21-3030

Verteilungsvorschlag zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen(RZ) 1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ), 1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö), 1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt) Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 02.02.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 9.2.1

Sachverhalt

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.11.2021 mit der o.g. Thematik befasst und mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE folgende Beschlussemfehlung abgegeben:

 

Der Verteilungsvorschlag möge in der vorliegenden Form beschlossen werden.

 

Begründung:

Das Bezirksamt hat auf der Basis der vorliegenden Anträge und unter Berücksichtigung der Förderung in 2021 einen Verteilungsvorschlag für 2022 vorbereitet.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich ein rechnerisches Defizit von ca. € 254.777,-. Dieses errechnet sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Bewilligungen 2022 (nach Prüfung der Anträge durch das Jugendamt) und den Mittelansätzen für 2022.

 

Es wurden Reste und Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen in Höhe von € 273.656,- berücksichtigt, so dass der Verteilungsvorschlag für 2022 ohne Berücksichtigung einer zu erwartenden Tariflohnerhöhungen ab 01.10.2021 - 31.12.2022  ausgeglichen ist. Sobald das Ergebnis der Tariflohnerhöhung feststeht, wird geprüft, inwieweit dieses in 2022 durch Rückflüsse aus den Verwendungsnachweisprüfungen umgesetzt werden kann.

 

Den Trägern wurde die Möglichkeit gegeben, bis zum 10.11.2021 zu ihren einzelnen Verteilungsvorschlägen Stellung zu nehmen. Kein Träger hat seinen Verteilungsvorschlag abgelehnt.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Sozialbehörde nimmt den o.g. Beschluss zur Kenntnis. Das Bezirksamt Hamburg-Nord plant, ein absehbares Defizit, das sich aus den Mittelansätzen und den – nach bezirksamtlichen Planungen – zu bewilligenden Anträgen ergibt, durch Reste und Rückflüsse aus Verwendungsnachweisen zu decken.

Soweit sich die geplanten Rückflüsse tatsächlich materialisieren, bestehen seitens der Sozialbehörde keine Bedenken gegen die bezirksamtlichen Planungen. Aus sozialbehördlicher Sicht ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Rahmenzuweisungen für das Jahr 2022 nicht erhöht werden können.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

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