21-1847

Digitalstrategie Hamburg - Auch in Hamburg-Nord ein Thema?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Hamburg hat mit seiner Digitalstrategie den ersten Platz beim eGovernment-Wettbewerb für das beste Kooperationsprojekt gewonnen. Die Hamburger Digitalstrategie wurde durch die Jury als ein Vorzeigebeispiel für eine gemeinsame ressort- und ämterübergreifende Strategie gewürdigt worden. Mit der Digitalstrategie hat sich Hamburg zum Ziel gesetzt, die Transformationspotenziale der Digitalisierung im Sinne bestmöglicher Lebensqualität und umfassender Teilhabe auszuschöpfen.

 

Die öffentliche Verwaltung nimmt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle ein, da sie Berührungspunkte mit nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen besitzt und über Rahmenbedingungen entscheidet.

 

Jede Strategie ist jedoch immer nur so gut, wie die Menschen und Organisationen diese leben. Insbesondere den Bezirksämtern als die Publikumsdienststellen der Freien und Hansestadt kommt hierbei eine sehr wichtige und herausragende Rolle zu.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. 

 

  1. Welche Verwaltungsleistungen bietet das Bezirksamt Hamburg-Nord bereits digital an?

 

Es gibt keine Verwaltungsleistung im Hamburg Service Portal, die ausschließlich durch das Bezirksamt Hamburg-Nord angeboten werden.

 

Die folgenden Dienstleistungen wurden durch die Bezirksämter bereitgestellt:

 

Online-Dienst

Beschreibung

Antragsstatus Ausweis/Pass

Beantragungsstatus beantragter Personaldokumente

Anzeige Bau-, Abbruch- und Wiederaufnahmebeginn

Baubeginnanzeige nach § 72a Absatz 1 Hamburgische Bauordnung

Aufgrabeschein

Anträge auf Erlaubnis nach § 22 HWG

Außengastronomie beantragen

Gastronomen und Gewerbetreibende brauchen eine Genehmigung, wenn sie Tische, Stühle etc. auf öffentliche Flächen nutzen. Das kann auch private Grundstücke betreffen, wenn sie an öffentlichen Raum angrenzen.

Bauantrag - Laufende Antragsverfahren

Übersicht zu Bauantrags-, Abbruchantrags- und Werbeantragsverfahren

Bauantrag stellen

Bauantrag, Abbruchantrag, Werbeantrag

Bauleitplanung

Sie erhalten Informationen über aktuelle Bebauungsplanverfahren und haben die Möglichkeit Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen abzugeben

ume und andere Gehölze fällen oder beschneiden

ume und Hecken stehen in Hamburg unter besonderem Schutz. Prüfen Sie hier, ob Sie eine Genehmigung für Rodung, Beschnitt oder andere Maßnahmen brauchen und stellen Sie, falls nötig, direkt einen Antrag.

Belegungsplan Sportstätten

Aktuelle Informationen zu den Belegungen öffentlicher Sportstätten in Hamburg

Bezirksversammlung Hamburg-Altona

rgerinformationssystem der Bezirksversammlung Altona und ihrer Ausschüsse

Bezirksversammlung Hamburg-Bergedorf

rgerinformationssystem der Bezirksversammlung Bergedorf und ihrer Ausschüsse

Bezirksversammlung Hamburg-Eimsbüttel

rgerinformationssystem der Bezirksversammlung Eimsbüttel und ihrer Ausschüsse

Bezirksversammlung Hamburg-Harburg

rgerinformationssystem der Bezirksversammlung Harburg und ihrer Ausschüsse

Bezirksversammlung Hamburg-Mitte

rgerinformationssystem der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und ihrer Ausscsse

Bezirksversammlung Hamburg-Nord

rgerinformationssystem der Bezirksversammlung Hamburg-Nord und ihrer Ausschüsse

Bezirksversammlung Hamburg-Wandsbek

rgerinformationssystem der Bezirksversammlung Wandsbek und ihrer Ausschüsse

Bezirksversammlungen (nur für Mandatsträger)

Zugang für Bezirksversammlungsmitglieder sowie zubenannte Bürgerinnen und Bürger

Einfache Melderegisterauskunft

Auskünfte aus dem hamburgischen Melderegister

Fundbüro

Informationen und Fundsachensuche online

Gewerbeanzeige

Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Gewerbebetrieben

Besondere Heiratsorte

Heiraten an anderen Orten

Hund anmelden

Melden Sie als Hundehalterin oder Hundehalter Ihren Hund beim Hunderegister und der Hundesteuer an.

Hunderegisterauskunft

Auskunft aus dem zentralen Hamburger Hunderegister

Kinderbetreuung - Entschädigung nach IfSG beantragen

Mit Hilfe dieses Antragsverfahrens können Sie eine Entschädigung nach § 56 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) beantragen.

Kita-Gutschein

Mit diesem Onlinedienst können Sie einen Kita-Gutschein bis zu 12 Stunden beantragen. Ausgenommen sind die Beantragung von: - Hortbetreuung - Kindertagespflege - Eingliederungshilfe in der Kita

Terminvergabe der Kundenzentren

Terminvergabe für Dienstleistungen der Kundenzentren für Einwohnerdaten

Trassenanweisung für Telekommunikation beantragen

Mit diesem Dienst können ausschließlich Telekommunikationsunternehmen (mit Wegebenutzungsrecht nach § 69 Abs. 1 TKG) und von diesen bevollchtigte Firmen einen Antrag auf Verlegung einer Telekommunikationstrasse stellen.

Wohnraumschutznummer Bezirksamt

Behördenverfahren zur Beantragung einer Wohnraumschutznummer und Verwaltung des Belegungskalenders

 

  1. Welche Verwaltungsleistungen bietet das Bezirksamt Hamburg-Nord bis Ende 2020 digital an?

 

Es ist derzeit geplant, die folgenden Dienstleistungen bis Ende 2020 digital anzubieten:

 

Online-Dienst

Beschreibung

Trassenanweisung beantragen

Hier können Leitungsträger, Netzbetreiber und dessen Dienstleister eine Trassenanweisung beantragen.

Urkundenanforderung

Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken

 

 

  1. Welche Verwaltungsleistungen bietet das Bezirksamt Hamburg-Nord bis Ende 2021 digital an?

 

Umsetzungsplanungen für weitere Dienstleistungen sind noch nicht abgeschlossen. Es ist derzeit geplant, folgende Dienstleistungen bis Ende 2021 digital anzubieten:

 

Online-Dienst

Beschreibung

Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung

Öffentliche Straßen können auch anders genutzt werden, als nur für den Verkehr. Dafür wird in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis benötigt

Wegweiser zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis

Dieser Dienst hilft Ihnen, bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die richtigen Dokumente zu finden und sie zur richtigen Behörde zu senden.

 

  1. Welche Verwaltungsleistungen bietet das Bezirksamt Hamburg-Nord bis Ende 2022 digital an?

 

Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

 

  1. Die Digitalstrategie formuliert sog. Digitale Räume zum Leben in der Digitalen Stadt. In welchen Räumen sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord seine Verpflichtung zukünftig die Digitalisierungs-Anstrengungen zu intensivieren?

 

Die Beschreibung und Entwicklung der Digitalen Räume erfolgt federführend durch die Fachbehörden in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern. Die digitalen Räume betreffen sämtliche Lebenslagen in der Stadt. Mit dem Digitalstrategischen Portfolio der Senatskanzlei kann deutlich gemacht werden, welche Vorhaben und Maßnahmen auf welchen digitalen Raum einzahlen. Somit werden sämtliche Vorhaben der Bezirksämter den Digitalen Räumen zugeordnet..

 

  1. Der Raum urbanes Leben.

 

  1. In welchen Gebieten kommen heute schon Crowdsourcing-Ansätze in Hamburg-Nord zum Einsatz?

 

Im Bereich der sogenannten „Magistrale Nord.

 

  1. Welche Formen des Lifecycle-Management sind in Hamburg-Nord im Einsatz bzw. geplant?

 

Derzeit keine.

 

  1. Welche Projekte zum Einsatz von Virtueller Realität bzw. Augmented Reality gibt es bereits im Bereich der Bau- und Stadtplanung bzw. Stadtentwicklung?

 

Keine.

 

  1. Kommt bei Bauvorhaben im Bezirk Hamburg-Nord BIM zum Einsatz? Wenn ja, bei welchen Vorhaben?

 

Nein.

 

  1. Wird die KI-gestützte Wissensdatenbank DiPlanung bereits in Hamburg-Nord genutzt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchen Bereichen?

 

DiPlanung wird im Rahmen der Erprobungsphase des Cockpits im Bereich der Bebauungsplanung testhalber genutzt.

 

  1. Welche Erfahrungen das Bezirksamt Hamburg-Nord mit der Online-Beteiligung mit Hilfe von z.B. DIPAS gesammelt? Bei welchen Projekten ist dieses Modul zum Einsatz gekommen? Wie hoch war die Resonanz aus diesem Bürgerbeteiligungsverfahren?

 

Noch keine.

 

  1. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord im Bereich des Projekts Erhaltungsmanagementsysteme?

 

Das Fachamt IT-Angelegenheiten der Bezirksverwaltung (N/ITB) wird in den Erhaltungsmanagementprojekten „Grünanlagen“, „Ufer und wasserwirtschaftliche Anlagen“ sowie „öffentlicher Hochwasserschutz“ mitarbeiten. Eine entsprechende Stelle bei N/ITB wird zum 1.12.20 besetzt.

 

Die Grunddaten (Geodaten) r den Aufbau des Erhaltungsmanagements „Grünanlagen“ und  Ufer und wasserwirtschaftliche Anlagen“ werden derzeit beim Fachamt Management des öffentlichen Raumes erfasst.

 

  1. Der Raum Mobilität & Energie

 

  1. Welche ITS-Projekte sind im Bezirk Hamburg-Nord in der Umsetzung?

 

  1. An welchen Orten in Hamburg-Nord werden anonyme Verkehrsdaten in Echtzeit erhoben? Seit wann jeweils? Mit welchen bisherigen Ergebnissen und Schlussfolgerungen?

 

  1. Welche Umweltpartner gibt es im Unternehmensnetzwerk "UmweltPartnerschaft Hamburg"? Wie bringt sich das Bezirksamt Hamburg-Nord hierin ein?

 

Zu 4. a.-c.: Die Zuständigkeit liegt bei der BVM oder der  BUKEA.

 

  1. Der Raum Wirtschaft & Arbeitswelten

 

  1. Welche Websites des Bezirksamts Hamburg-Nord sind derzeit in Fremdsprachen aufbereitet, um OZG-Leistungen qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland verfügbar zu machen? Wenn es keine fremdsprachigen Angebote gibt, warum nicht? Wann ist ein fremdsprachiger Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen des Bezirksamts Hamburg-Nord geplant?

 

Keine, es stehen hierfür keine Ressourcen zur Verfügung.

 

  1. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord im Bereich der Start-up- und Innovationsförderung?

 

Die bezirkliche Wirtschaftsförderung (WBZ1) bietet Start-ups und innovativen Unternehmen (genauso wie allen anderen Unternehmen) verschiedene Beratungsleistungen an. Hinsichtlich der Existenzgründung und bezüglich von Angeboten der Innovationsförderung besteht die Beratungsleistung von WBZ1 zunächst aus einer Erstberatung, um die Gründungsinteressierten bzw. Unternehmen zu der für die jeweiligen Kundenbedarfe am besten spezialisierten Einrichtung zu lotsen z.B. an die Hamburger Existenzgründungsinitiative (hei) oder an die Innovationsberatung der Investitions- und Förderbank (IFB). Eine weitergehende Folgeberatung durch WBZ1 erfolgt in erster Linie zu Standort- und Genehmigungsfragen.

 

Darüber hinaus bietet das WBZ mittels einer Kooperation mit dem Verein „Wirtschaftssenioren beraten e.V.“ seit Oktober 2020 eine kostenfreie Sprechstunde an, in der frühere Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Erfahrung an Gründerinnen und Gründer bzw. junge Unternehmen weitergeben. Die Sprechstunde wird u.a. über die social-media-Kanäle des Bezirksamts beworben.

 

  1. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord unternommen, um Mitarbeiterinnen in männlich dominierten Fachbereichen bzw. Mitarbeiter in weiblich dominierten Fachbereichen zu gewinnen? Wie werden hier zukünftig weitere Aspekte berücksichtigt, um insbesondere die technischen Berufe im Bezirksamt für alle interessant zu machen und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?

 

Maßnahmen in männlich dominierten Fachbereichen:

  • gezielte Ansprache von weiblichen potenziellen Bewerberinnen in Stellenausschreibungen
  • gezielte interne Personalentwicklung mittels entsprechender Fortbildungen und Coachings
  • gezielte interne Ansprache von geeigneten weiblichen Beschäftigten im Vorfeld der Ausschreibung entsprechender Stellen und Ermunterung, sich zu bewerben
  • Herstellung von Kontakten zur Technikerschulen/ technischen Hochschulen in Hamburg bzw. im Hamburger Umland, um dort gezielt über die Beschäftigungsmöglichkeiten beim Bezirksamt zu informieren
  • aktives Werben für Praktika im Bezirksamt
  • Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit
  • Teilnahme an Messen und Jobbörsen

 

Maßnahmen in weiblich dominierten Fachbereichen:

  • stärkerer Fokus auf männliche Nachwuchskräfte im Rahmen der Übernahmerunden nach der Ausbildung
  • Nutzung von zielgruppenspezifischen Medien für die Veröffentlichung von externen Ausschreibungen (z.B. XING)
  • Ausbau der Kapazitäten für Praktika unter gezielter bzw. vorrangiger Berücksichtigung männlicher Praktikanten in allen Bereichen des Bezirksamtes
  • aktives Werben für Praktika im Bezirksamt
  • Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit
  • Teilnahme an Messen und Jobbörsen

 

Wie werden hier zukünftig weitere Aspekte berücksichtigt, um insbesondere die technischen Berufe im Bezirksamt für alle interessant zu machen und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat in diesem Jahr als Federführer eine Kampagne zur Personalgewinnung für alle Bezirksämter auf den Weg gebracht (https://bezirksamt-karriere.de/). Die Kampagne war unter anderem im Fahrgastfernsehen im HVV als auch an vielen Haltestellen zu sehen. Weiterhin werden die freien Stellen der Bezirksämter im größten Jobportal INDEED extern veröffentlicht. Diese Kampagne wird weiterhin durchgeführt.

 

Das Bezirksamt ist im ständigen Austausch mit der Fachkräftestrategie Technische Dienste (https://www.hamburg.de/hamburg-baut-auf-dich/). Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Fachkräftestrategie werden Ideen und Konzepte entwickelt, um die technischen Fachkräfte für die FHH zu gewinnen. In diesem Jahr waren Infoveranstaltungen an den Hochschulen & Teilnahme an Messen (deutschlandweit) geplant. Die Veranstaltungen konnten aufgrund der Pandemie nicht stattfinden.

 

Eine Weiterführung der internen Personalentwicklung mittels Fortbildungen und Coaching ist geplant. Hierbei ist es wichtig, gegeünber dem unterrepräsentierten Geschlecht im Bezirksamt noch aktiver für Fortbildungen zu werben und die Beschäftigten zu ermutigen, sich auf entsprechend freie Stellen zu bewerben.

 

  1. Der Raum Sicherheit & Rechtswesen

 

  1. Bietet das Bezirksamt Hamburg-Nord einen elektronischen Rechtsverkehr an? Wenn nein, warum nicht? Wann ist die Umsetzung hierfür geplant?

 

Ja. Durch Einrichtung eines sog. Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) sind Empfangs- und Sendebereitschaft hergestellt.

 

  1. Welche Weiterbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es um die digitalen Kompetenzen zu fördern? Wie werden diese Angebote durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts Hamburg-Nord angenommen?

 

Das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) der FHH bietet eine Zertifizierungsreihe „Digitale Kompetenzen“ an. Diese Zertifizierungsreihe vermittelt Beschäftigten wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für die Verwaltung. Sie werden als Basic-Programm für Einsteigerinnen und Einsteiger und als Advanced-Programm für Fortgeschrittene angeboten.

 

Beide Reihen bestehen aus verschiedenen Bausteinen, die innerhalb von drei Jahren mit einem Zertifikat abgeschlossen werden können. Weiterhin gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit an reguläre Veranstaltung des ZAF (online/ vor Ort) teilzunehmen um ihre digitale Kompetenz zu verbessern.

 

Die Angebote zum Thema „Digitale Kompetenz“ werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut angenommen.

 

  1. Wie viele Arbeitsplätze des Bezirksamts Hamburg-Nord sind mit technologisch modernen und ergonomischen Arbeitsmitteln ausgestattet?

 

  1. Wie viele Arbeitsplätze bietet das Bezirksamt Hamburg-Nord insgesamt an?

 

Das Bezirksamt verfügt aktuell über 1364 Büroarbeitsplätze.

 

  1. Wie viele Arbeitsplätze sind mit einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch ausgestattet?

 

363 Arbeitsplätze sind mit einem elektrisch höhenverstellbaren Sitz-Steh-Schreibtisch ausgestattet.

 

  1. Wie viele Arbeitsplätze sind mit einem mechanisch höhenverstellbaren Schreibtisch ausgestattet?

 

329 Arbeitsplätze sind mit einem mechanisch höhenverstellbaren Schreibtisch ausgestattet.

 

  1. Wie viele Arbeitsplätze verfügen über mindestens zwei Bildschirme?

 

Aktuell verfügen 308 Arbeitsplätze über mindestens zwei Bildschirme.

 

  1. Wenn Arbeitsplätze keine zwei Bildschirme haben, warum nicht? Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord bis Ende 2022 (OZG-Frist) um alle Arbeitsplätze mit zwei Bildschirmen auszustatten?

 

Ein Standard-PC-Arbeitsplatz der FHH wird aktuell mit einem Desktop-PC und einem Monitor versehen.

 

Maßgeblich und entscheidend für die technische Ausstattung von PC-Arbeitsplätzen abweichend von diesem Standard sind die jeweiligen fachlichen Anforderungen. Entsprechend sind aktuell alle PC-Arbeitsplätze im Bezirksamt Hamburg-Nord, an denen ein zweiter Monitor zur fachlichen Aufgabenerledigung erforderlich ist, mit einem zweiten Monitor ausgestattet.

 

Derzeit ist nicht geplant, alle Arbeitsplätze ohne gegebene fachliche Anforderung mit einem zweiten Monitor auszustatten. Sofern sich die fachlichen Anforderungen ändern, werden die Arbeitsplätze anforderungsgerecht ausgestattet, zum Beispiel werden bis Ende des Jahres für alle 100 Arbeitsplätze des Fachbereichs ASD zweite Monitore beschafft.

 

  1. Wie viele Arbeitsplätze verfügen über Laptops bzw. mobile Endgeräte?

 

Aktuell verfügen 660 Arbeitsplätze über ein Notebook.

 

  1. Wenn Arbeitsplätze keine Laptops bzw. mobile Endgeräte haben, warum nicht? Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord bis Ende 2022, um alle Arbeitsplätze mit Laptops bzw. mobilen Endgeräten auszustatten?

 

Das mobile Arbeiten wird im Rahmen der Umsetzung der Digitalstrategie weiter ausgebaut. Ziel ist, alle Arbeitsplätze, die für mobile Arbeit geeignet sind, schnellstmöglich mit einem Notebook auszustatten. Die IT-Abteilung konnte die Quote der Ausstattung mit Notebooks in diesem Jahr deutlich erhöhen. Im Januar hatten ca. 18% der Kolleginnen und Kollegen einen Arbeitsplatz mit Notebook, bis Jahresende werden es fast 55% sein. Aktuell geht es darum, eigentlich später stattfindende Geräteaustausche vor Ablauf der Abschreibungszeiträume vorzuziehen.

 

Aufgrund aktueller fachlicher Vorgaben der Sozialbehörde werden zudem bis Ende des Jahres 2020 alle 100 Arbeitsplätze des ASD mit einem Notebook ausgestattet.

 

Bei Bewilligung des Vorhabens durch die Senatskanzlei werden bis Ende 2022 voraussichtlich alle geeigneten Arbeitsplätze des Bezirksamtes mit einem Notebook ausgestattet sein.

 

  1. Wie viele Arbeitsplätze verfügen über Headsets o.ä., um Video- und Telefonkonferenzen problem- und drahtlos durchzuführen?

 

Die genaue Anzahl an Headsets ist nicht bekannt. Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden im laufenden Jahr bisher 359 Headsets auf Anforderung der einzelnen Fachbereiche beschafft.

 

  1. Wenn Arbeitsplätze nicht über Headsets o.ä. verfügen, warum nicht? Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord bis Ende 2022, um alle Arbeitsplätze mit Headsets o.ä. auszustatten?

 

Die Ausstattung mit Headsets erfolgt auf Anforderung der Fachbereiche und ist grundsätzlich in jedem Einzelfall möglich. Es ist nicht zentral geplant, alle Arbeitsplätze standardmäßig mit einem Headset auszustatten, insbesondere da in vielen Fällen eine problemlose Durchführung einer Video- oder Telefonkonferenz auch ohne Headset möglich ist bzw. aufgrund persönlicher Präferenzen einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Headsets verwenden möchten.

 

  1. In welchen Arbeitsgebieten (z.B. Baumkontrolle, Wegewarte etc.) kommen heute schon Drohnen zum Einsatz? Wenn diese nicht zum Einsatz kommen, warum nicht?

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes arbeitet gegenwärtig nicht mit Drohnen, auch nicht in der Baum- oder Wegekontrolle, da die hohen rechtlichen Anforderungen die Einsatzmöglichkeiten so stark beschränken, dass ein Einsatz nicht wirtschaftlich wäre.

 

  1. Im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass Video- und Telefonkonferenzen ein probates Mittel für Besprechungen sind. Welche Besprechungsräume im Bezirksamt Hamburg-Nord wurden im Jahr 2020 mit moderner Video-Technologie bzw. Konferenztechnik ausgestattet? Welcher Anbieter ist hierfür vorgesehen, um aus datenschutzrechtlichen, anwendungsfreundlichen und verfügungsfähigen Erwägungen, Konferenzen in diesem Rahmen zu gewährleisten? Wenn dies nicht flächendeckend passiert ist, warum nicht? Welche Möglichkeiten hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alternativ, um Besprechungen und Kundengespräche durchzuführen?

 

Das Bezirksamt hat aufgrund der kurzfristigen Anforderung im Rahmen der Corona-Pandemie insgesamt zehn mobile Videokonferenzanlagen (je fünf x Logitech Group und fünf x Logitech Connect) beschafft. Hierbei handelt es sich um Standard-Videokonferenzanlagen, die in der FHH eingesetzt und über den IT-Dienstleister Dataport beschafft werden. Genutzt werden diese Konferenzanlagen mit der Software Skype for Business, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Standardlösung zur Verfügung steht.

 

Folgende Besprechungsräume wurden mit einer Videokonferenzanlage Logitech Group ausgestattet:

 

1. Kümmellstraße 7, Raum 310

2. Kümmellstraße 7, Raum 366

3. Kümmellstraße 6, Raum 245

4. Weidestraße 122c, Raum 212

5. Weidestraße 122c, Raum 300

 

Diese Räumlichkeiten wurden ausgewählt, da sie sich aufgrund ihrer Beschaffenheit und Größe zur Durchführung von Videokonferenzen (auch in Gruppen) eignen.

 

Darüber hinaus stehen den Fachbereichen die fünf mobilen Videokonferenzanlagen Logitech Connect zur leihweisen Nutzung zur Verfügung. Diese mobilen Videokonferenzanlagen sind bedienungsfreundlich und ortsungebunden einsetzbar, der Einsatz hat sich bisher bewährt. Grundsätzlich hat jede Mitarbeiterin/ jeder Mitarbeiter zudem die Möglichkeit, über Skype for Business Videokonferenzen am eigenen Arbeitsplatz mit dem Desktop oder Notebook durchzuführen.

 

Der Einsatz bzw. die Installation moderner (auch fest zu installierender) Videokonferenztechnik wird derzeit geprüft, so z.B. im Fachamt Personalservice für Auswahlverfahren und Bewerbungsgespräche. Darüber hinaus wird gerade im Rahmen einer AG die Einrichtung eines multimedialen Projektraumes geplant.

 

  1. Hamburg-Nord hat Dataport als IT-Dienstleister. Welche der unter 6c. iv.-xi. sind im Rahmen der Arbeitsplatzausstattung bei Dataport jederzeit abrufbar? Weshalb werden diese Abrufe im Einzelfall nicht getätigt?

 

Grundsätzlich sind die unter 6c. iv.-xi. genannten Geräte bei Dataport abrufbar. Da auch Dataport bzw. deren Subunternehmen von Lieferengpässen betroffen sein können, kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen im Beschaffungswege kommen.

 

Die Beschaffung der jeweiligen technischen Ausstattung erfolgt gem. der in den Antworten zu den Fragen 6c. iv.-xi. genannten Kriterien unter Berücksichtigung der FHH-weit geltenden Beschaffungsgrundsätze.

 

  1. Hamburg-Nord erhält für jeden Arbeitsplatz eine Büroarbeitsplatzpauschale um die anfallenden Kosten (Miete, Nebenkosten etc.) zu decken. Welche der unter 6c. i. bis xi. sind durch diese Büroarbeitsplatzpauschale gedeckt?

 

Das Bezirksamt erhält zusätzliche Büroarbeitsplatzpauschalen, wenn Stellen (Arbeitsplätze) über den Haushalt (nach-)bewilligt oder diese aus Projektmitteln finanziert werden. Für die überwiegende Anzahl an vorhandenen Arbeitsplätzen werden die Kosten für Mieten, Nebenkosten etc. im Einzelplan des Bezirksamtes veranschlagt.

 

U.a. werden hieraus die Kosten für elektrisch und mechanisch höhenverstellbare Schreibtische (6c. ii. und iii.), teilweise Headsets (6c. viii.) und teilweise zur Einrichtung von Besprechungsräumen mit moderner Video-Technologie bzw. Konferenztechnik (6c. xi.) finanziert.

 

Die Büroarbeitsplatzpauschale (aktuell 9.087 Euro) für einen Büroarbeitsplatz mit PC-Ausstattung enthält einen Anteil von 2.261 Euro für die Ausstattung von Bildschirmarbeitsplätzen. In diesem Betrag sind die einmaligen Kosten für die Hardware und die laufenden Kosten für dezentrale IT (Betriebskosten, Standard-Software inklusive Virenschutz) sowie für zentrale IT (BASIS-Arbeitsplätze, Administration) enthalten.

 

  1. Der Raum Wissen & Bildung

 

  1. Ist im Bezirksamt Hamburg-Nord bereits ein elektronisches Prüf- und Kontrollverfahren im Rahmen der Optimierung der Kita-Inanspruchnahme im Einsatz? Wenn nein, warum nicht? Bis wann ist der Einsatz dieser Verfahren geplant umzusetzen?

 

Nein. Das aktuell genutzte Fachverfahren ProCAB dient den bezirklichen Dienststellen lediglich zur Bearbeitung der Anträge auf Kita-Gutscheine

 

  1. Ist heute bereits eine medienbruchfreie Umsetzung beim Kita-Online-Antrag gewährleistet? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Dies ist noch in Planung

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in die Prüfung von Sondermitteln, Quartiersfonds u.a. Verfügungsmitteln eingeführt, um Anträge auch auf "vernunftkritischen Medien- und Informationskompetenz und Medienethik" hin zu überprüfen?

 

Alle Anträge werden im Bezirksamt fachlich geprüft und bewertet. Eine Finanzierung wird i.d.R. nur empfohlen und vorgenommen, wenn die Anträge aktuellen fachlichen Standards und Regeln entsprechen.

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord eingeführt, um die digitale Welt allen Bevölkerungsgruppen Hamburg-Nords zugänglich zu machen (z.B. in Häusern der Jugend, Kulturhäusern, Geschichtswerkstätten etc.)?

 

Im Bereich Stadtteilkultur fördert das Bezirksamt seit 2018 das Internetprojekt „middenmang“ des Kulturpunkt im Barmbek Basch. In 2020 erhielten die Kulturzentren gemeinsam eine Förderung von € 15.000,-, um eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie zu entwickeln.

 

  1. Der Raum Kultur, Sport und Freizeit.

 

  1. Hat Hamburg-Nord bereits alle bezirklichen Sportstätten und Sportrahmenvertragsflächen in die Active City Map eingespeist? Wenn nein, warum nicht? Bis wann ist die Umsetzung der Maßnahme geplant?

 

Ja.

 

  1. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord, um den Aufbau von sicheren und leistungsstarken Basisinfrastrukturen in Kultureinrichtungen zu unterstützen?

 

Die geförderten Einrichtungen der Stadtteilkultur sind als eigenständige Träger selbst für die eigene Infrastruktur verantwortlich und melden ggf. Bedarfe an. Zuletzt (in 2020) wurde der Bedarf nach Mitteln für die Entwicklung einer Strategie angemeldet und aus dem Quartiersfonds bewilligt (s.a. Antwort zu Frage 7 d).

 

  1. Gibt es in Hamburg-Nord bereits Cloudtechnologien, um die Sammlungsdaten der bezirklichen Kultureinrichtungen zu sichern? Wenn nein, warum nicht? Bis wann ist die Umsetzung dieser Maßnahme geplant?

 

Für die Sammlungsdaten der Kultureinrichtungen sind diese selber verantwortlich und entscheiden auch in eigener Verantwortung mit welchen Systemen Daten gesichert bzw. archiviert werden.

 

  1. Der Raum Gesundheit & Soziales

 

  1. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt Hamburg-Nord, um Bildung und Teilhabe-Unterstützung zukünftig digital beantragen zu können? Bis wann ist die Umsetzung angedacht?

 

Keine. Dies ist Aufgabe der Fachlichen Leitstelle „OPEN Prosoz“ und der fachlich zuständigen Sozialbehörde     

 

  1. Gibt es in Hamburg-Nord bereits eine lokale Digitalplattform, um Projekte im Bezirk zu vernetzen und bekannt zu machen? Wenn ja, wo ist diese zu finden? Wenn nein, warum nicht? Bis wann ist die Umsetzung der Maßnahme angedacht?

 

Folgende Internetseiten bedienen lokale Bereiche oder bilden auch lokale Bereiche ab und unterstützen eine Vernetzung von Bewohnerinnen und Bewohnern:
 

 

  1. Für welche Verwaltungsdienstleistungen stehen bereits heute schon Online-Terminvergaben zur Verfügung? Für welche Maßnahmen ist dies bis Ende 2022 geplant? Bitte tabellarisch auflisten.

 

Die folgenden Verwaltungsdienstleistungen sind derzeit über eine Online-Terminvergabe buchbar. Ab 2021 sollen dann auch die Dienstleistungen der Ausländerabteilungen für eine Online-Terminvergabe zur Verfügung stehen.

 

Verwaltungsdienstleistungen mit Online-Terminvergabe

Aufenthaltsbescheinigungen, auch zur Vorlage bei einer Behörde

Beglaubigungen von Kopien behördlicher Dokumente zur Vorlage bei einer Behörde und für privatrechtliche Zwecke

Fischereischein

hrerschein, Tausch

HamburgGateway, Authentifizierung bereits registrierter Internet-Benutzer für Sicherheitsstufe 2

Hundehaltung, Anmeldung

Kinderreisepass, Erst- und Neuausstellung

Lebensbescheinigung, zur Vorlage für Rentenzwecke

Personalausweis / Reisepass, Abholen

Personalausweis / Reisepass, Änderung nach Anmeldung oder Ummeldung

Personalausweis, beantragen ab Ausweispflicht (ab 16 Jahre)

Personalausweis, beantragen vor Ausweispflicht (bis 16 Jahre)

Personalausweis, elektronischer Identitätsnachweis

Personalausweis, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung

Personalausweis, Vorläufig

Reisepass, Erst- oder Neuausstellung

Reisepass, Express

Verpflichtungserklärungen, Aufenthalt bis zu 3 Monate

Wohnsitz, Anmeldung als Hauptwohnsitz

Wohnsitz, Ummeldung (innerhalb Hamburgs)

 

  1. Wie sieht die Personalausstattung im Bezirksamt Hamburg-Nord aus, um die Herausforderungen der Digitalisierung bis Ende 2022 zu stemmen?

 

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente stehen dem Bezirksamt Hamburg-Nord derzeit für die Aufgaben der Digitalisierung zur Verfügung? Sind diese Stellen jeweils befristet? Wenn ja, bis wann? Welche Aufgaben sind den einzelnen Stellen zugeordnet? Bitte tabellarisch darstellen.

 

  1. Sind alle Stellen in diesem Bereich besetzt? Wenn nein, wie viele Stellen müssen noch besetzt werden?

 

VZÄ

Stelle befristet bis

besetzt

Aufgaben

1

31.05.2022

ja

Digitalisierungsbeauftragte für das Bezirksamt, Leitung Digitale Transformation

1

31.05.2022

ja

Begleitung der Digitalisierung in Organisationen/in Fachbereichen gemeinsam mit Mitarbeitern und Führungskräftne

1

06.08.2022

Ja

Personalentwicklung im Rahmen Digitalisierung

 

  1. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord weitere Organisationseinheiten im Bereich N/ITB geschaffen? Wenn ja, wie viele Einheiten mit welchen Aufgaben und welche VZÄ sind durch dieses Verfahren neu entstanden? Bitte analog zu 10a. mit Befristung etc. aufführen.

 

 

9

2 Jahre  

ab Besetzung

nein

Zentrale Digitalisierungsverantwortung, Verfahren mit Außenwirkung, Projekte, Betrieb.

6

nein

ja

BV-D (Bezirksverwaltung-Digital))

 

 

 

 

 

 

 

  1. Welches Budget im Bereich der Fortbildung steht dem Bezirksamt Hamburg-Nord zur Verfügung? Gibt es innerhalb des Budgets einen "reservierten Bereich" um ausschließlich Fortbildungen für die Steigerung der Digitalkompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanzieren zu können? Werden derartige Fortbildungsangebote prioritär genehmigt?

 

Dem Bezirksamt Hamburg-Nord stehen 105 000€ jährlich für Fortbildungen zur Verfügung. Es gibt keinen „reservierten Bereich“ für Fortbildungen zur Steigerung der Digitalkompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Fortbildungsangebote werden nicht prioritär genehmigt.

 

Grundsätzlich werden alle Fortbildungen des Bezirksamtes nach Notwendigkeit für die tägliche Arbeit genehmigt. In der Regel werden die Fortbildungen zur Steigerung der Digitalkompetenzen für die tägliche Arbeit benötigt, sodass bisher alle Veranstaltungen zur Digitalkompetenzen genehmigt wurden.

 

  1. Welches Fortbildungsbudget hat das Bezirksamt Hamburg-Nord bis Ende 2022 zur Verfügung, um ausschließlich den Bereich Digitalkompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern?

 

Dem Bezirksamt Hamburg-Nord stehen 105 000€hrlich für alle Fortbildungen zur Verfügung. Es gibt kein Budget, welches ausschließlich dem Bereich Digitalkompetenzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient. Zukünftig ist weiterhin geplant alle notwendigen Fortbildungen im Bereich Digitalkompetenzen zu genehmigen.

 

  1. Wird bei Neueinstellungen explizit die Medienkompetenz der Bewerberinnen und Bewerber abgefragt? Wenn nein, warum nicht?

 

r jede neu zu besetzende Stelle wird ein strukturierter Fragebogen erstellt. Ob in diesem auch die Medienkompetenz der Bewerber abgefragt wird, hängt von der zu besetzenden Position/Stelle ab. Für vakante Stellen, bei denen unterschiedliche Arten von Medien und Kommunikationskompetenzen benötigt werden (z.B. als Social-Media-Manager/in, Pressesprecher/in etc.), wird die Medienkompetenz beispielsweise mithilfe eines Fallbeispiels oder einer Präsentation/Aufgabe abgefragt.

 

  1. Wie sieht die finanzielle Ausstattung im Bezirksamt Hamburg-Nord aus, um die Herausforderungen der Digitalisierung bis Ende 2022 zu stemmen?

 

  1. Welche konsumtiven Mittel stehen dem Bezirksamt Hamburg-Nord in welchem PSP-Element in den kommenden Jahren ausschließlich für die Digitalisierung zur Verfügung?

 

Die Einwerbung der konsumtiven Mittel erfolgt durch das zentrale Fachamt N/ITB, IT-Angelegenheiten der Bezirksverwaltung. Die eingeworbenen Mittel stehen somit für die Digitalisierung der gesamten Bezirksverwaltung und nicht nur dem Bezirksamt Hamburg-Nord zur Verfügung.

 


Aus dem IT-Globalfonds stehen den Bezirksämtern die folgenden konsumtiven Mittel zur Verfügung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlich erhalten die Bezirksämter finanzielle Mittel aus Corona-Mitteln, die nicht nach Jahren aufgeschlüsselt sind:


 

 

  1. Welchen Mehrbedarf im Bereich der konsumtiven Mittel hat das Bezirksamt Hamburg-Nord im Kontext der Digitalisierungsstrategie Hamburg bei der Bezirksaufsichtsbehörde bzw. der Finanzbehörde geltend gemacht? Wenn kein Mehrbedarf für dieses Aufgabenfeld geltend gemacht wurde, warum nicht?

 

Das Bezirksamt Nord hat in der Federführung für alle Bezirksämter Ermächtigungen in Höhe von insgesamt 2.788.217 Euro zur Finanzierung von Personalkosten und Sachmitteln für externe Beratung für die Umsetzung der Digitalstrategie, insbesondere mit dem Fokus auf die Digitale Transformation aus dem Fonds zur Effizienzsteigerung beantragt. Die Finanzbehörde bewilligt die beantragten Mittel für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2022.

 

  1. Welche investiven Mittel stehen dem Bezirksamt Hamburg-Nord in welchem PSP-Element in den kommenden Jahren ausschließlich für die Digitalisierung zur Verfügung?

 

Die Einwerbung der investiven Mittel erfolgt durch das zentrale Fachamt N/ITB, IT-Angelegenheiten der Bezirksverwaltung. Die eingeworbenen Mittel stehen somit für die Digitalisierung der gesamten Bezirksverwaltung und nicht nur dem Bezirksamt Hamburg-Nord zur Verfügung.

 

Aus dem IT-Globalfonds stehen den Bezirksämtern die folgenden investiven Mittel zur Verfügung:

 

 

Zusätzlich erhalten die Bezirksämter finanzielle Mittel aus „Coronamitteln“, die nicht nach Jahren aufgeschlüsselt sind:

 

 

  1. Welchen Mehrbedarf im Bereich der investiven Mittel hat das Bezirksamt Hamburg-Nord im Kontext der Digitalisierungsstrategie Hamburg bei der Bezirksaufsichtsbehörde bzw. der Finanzbehörde geltend gemacht? Wenn kein Mehrbedarf für dieses Aufgabenfeld geltend gemacht wurde, warum nicht?

 

Zur Beantragung investiver Mittel bei der Bezirksaufsichtsbehörde bzw. der Finanzbehörde gab es keinen konkreten Anlass.

 

  1. Gibt es eine Cloud-Strategie im Bezirksamt Hamburg-Nord, die grundsätzlich umgesetzt werden soll? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, warum nicht?

 

Für das Bezirksamt Hamburg-Nord gibt es keine eigene Cloud-Strategie, da wir uns an der FHH-weiten Ausrichtung orientieren.

 

  1. Welche Herausforderungen sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord insgesamt, um die geforderten Maßnahmen gem. OZG bis Ende 2022 bzw. die Maßnahmen aus der Digitalstrategie Hamburg umzusetzen?

 

Herausforderungen sind die Fülle der einzuführenden und umzusetzenden digitalen Dienstleistungen, der zeitliche Horizont, ausreichende Personalressourcen im Projektmanagement und bei den Fachbereichen, der IT-Fachkräftemangel im Rahmen der Rekrutierung sowie  ausreichende Ressourcen für den Betrieb nach Implementierung.

 

 

 

 

 

Michael Werner-Boelz      07.12.2020