Aufstellung der zusätzlichen Corona bedingt zur Verfügung stehenden Mittel hier: Aktualisierung
Nachstehend teilen wir die Höhe der sog. „Corona-Mittel“ mit, die derzeit zur Verfügung stehen.
Corona-Soforthilfe-Hygiene
Im Mai 2020 wurden seitens der Finanzbehörde Verstärkungsmittel mit dem Zweck „Corona-Soforthilfe-Hygiene“ in Höhe von insgesamt 700.000,00 € für alle Bezirke zur Verfügung gestellt. Die Bezirksamtsleitungen haben sich auf ein Verfahren und einen Verteilungsmodus geeinigt. Jedem Bezirk wurden Mittel in Höhe von 100.000,00 € zugeteilt. Damit sollen Corona bedingte Schutzmaßnahmen finanziert werden. Aktuell stehen für Hamburg-Nord noch 17.262,80 € zur Verfügung.
Drucksache 22/4379 „Bezirkliche Kinder und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-
Pandemie stärken“
Ansatz 2022 = 33.537,42 €
Mit diesen Mitteln sollen zusätzliche Maßnahmen der bezirklichen Jugendhilfe zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie finanziert werden. Dazu gehören Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung und der Sozialräumlichen Angebote z.B. im Bereich kultureller und sportlicher Aktivitäten sowie auch Ferienfreizeiten.
Diese dürfen allerdings nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Bundesmittel (s.u.) vollständig verbraucht worden sind. Die Reste aus 2021 sind nicht ins 2022 übertragbar.
Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“
Der Ansatz für den Bezirk Hamburg-Nord beträgt insgesamt 158.100,00 €. Diese Mittel stehen für zusätzliche Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Daraus können sowohl Personal- als auch Sachausgaben beglichen werden, die bereits die vorhandenen Angebote stärken und/oder zusätzliche Angebote finanzieren. Die Träger wurden hierzu über die vorhandenen Verteiler informiert und haben Ende 2021 Anträge beim Fachamt für Jugend- und Familienhilfe in Höhe von 133.441,60 € eingereicht, so dass hier ein Restbetrag in Höhe von 24.658,40€ zur Verfügung steht. Über das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ wurde ein weiterer Betrag in Höhe von 300.000 € (Anteil für BA-Hamburg-Nord: 33.537,43 €) für 2022 ergänzend zu den obigen Ferienmitteln des Landes (Drucksache 22/4739) eingeworben. Die Bundesmittel sind stets vorrangig vor den Landesmitteln einzusetzen. Außerdem ist die Gewährung der Bundesmittel an ein gesondertes Berichtswesen gekoppelt, welches verpflichtend ist.
Die Laufzeit dieses Bundesprogramms ist bis zum 31.12.2022 begrenzt.
AnC-Ansatz: 158.100,00 €
AnC-Ferien: 33.537,43 €
Gesamtansatz Bundesmittel: 191.637,43 €
davon verplant: 133.441,60 €
Bundesmittel zur Verfügung: 58.195,83 €
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz