21-1191

Digitalisierung im Bezirksamt Hamburg-Nord - Frommer Wunsch oder Wirklichkeit?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der Herr Bezirksamtsleiter hat in einem Interview, das Mitte Mai phasenweise auf dem Sender NDR 90,3 ausgestrahlt wurde, sinngemäß verlauten lassen, dass er – auch durch die Erkenntnisse der Corona-Krise beeinflusst – Prozesse im Bezirksamt sowie Serviceleistungen für Bürger digitalisieren möchte.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welche Vorgaben des Online-Zugangs-Gesetzes gelten für die Digitalisierung des Bezirksamts Hamburg-Nord?

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet den Bund und die Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

  1. Welche Prozesse und Dienstleistungen kann das Bezirksamt Hamburg-Nord allein und ohne Absprache mit den anderen sechs Bezirksämtern digitalisieren?
  1. Welche Prozesse und Dienstleistungen sollen genau digitalisiert werden? Bitte tabellarisch je Fachamt und mit dem entsprechenden Zeit Ziel darstellen.

Zu den Fragen 2 und 3:

Aufgrund der Gemeinsamkeiten bei der Aufbau- und Ablauforganisation der Bezirksämter sowie bei der Nutzung der IT-Infrastruktur ist die alleinige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen durch das Bezirksamt Hamburg-Nord nicht wirtschaftlich. Senatskanzlei, Fachbehörden und Bezirksverwaltung haben die Verantwortung für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Bezirksverwaltung untereinander aufgeteilt.

  1. Welche Ziele sind mit der Digitalisierung damit verbunden?

Siehe Drucksache 21/19800 zur Digitalstrategie für Hamburg.

  1. Welches Budget und welche Personalressource sind für die Maßnahmen vorgesehen?

In den Jahren 2019 und 2020 wurden für Maßnahmen im Zuge der Bereitstellung von Onlinedienstleistungen Personalkosten in Höhe von ca. 285.000 € und Sachkosten in Höhe von ca. 970.000 € ausgegeben oder sind geplant. Im Übrigen ist die Budget- und Ressourcenplanung für die OZG-Projekte in der Verantwortung der Bezirksverwaltung zum Großteil noch nicht abgeschlossen.

  1. Aus welchen Rahmenzuweisungen wird das Budget zur Digitalisierung genommen?

Es gibt keine Rahmenzuweisungen für die Digitalisierung.

  1. Sind die Stellen und Personalkosten langfristig ausfinanziert? Sind diese in die strukturelle Haushaltsplanung übernommen worden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zur Frage 5.

  1. Gibt es für den Bezirk Hamburg-Nord Vorbilder im Hinblick auf die Digitalisierung, seien es andere Bezirke, seien es andere Kommunen?

Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3. Die Länder haben die Verantwortung für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Clustern untereinander aufgeteilt, so dass nicht jedes Land seine Leistungen eigenständig digitalisiert. Es findet ein ständiger Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen statt, aber auch in Hamburg zwischen Senatskanzlei, Fachbehörden und Bezirksverwaltung.

  1. Ist angedacht, Beratungsfirmen für die Strategieerstellung oder die Umsetzung zu beauftragen? Wenn ja, in welchem Umfang?

Die Erstellung der gemeinsamen Digitalstrategie der Bezirksämter wurde mit Unterstützung von Dataport durchgeführt und von der Senatskanzlei finanziert. Die Planungen für die Umsetzung der Digitalstrategie sind noch nicht abgeschlossen.

  1. Welche Rolle nimmt das zentrale Fachamt N/ITB innerhalb der Digitalisierung der Bezirksämter ein?

Das Fachamt N/ITB plant und organisiert bezirksübergreifend die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den anschließenden Betrieb der Onlinedienste bzw. IT-Verfahren.

Michael Werner-Boelz 18.06.2020

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