, noch eine Vertretung bestimmen müssen, was von der Vorsitzenden bejaht wird.

 

N/JA-L merkt an, der Wunsch sei, dass die Fraktionen und die Freien Träger bis zur nächsten Sitzung Personen benennen.

 

Herr Fuß sagt, die Interessierten Bewerber:innen sollten erst einmal vor dem kleinen Auswahlgremium ihre Beweggründe und Motivation darlegen, bevor sie dem großen Ausschuss Rede und Antwort stehen müssten. Der Begriff Auswahlgremium sei irreführend. Es gehe vielmehr darum, die Personen kennen zu lernen als sie auszuwählen.

 

Herr Schilf erklärt, es komme zu Wissenslücken, da während der letzten Sitzungszeit aus bestimmten Gründen nicht immer alle Vertretungen mit im Ausschuss gewesen wären. Er bedankt sich bei Herrn Fußr die Konkretisierungen, welche ihm das Thema und die nächsten Schritte nun klarer gemacht haben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Ö 9.2

Mitteilung von Jugendhilfeausschuss relevanten Themen aus der Bezirksversammlung und dem Hauptausschuss

Ö 9.2.1 - 21-3030

Verteilungsvorschlag zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen(RZ) 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt) Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Die Vorsitzende erklärt, es handle sich hier um eine Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen, welche der JHA in seiner Sitzung im November 2021 beschlossen hätte.

 

Herr Schilf betont, dass sowohl von politischer Seite als auch von der Verwaltung hier schlau und gut formuliert worden wäre. Bezüglich der, im ersten Teil dieser Sitzung besprochenen Tariferhöhungen, gehe aus der Stellungnahme leider hervor, dass dafür keine Erhöhungen der Rahmenzuweisungen vorgesehen seien. Umso wichtiger sei es, diese Punkte im Antrag 7.2 verortet zu haben. Er bedankt sich bei der Fraktion DIE LINKE für die Einbringung des Antrags und die konstruktive Arbeit des Ausschusses am Antrag.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 10

Verschiedenes

N/JA-L weist auf eine Veranstaltung/Impfaktion der Sozialbehörde in Zusammenarbeit mit dem DRK im Haus der Jugend Lattenkamp am Sonntag, 06.02.2022 von 12.30-18.00 hin.

 

Herr Schilf bedankt sich bei der Vorsitzenden, der Verwaltung und den Mitgliedern für die konstruktive Arbeit und eine vorbildhafte Sitzung.

 

Die Vorsitzende sagt, man habe gute Arbeit geleistet, bedankt sich bei allen und schließt die Sitzung.