Digitalisierung im Bezirksamt Hamburg-Nord - Frommer Wunsch oder Wirklichkeit?
Der Herr Bezirksamtsleiter hat in einem Interview, das Mitte Mai phasenweise auf dem Sender NDR 90,3 ausgestrahlt wurde, sinngemäß verlauten lassen, dass er – auch durch die Erkenntnisse der Corona-Krise beeinflusst – Prozesse im Bezirksamt sowie Serviceleistungen für Bürger digitalisieren möchte.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet den Bund und die Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Zu den Fragen 2 und 3:
Aufgrund der Gemeinsamkeiten bei der Aufbau- und Ablauforganisation der Bezirksämter sowie bei der Nutzung der IT-Infrastruktur ist die alleinige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen durch das Bezirksamt Hamburg-Nord nicht wirtschaftlich. Senatskanzlei, Fachbehörden und Bezirksverwaltung haben die Verantwortung für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Bezirksverwaltung untereinander aufgeteilt.
Siehe Drucksache 21/19800 zur Digitalstrategie für Hamburg.
In den Jahren 2019 und 2020 wurden für Maßnahmen im Zuge der Bereitstellung von Onlinedienstleistungen Personalkosten in Höhe von ca. 285.000 € und Sachkosten in Höhe von ca. 970.000 € ausgegeben oder sind geplant. Im Übrigen ist die Budget- und Ressourcenplanung für die OZG-Projekte in der Verantwortung der Bezirksverwaltung zum Großteil noch nicht abgeschlossen.
Es gibt keine Rahmenzuweisungen für die Digitalisierung.
Siehe Antwort zur Frage 5.
Siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3. Die Länder haben die Verantwortung für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Clustern untereinander aufgeteilt, so dass nicht jedes Land seine Leistungen eigenständig digitalisiert. Es findet ein ständiger Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen statt, aber auch in Hamburg zwischen Senatskanzlei, Fachbehörden und Bezirksverwaltung.
Die Erstellung der gemeinsamen Digitalstrategie der Bezirksämter wurde mit Unterstützung von Dataport durchgeführt und von der Senatskanzlei finanziert. Die Planungen für die Umsetzung der Digitalstrategie sind noch nicht abgeschlossen.
Das Fachamt N/ITB plant und organisiert bezirksübergreifend die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den anschließenden Betrieb der Onlinedienste bzw. IT-Verfahren.
Michael Werner-Boelz 18.06.2020
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