Herr Sträter eröffnet die Sitzung unter einigen Hinweisen auf das allen vorliegende Hygienekonzept.
In der anschließenden Fragestunde werden zunächst keine Fragen gestellt. Danach einigt sich der Ausschuss auf Vorschlag von Herrn Sträter einhellig darauf, während des Tagesordnungspunktes 4.1 die Fragestunde erneut zu öffnen, da hierzu einige Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend sind.
Von der SPD-Fraktion wird Herr Fred Rebensdorf als stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen. Der Ausschuss einigt sich vorab auf eine offene Abstimmung per Akklamation. Da keine anderweitigen Vorschläge gemacht werden und sich keine Einwände gegen dieses Verfahren erheben, tritt der Ausschuss in die Wahlhandlung ein. Herr Rebendorf wird anschließend einstimmig - bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zum stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtplanungsausschusses gewählt.
Herr Rebensdorf nimmt die Wahl an und übernimmt anschließend die Sitzungsleitung.
Herr Mathe gibt eingangs anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar)t einen Überblick über die bisher erfolgten Schritte im Bebauungsplan-Verfahren und darauf aufbauend die aus heutiger Sicht vorgesehene Terminierung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion möglichst noch im 4. Quartal 2020 sowie die Zielsetzung zur Erreichung der Vorweggenehmigungsreife frühestens im 2. Halbjahr 2021. Anschließend betont er, dass in der Drucksache seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung bewusst auf die Nennung eines konkreten Zeitpunktes für die öffentliche Plandiskussion verzichtet worden sei, da es noch Klärungsbedarf zu wichtigen Fragestellungen gebe. Herr Mathe weist diesbezüglich insbesondere auf das noch laufende Geruchsgutachten zur Ermittlung der Geruchsimmissionen durch die benachbarte Kaffeerösterei hin. Hier seien weitere abschließende Messungen vorzunehmen, um das Gutachten abschließen zu können.
Anschließend stellt Herr Mathe kurz die Überarbeitungen im Funktionsplan-Entwurf vor und gibt einen Überblick zur geplanten Aufteilung der einzelnen Baufelder und Zuordnung dieser zu den Bauträgern. Im Weiteren erläutert er die geplante Erschließung durch einzelne Stichstraßen, die an die Wendenstraße und die Diagonalstraße anbinden und als verkehrsberuhigte Wohnstraßen ausgebildet werden sollen. Ebenso stellt er das zwischenzeitlich konkretisierte Freiraumkonzept mit öffentlichen Grün- und Kinderspielflächen entlang des Südkanals und wohnortnahen privaten Kinderspiel- und Freiflächen in den Blockinnenbereichen vor.
Herr Mathe berichtet weiter, dass im Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens größere Kostenpositionen ermittelt worden seien, deren Finanzierung zu klären ist. Hintergrund seien notwendige Dekontaminierungen des Bodens wegen starker Belastungen durch Kriegsrückstände.
Für das Quartierssporthaus werde derzeit seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Durchführung eines hochbaulichen Workshopverfahrens vorbereitet. Herr Mathe geht kurz auf das Aufgabenpapier und das derzeit in der laufenden Abstimmung befindliche Raumprogramm ein.
Der Bebauungsplan-Entwurf entspreche im Wesentlichen dem Stand, der dem Stadtplanungsausschuss bereits in vorhergehenden Sitzungen berichtet worden sei. Er verweist dazu auf die vorliegende Drucksache.
Herr Willenbrock äußert sich positiv zum nunmehr vorgesehenen 25-m-Mehrzweckbecken. Zum Auslobungsentwurf des Qualifizierungsverfahrens erklärt er, dass dieser der GRÜNEN-Fraktion nicht vorliege.
Herr Mathe antwortet, dass die Abstimmungen zu allen laufenden neuen Wettbewerben gemäß der aktuellen Beschlusslage nur mit den Regierungs-Fraktionen stattfinden würden.
Im Anschluss wird die Fragestunde für die Anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer geöffnet.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung geht Herr Mathe auf die von dort gestellten Fragen sowie weiteren Anmerkungen und Fragen der Ausschussmitglieder Herrn Willenbrock, Herrn Sträter, Herrn Götz und Herrn Hoitz folgendermaßen ein:
· Der Bezirk Hamburg-Mitte habe in den letzten Jahren an verschiedenen Orten das urbane Gärtnern als Pilot unterstützt. Momentan würden dazu weitere Erfahrungen gesammelt.
· Öffentlich zugängliche Wasser- und Uferlagen sind nur sehr begrenzt im südlichen Hamm heute anzutreffen. Deshalb gehe man mit Anlegern und Hausbooten in diesem Bereich sehr restriktiv um. Den Bedürfnissen der zukünftig dort lebenden Menschen und ebenso gegenüber den heutigen Bewohnern werde durch eine zukunftsorientierte Grün- und Freiraumplanung unter Einbindung der diversen Fachziele Rechnung getragen werden.
· Die Forderung nach günstigen Eintrittspreisen für das künftige Aschbergbad werde mitgenommen und an Bäderland Hamburg GmbH übermittelt.
· Gemeinsam mit der Bäderland Hamburg GmbH werde die Grundforderung nach einem Außenbecken aktuell erörtert. Es zeige sich, dass dies mit dem verfolgten Betriebskonzept so nicht vereinbar sei. Geplant sei hingegen, dass das Schwimmbad im Sommer zu einer Seite hin geöffnet werden könne.
· Die Breite des 25-m-Beckens werde 7,50 m betragen. Dies sei gesichert.
· Die Öffnung des Bades werde im Ganzjahresbetrieb erfolgen.
· Der Wohnungsschlüssel sei so angelegt, dass es sehr günstige Wohnungen im ersten Förderweg geben werde. Zusätzlich werde es preisgedämpfte freifinanzierte sowie Eigentumswohnungen geben. Vor dem Hintergrund sehr hoher Kosten in der Projektentwicklung müsse dieser Schlüssel beibehalten bleiben.
· Die Wohnfolgeinfrastruktur sei fester Bestandteil der Standortplanung und werde über das laufende Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichen Verträgen gesichert. U.a. werde dies mit 3 dezentralen Kitas, Einzehlhandels-/ Dienstleistungsflächen und unterschiedlichen Freizeit- und Sportangeboten übersetzt. Auch für die Stadtteilschule gebe es entsprechende Erweiterungsplanungen. Hierzu sei das Bezirksamt in Gesprächen mit der Schulbehörde.
· Auch für weitere soziale und gesundheitliche Angebote sollen in den Erdgeschosszonen künftig Räume angeboten werden, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen.
· Das Quartierssporthaus wird durch städtische und Bundesmittel in erheblichem Umfang gefördert.
· Im Qualifizierungsverfahren für das Quartierssporthaus werde auch ein Vertreter des Quartiersbeirates in der Jury vertreten sein. Die Jury selbst werde breit aufgestellt sein.
Herr Sträter unterstreicht, dass heute die Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion erfolgen solle. Dies sei einer der wichtigsten Teile der Bürgerbeteiligung im laufenden Planverfahren. Dort könnten sich die Menschen vor Ort in den Prozess einbringen. Er appelliert an die Zuhörenden, davon Gebrauch zu machen. Er kündigt an, dass die SPD-Fraktion der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zustimmen werde.
Herr Götz äußert sein Bedauern darüber, dass es künftig kein vollwertiges Außenbecken geben werde. Er fordert, dass hier die Machbarkeit nochmals überprüft werde. Zudem sollte nach seinem Dafürhalten der Anteil der öffentlich geförderten Mietwohnungen im 1. Förderweg erhöht werden.
Herr Hoitz entgegnet, dass in der Planung bereits ein Anteil von 57% an preisgedämpften Wohnungen berücksichtigt sei. Mehr sei seines Erachtens aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar. Außerdem sei der gefundene Mix sehr gut gelungen. Dies gelte ebenso für die geplanten Grünräume.
Zum Thema Bürgerbeteiligung hebt er hervor, man sei darauf angewiesen, dass die Jury über die Beiratsvertretung Hinweise aus der Bevölkerung transportiert bekomme.
Das geplante Bad werde nach seiner Überzeugung mehr potenzielle Nutzer erreichen als das jetzt vorhandene.
Zur Größe der geplanten Kleingarten-Parzellen betont Herr Hoitz aufgrund einer Anmerkung einer Zuhörerin, dass diese zukünftig kleiner ausfallen werden, da große Parzellen schwerer zu vermarkten seien. Die Gesamtanzahl an Parzellen werde daher gleich bleiben.
Herr Mathe hält fest, dass es bezüglich der Verlagerung der Kleingärten westlich des Rückerskanals und der Neuanlage auf den östlichen Flächen eine Vereinbarung gebe, die mit allen Beteiligten einvernehmlich abgestimmt worden sei. Der Ausgleich wegfallender Parzellen werde vollständig vor Ort erfolgen.
Herr Mathe geht anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) auf die Lage des Plangebietes im Stadtraum des westlichen Hammerbrook ein, gibt einen kurzen Rückblick auf das bisherige Verfahren, die Bestandssituation, die aktuellen Entwürfe des Funktionsplanes und des Bebauungsplanes sowie die weitere Zeitschiene zum Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 14 "Hammerbrooklyn Digital - Campus" ein. Im Übrigen verweist er auf die ausführliche Präsentation vom 03. Juni 2020 im Stadtplanungsausschuss hinsichtlich der Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und die vorliegende Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Herr Mathe hebt die Komplexität des Bebauungsplanverfahrens hervor und geht auf die aktuell stattfindenden Gespräche des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung mit der Vorhabenträgerin der Hammerbrooklyn-Planung ein. Gegenstand der Abstimmungen ist vor allem eine Optimierung der Baukörper hinsichtlich der baulichen Dichte und der erforderlichen Abstandsflächen sowie Belichtungssituation. Dazu seien in den nächsten Wochen weitere Abstimmungsgespräche vorgesehen, die im Ergebnis deutliche Auswirkungen auf den Bebauungsplan-Entwurf haben könnten. Der aktuelle Stand des Bebauungsplan-Entwurfs sei identisch mit dem Stand der Vorlage vom 03. Juni 2020 im Stadtplanungsausschuss.
Vor diesem Hintergrund seien Termin und Ort der öffentlichen Plandiskussion noch nicht festgelegt. Nach dem aktuellen Zeitplan sei die öffentliche Plandiskussion vorbehaltlich der Klärung der bereits genannten Optimierungsbedarfe im Monat Dezember 2020 denkbar. Die im Zeitplan avisierte Vorweggenehmigungsreife Ende des Jahres 2021 sei sehr ambitioniert und setze den Konsens zwischen den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange über die Planung voraus. Ebenso seien die Belange der Vorhabenträgerin und der unmittelbaren Planungsbetroffenen (Nachbarschaft) im Rahmen des weiteren Planungsprozesses abzustimmen.
Herr Willenbrock fragt, ob im Rahmen der Gesamtplanung die Radwegeführung des Bestandsradweges am Kanal im Westen des Plangebietes optimiert werden könne.
Herr Mathe antwortet, dass hierüber weitere Gespräche geführt werden müssten. Abschließende Ergebnisse würden noch nicht vorliegen.
Herr Mathe geht anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) auf die Lage des räumlichen Geltungsbereich des Plangebietes, das bisherige Verfahren sowie die weitere Zeitschiene ein. Nach derzeitigem Projektstand werde eine öffentliche Auslegung zu Ende Oktober 2020 angestrebt, um die Vorweggenehmigungsreife möglichst Anfang 2021 zu erreichen. Im Weiteren stellt er die wesentlichen Inhalte der aktuellen Entwürfe des Funktionsplanes sowie des Bebauungsplanes vor und verweist auf die bereits erfolgten ausführlichen Vorstellungen des Projekts in den vorangegangenen Sitzungen des Stadtplanungsausschusses. Seit der öffentlichen Plandiskussion sei der geplante Nahversorger vom Untergeschoss ins Erdgeschoss verlegt worden, die geplante Rotunde solle jetzt als Plaza in Form eines überdachten Außenbereichs ausgeführt werden, die geplante Kita könne wegen zu hohen Lärmimmissionen nicht mehr berücksichtigt werden, die Zufahrt zur Tiefgarage werde nun von Norden über die Straße Kreetslag erschlossen und die Freiflächenplanung sei weiter qualifiziert worden. Die städtebauliche Figur in Form eines Propellers sei im Wesentlichen beibehalten worden. Im Übrigen verweist er auf die vorliegende Drucksache seines Fachamtes.
Herr Mathe berichtet, dass der Kaufvertrag zwischen dem Vorhabenträger und dem LIG noch nicht unterzeichnet worden sei. Dadurch sei das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in der Fortführung des Planverfahrens gehemmt, da der städtebauliche Vertrag vor diesem Hintergrund nicht abgeschlossen werden könne (siehe Petitum der Drucksache). In der Konsequenz werde sich die öffentliche Auslegung verzögern.
Herr Dworzynski betont, dass sich die Firma Airbus momentan nicht in der wirtschaftlich besten Lage befinde.
Weiterhin erklärt er, dass seine Fraktion bedaure, dass die ehemals vorgesehene Kindertagesstätte nunmehr aufgrund hoher Lärmimmissionen nicht mehr weiter verfolgt werde. Er könne dies nicht nachvollziehen, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite Wohnbebauung vorhanden sei. Überdies befinde sich in unmittelbarer Nähe die Airbus-Kita Beluga. Er unterstreicht, dass es für den Stadtteil besonders wichtig sei, genügend Kita-Plätze zur Verfügung zu haben. Daher sei es ein großes politisches Anliegen, dort eine Fläche für eine Kita zu ermöglichen.
Zur verkehrlichen Situation bezweifle er die Aussage im Verkehrsgutachten, dass die zusätzlich entstehenden Verkehre des geplanten Dienstleistungszentrums zu keinen erheblichen Auswirkungen bei den Verkehrsabwicklungen führen werden.
Gleichwohl unterstreicht er, dass sich die SPD-Fraktion grundsätzlich zum Luftfahrtstandort Finkenwerder bekenne.
Herr Mathe hält fest, dass das Verkehrsgutachten durch ein anerkanntes externes Büro nach bestem Wissen erstellt worden sei und aus fachlicher Sicht nicht angezweifelt werde. Er verweist darauf, dass die die verkehrliche Vorbelastung im Stadtteil Finkenwerder hoch sei. Im Vergleich dazu sei die tatsächliche Zunahme des Verkehrsaufkommens durch das geplante Dienstleistungszentrum eher gering. Zu der in Rede stehenden Kita erklärt er, dass der Bund die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zwischenzeitlich extrem verschärft habe. Dies müsse bei einer Neuplanung zwingend berücksichtigt werden. Aus diesem Grund dürfe heute eine Kita dort nicht mehr zugelassen werden, wenngleich in der Nachbarschaft eine Kita vorhanden ist. Die veränderten Dezibel-Werte für Tag und Nacht werden nachrichtlich zu Protokoll gegeben. (Nachtrag: Infolge des Flugbetriebs wäre laut der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung auf der ehemals geplanten Freifläche der Kindertagesstätte von einem energieäquivalenten Dauerschallpegel von LAeq = 62 dB(A) und einem mittleren Maximalpegel von max,mittel = 83 - 84 dB(A) auszugehen. Aus Sicht des Lärmschutzes werde der Standort für eine Kindertagesstätte als wenig geeignet eingestuft). Herr Mathe hebt hervor, dass im Dienstleistungszentrum weiterhin ein Vollsortimenter und kein Discounter in der finalen Projektierung sei.
Herr Mathe verweist am Ende seiner Ausführungen auf die Bedeutung des Luftfahrtstandortes Finkenwerder für Hamburg und ordnet in diesem Kontext das Dienstleistungszentrum für Airbus ein.
Herr Leipnitz äußert sich weiterhin sehr kritisch zum geplanten Vorhaben. Dies habe er auch schon zu Beginn im Jahre 2016 getan. Überdies hätten die überarbeiteten Pläne zu einigen Verschlechterungen geführt (z.B. mehr oberirdische Stellplätze). Herr Leipnitz bemängelt außerdem, dass in der Drucksache auf Seite 5 wieder stehe, dass der Stadtplanungsausschuss in seiner Sitzung am 25.05.2016 einstimmig der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt habe. Er stellt richtig, dass sich die Fraktion DIE LINKE in dieser Sitzung enthalten habe. Er beantragt, dies entsprechend zu korrigieren.
Herr Mathe sagt eine entsprechende Änderung der Vorlage zu.
Herrn Willenbrock geht auf die Gewerbegebietsfestsetzung aus dem Jahre 1997 ein. Er berichtet weiter, dass der BUND auf den nicht durchgeführten naturschutzrechtlichen Ausgleich aufgrund dieser Festsetzung hingewiesen habe. Er fragt nach der aktuellen Sachlage.
Herr Humburg antwortet, dass es nach neuerer Gesetzgebung im Rahmen eines Verfahrens der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch kein Erfordernis zum naturschutzrechtlichen Ausgleich gebe. Dies liege hier vor und gelte auch vor dem Hintergrund eines rechtskräftigen Bebauungsplans aus früheren Zeiten, der neu überplant werde. Die Aussage des BUND sei deshalb nicht richtig.
Herr Mathe berichtet mit Verweis auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) zum aktuellen Projektstand. Hierbei geht er auf die Beratungen aus den letzten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses, den aktuellen Bebauungsplan-Entwurf und Funktionsplan-Entwurf und die Ausgleichsthematik ein.
Zur Frage des Waldausgleichs hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ein Rechtsgutachten beauftragt. Da für den erforderlichen Waldausgleich keine geeigneten Flächen in Hamburg vorhanden seien, sollte mit dem Rechtsgutachten im Grundsatz die Frage geklärt werden, ob nach Landeswaldgesetz ein Ausgleich außerhalb Hamburgs in angrenzenden Bundesländern durchgeführt werden könne. Das vorliegende Ergebnis des Gutachten-Entwurfs wurde zwischenzeitlich mit dem Rechtsamt, mit der BSW, der BUKEA und der IBA eingehend erörtert. Im Ergebnis des Rechtsgutachtens sei ein Ausgleich unter gewissen Bedingungen bzw. Auflagen außerhalb der Landesgrenzen möglich. Angestrebt werde ein Ausgleich auf dem Gebiet Niedersachsens in der Nähe von Buchholz. Wichtig sei, dass die zuständige Behörde in Niedersachsen das Ausgleichsvorhaben genehmigt. Dazu seien in den nächsten Wochen Abstimmungen mit der zuständigen Dienststelle erforderlich. In diesem Rahmen müssen u.a. eine dingliche Sicherung der Ausgleichsfläche sowie eine Aufforstung gemäß der Erstaufforstungsgenehmigung erfolgen.
Nachfolgend geht Herr Mathe auf das Bürgerbegehren „Der wilde Wald bleibt“ ein. Aufgrund der zwischenzeitlich erreichten Sperrwirkung habe das Fachamt Stad- und Landschaftsplanung bislang die weitere Befassung im Stadtplanungsausschuss ausgesetzt. Nach Auskunft des Fachamtes Interner Service konnte mit Ablauf der Nachweisfrist am 01.08.2020 das erforderliche Quorum von 6.237 Unterstützungsunterschriften nicht nachgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund habe das Fachamt Interner Service mitgeteilt, dass das Bürgerbegehren mangels ausreichend nachgewiesener Unterstützungsunterschriften nicht zustande gekommen sei. Hiernach seien zum 10.08.2020 das Bürgerbegehren und die Sperrwirkung beendet.
Zunächst soll heute die Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 102 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und die Empfehlung an die Bezirksversammlung beschlossen werden. Nach derzeitigem Projektstand werde im ersten Quartal 2021 die öffentliche Plandiskussion angestrebt.
Herr Sträter betont, dass auch ohne Zustandekommen des Bürgerbegehrens möglichst viel des vorhandenen Grünbestandes gesichert werden sollte. Der Ausgleich sollte zudem nach Möglichkeit ortsnah erfolgen. In dem Zusammenhang verweist er auf die Politik-Gespräche mit der IBA und dem Bezirksamt, wo aktuelle Änderungen des Funktionsplan-Entwurfs besprochen wurden. Hier sei die Verschiebung der Sportplätze nach Norden bzw. die Veränderung der Parkplatzsituation innerhalb des Plangebiets zu nennen, die einen großflächigeren Erhalt von Grünflächen südlich der Sportanlage mit sich bringen. Er sei froh darüber, dass die Planungen, die ein zentraler Teil der Gesamtplanung in Wilhelmsburg seien, nunmehr Fortschritte machen. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Herr Roszak geht kurz auf die Erschließungsstraße ein, die nunmehr vom Ende der Sportanlage ins Gewerbegebiet verlegt werde. Dadurch entstehe weiterer Grünraum.
Herr Mathe verweist bezüglich der angesprochenen Grünbelange auf die laufenden Gespräche mit der IBA und dem erklärten Ziel des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, im Laufe des Verfahrens weitere Optimierungen vorzunehmen. Die in Rede stehende Ausgleichsfläche befinde sich in Hoinkenborstel (Niedersachsen) und damit innerhalb des Suchraums für Kompensationsmaßnahmen der BUKEA.
Herr Mathe informiert anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) über eine aktuelle Hotelplanung mit 100 Zimmern, Restaurant und Veranstaltungsräumen am Nordrand des Plangebietes.
Anschließend geht er auf die Gründe für den vorgesehenen Erlass einer Veränderungssperre ein. Die projektierte gewerbliche Entwicklung im Osten des Plangebiets solle weiterhin sichergestellt werden. Aktuelles Fachziel sei das Vorbehalten der in Rede stehenden Flächen für primär produzierendes Gewerbe und handwerklich ausgerichtete Betriebe. Zudem werde eine Wiederholung der zeilenförmigen Gebäudetypologie entlang der Planstraße E auf die betroffenen Flurstücke entlang der Harburger Chaussee verfolgt. Das Gewerbegebiet sei als städtebauliche Einheit mit zwei bzw. drei Geschossen und der Bildung einer geschlossenen Raumkante entlang der Harburger Chaussee zu entwickeln.
Herr Mathe betont, dass das Hotelvorhaben nach dem derzeit gültigen Planungsrecht (Bebauungsplan Wilhelmsburg 67) zwar zulässig wäre, aber den aktuellen städtebaulichen Fachzielen des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 102 widerspreche. Mit der Veränderungssperre solle diese Fehlentwicklung vermieden werden.
Herr Dr. Böttcher unterstreicht, dass, wenn bereits eine Bauvoranfrage vorliege und erst dann die Veränderungssperre erlassen werde, die Planungen einen gewissen Konkretisierungsgrad haben müssten.
Herr Mathe bestätigt, dass in Abstimmung mit dem Rechtsamt die aktuelle Planung die Anforderungen und Konkretheit für den Erlass einer Veränderungssperre erfülle.
Herr Mathe bittet darum, diesen Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung im November 2020 zu vertagen. Anschließend geht er kurz auf die Gründe der Nichtbefassung ein. Ausschlaggebend seien noch weitere Klärungen zum notwendigen Lärmschutz und zu zentralen Finanzierungsfragen.
Herr Mathe geht anhand einer Präsentation kurz auf den aktuellen Stand des Testplanungsverfahrens und auf die Entwürfe zum Fokusraum Veddel Nord ein. Anschließend erläutert er die weiteren Arbeits- und Planungsschritte (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar).
Die Jury habe sich für den Entwurf des Büros gmp ausgesprochen, der aktuell weiterqualifiziert werde. Hier seien unterschiedliche Themen zu prüfen, wie insbesondere die verkehrliche Anbindung und Straßenführung im Kontext der Planung des neuen Stadtteils Grasbrook. Für die Veddel selbst müsse ein valides Gesamtnutzungskonzept erarbeitet werden, dass die heutigen Bedarfe und Defizite aufgreift.
Herr Mathe weist darauf hin, dass am 15.09.2020 das nächste gemeinsame Gespräch mit Herrn Höing und Herrn Bruns-Berentelg zur Erörterung und Abstimmung des aktuellen Entwurfsstandes terminiert sei. Insofern werde er den Stadtplanungsausschuss in der Sitzung im November über den aktuellen Stand informieren. Für den 02. Oktober 2020 werde seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine zweite Stadtwerkstatt zur Vorstellung und Erörterung des Planungsstandes zum Stadteingang Elbbrücken verfolgt.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bereite aktuell die Aufnahme der nördliche Veddel als RISE-Fördergebiet zu Ende 2020 vor. Herr Mathe kündigt nähere Informationen für die kommende Sitzung an.
Frau Groß informiert hierzu, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in den nächsten Tagen den Entwurf des Integrierten Entwicklungskonzeptes für die Veddel (IEK) in die TÖB-Abstimmung geben werde (bis ca. Ende Oktober 2020). Die BSW bereite auf dem bilateral vorabgestimmten IEK-Entwurf aktuell die Senatsdrucksache für die Gebietsaufnahme vor.
Herr Lübke weist darauf hin, dass Flächen für bestimmte Nutzungen berücksichtigt werden müssten (z.B. Einzelhandel). Zudem betont er, dass im Stadtteil der Termin der Stadtwerkstatt noch nicht kommuniziert worden sei.
Herr Sträter greift Herrn Lübkes Hinweis zur Ansiedlung zusätzlicher Nahversorgungsangebote auf und ist der Meinung, dass diese Nutzung zu berücksichtigen sei. Vordringlich sei auch die Frage der verkehrlichen Anbindung und der Bedeutung der nördlichen Veddel für die Anbindung des Grasbrooks. Diese Fragen könnten in einem weiteren Wettbewerbsverfahren geklärt werden. Zum Thema Stadtwerkstatt hebt er hervor, dass das Format nur sinnvoll sei, wenn der Öffentlichkeit neue Planungsvarianten vorgestellt werden könnten. Ihm seien jedoch keine solchen Alternativen bekannt. Mithin werde der nach seiner Kenntnis zuletzt verfolgte sog. „Superblock“ durch den Ausschuss nicht als zufriedenstellende Lösung betrachtet. Er bittet Herrn Mathe darum, beim morgen vorgesehenen Jour Fixe diese Bedenken vorzutragen.
Herr Mathe geht auf die Anmerkungen von Herrn Lübke und Herrn Sträter folgendermaßen ein:
· Die Federführung für die Organisation und Durchführung der Stadtwerkstatt liege bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Er werde die Hinweise der Politik in der Sitzung aufgreifen.
· Ein Testplanungsverfahren sollte grundsätzlich dazu dienen, über Alternativen nachzudenken. Der sog. „Superblock“ mit den bisher hinterlegten Kernnutzungen in dieser schwierigen stadträumlichen Lage sei auch aus Sicht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung nicht funktionsfähig.
· Im Jour Fixe am 15.09.2020 solle nach seiner Kenntnis eine weitere Planungsalternative vorgestellt werden, die in Hinblick auf den Umgang mit dem Denkmal der Zollrampen einen anderen baulich-räumlichen Ansatz verfolge.
· Für die auf der Veddel vorhandenen funktionalen und städtebaulichen Defizite müssen im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung des Veddeler Nordens umsetzungsfähige Lösungen entwickelt werden.
· Es sei wichtig, dass der Bezirk zukünftig weiterhin die Planungshoheit besitze. Er spricht sich dafür aus, dass nach Entlassung des Veddeler Nordens aus dem Hafenentwicklungsgebiet diese auf den Bezirk übergehe.
Herr Mathe gibt anhand einer Präsentation einen schnellen Überblick zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den aktuellen Flüchtlingszahlen und zum Lagebild in Hamburg sowie im Bezirk Hamburg-Mitte (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Er informiert zudem im Anschluss näher über nachfolgend genannte Standorte:
· Mattkamp 10 (28 Plätze)
Die Anlage wurde bis zum 31.12.2022 genehmigt. Die bestehenden Gebäude (385 Plätze) um die genannten 28 Plätze werden weiterhin als öffentlich-rechtliche Unterbringung mindestens bis Juni 2022 (mögliche Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Abs. 1 BauGB für das Bebauungsplanverfahren „Gartenstadt Öjendorf“) benötigt.
· Berzeliusstr. 106 (28 Plätze)
Die Anlage wurde bis zum 22.10.2022 genehmigt. Die bestehenden Gebäude (600 Plätze) um die genannten 28 Plätze werden weiterhin als öffentlich-rechtliche Unterbringung mindestens bis Oktober 2022 dienen.
· UPW Haferblöcken (Unterkunft für Perspektive Wohnen)
Bislang sind 751 Bewohner in die UPW Haferblöcken eingezogen (Stand f&w:31.08.2020)
Über die gesamten Bauabschnitte hinweg sind nur noch einzelne Wohnungen frei.
Im Bauabschnitt 4 (2.Tranche) wird ein größerer Anteil der Wohnungen noch belegt.
· UPW Eiffestraße 62a (HIG/SAGA)
Zurzeit sind 721 Bewohner in der UPW Eiffestraße untergebracht (Stand f&w:31.08.2020).
Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss kurz über aktuelle Planungs-, Wettbewerbs- und Projektstände:
- Qualifizierungsverfahren Brekelbaumspark (Borgfelde)
Hier erfolge eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung im Anschluss an das VgV-Verfahren. Im aktuell laufenden Verfahren soll ein zweiter Berufsschulstandort gegründet werden, der die städtebaulich-hochbaulichen Qualitäten des westlich gelegenen neuen Schulcampus aufgreife. Zielsetzung sei die Verlagerung von zwei Berufsschulen des HAW-Standortes an die Eiffestraße und die Integration einer neuen Berufsuniversität (Pilot). Des Weiteren soll sich hier eine Berufsuniversität ansiedeln. Die große Herausforderung sei dabei die Gewährleistung der städtebaulichen und sozialen Maßstäblichkeit und insbesondere mit Blick auf das im Norden anschließende Wohngebiet. Im Kontext des Raumprogramms sei die Integration des teilweise sehr hochwertigen Baumbestandes ein zentrales Fachziel.
- Wettbewerb Mönckebergstraße 9 C&A (Hamburg-Altstadt)
Der Auslobungstext des nicht offenen, einphasigen, hochbaulichen Realisierungswettbewerbs als kooperatives Verfahren sei aktuell in der Endabstimmung. Am 23. September 2020 sei das Auftaktkolloquium geplant.
- Wettbewerb Amsinckstraße 70 Magnus-Hall (Hammerbrook)
An diesem Standort wird derzeit ein kooperativer, städtebaulich-hochbaulicher Realisierungswettbewerb vorbereitet. Es fanden dazu Vorabstimmungen zu den städtebaulichen Parametern und einer Grundfigur zwischen Vorhabenträger, Oberbaudirektor und Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung statt. Aktuell komme es zu Verzögerungen, da die DB im Rahmen der Abstimmung des Auslobungspapiers den zweigleisigen Ausbau der Strecke am südlichen Rand der Wettbewerbsfläche angekündigt habe. Die erforderliche Verbreiterung der Böschung bzw. des Bahndamms benötige 15 m. Die dafür freizuhaltende Fläche ragt hiernach in die südlichen Baufelder hinein und schließe die Umsetzung der bisher abgestimmten städtebaulichen Grundkonzeption aus.
- Workshopverfahren Normannenweg 2-12 (Borgfelde)
Hier wurde mit dem neuen Eigentümer ein nicht offenes, einphasiges, hochbauliches Workshopverfahren vereinbart. Das Auftaktkolloquium hat am 12.08.2020 stattgefunden. Am 23.09.2020 ist die Zwischenpräsentation geplant.
Herr Sediqi fragt nach dem aktuellen Planungsstand zum Bebauungsplanverfahren Billstedt 115 (Geesthang).
Herr Mathe antwortet, dass aufgrund der Problematik von insbesondere nächtlichem Gewerbelärm im Süden sowie der Lärmimmissionen durch den Straßenverkehrslärm auf der B5 im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung derzeit der Funktionsplan-Entwurf optimiert werde. Herr Humburg ergänzt, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Bebauungsplanverfahren momentan in der Vorbereitung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sei. Ein konkreter Zeitplan liege aber noch nicht vor.
Herr Roszak erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 98 (Fiskalische Straße).
Herr Mathe antwortet, dass die IBA Hamburg aktuell ein Grundstücksvergabeverfahren durchführt. Daraus werde ein Funktionsplan-Entwurf hervorgehen, der dann Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs werden soll. Erst dann könne seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung das bereits eingeleitete Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.