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Bebauungsplan-Entwurf Hamm 3 "Wohnen am Rückerskanal / Quartierssportzentrum am Aschberg" Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.09.2020
Sachverhalt

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt im vierten Quartal 2020 die Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (siehe dazu auch die Drucksache 21-5308, Sitzung des Hauptausschusses am 11.06.2019, Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens).

 

Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Stadtteils Hamm und hat eine prominente Wasserlage am Süd-, Rückers- und Mittelkanal (siehe Anlage 1). Der Zuschnitt des Plangebiets berücksichtigt die für den Wohnungsneubau projektierten Flächen zwischen Mittel- und Südkanal sowie die bestehende Schulfläche im Westen und dem Rückerskanal im Osten. Der östliche Teil des Plangebiets umfasst die Flächen des heutigen Aschbergbades zwischen dem Alemannenweg, dem Tierheim im Osten, der Süderstraße und der Straße Braune Brücke. Hier soll das neue Quartierssporthaus mit neuen Sportplätzen und Quartiersbad entstehen.

 

Für das Plangebiet hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung den B-Plan-Entwurf Hamm 3 erarbeitet. Der Schwerpunkt der Gesamtentwicklung liegt westlich des Rückerskanals mit neuem Wohnen mit der Bezeichnung „Osterbrookhöfe“. Das Wohnungsbauvorhaben trägt damit insbesondere zur Umsetzung der Ziele des am 4. Juli 2011 zwischen dem Senat und den Bezirken geschlossenen und am 8. September 2016 fortgeschriebenen „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“ bei. Hamburg hat demnach das Ziel, den Wohnungsbau zu aktivieren und zu stärken, um für den prognostizierten Zuwachs an Haushalten ein adäquates Wohnungsangebot bereitzustellen. Die vorgesehene Bebauung ist ein wichtiger Baustein, um insbesondere den südlichen Stadtteil nachhaltig zu beleben und mittelfristig zu stabilisieren. Gleichzeitig sollen gemäß der Fachziele des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms Hamburg-Mitte neue Wohneinheiten für unterschiedliche Haushalte entstehen.

 

Zur Umsetzung des Wohnungsneubaus sollen die dort vorhandene Sportinfrastruktur sowie die Kleingartenparzellen verlagert und östlich des Rückerskanals kompensiert werden. Auf Flächen des heutigen Freibads Aschberg sollen in Ergänzung zum neuen Quartiersbad als Ganzjahresbad die neuen Sportplätze sowie weitere Freizeit- und Sportnutzungen errichtet werden. Die entfallenden Kleingartenparzellen westlich des Rückerskanals werden im Bestand östlich des Rückerskanals durch Nachverdichtung kompensiert. 

 

Das städtebauliche Grundkonzept im Bereich der geplanten „Osterbrookhöfe“ sieht vor, auf den Flächen der Sportplätze und der Kleingärten westlich und östlich des Rückerskanals Wohnungsbau in Form von geschlossenen Blockrandstrukturen zu entwickeln (siehe Anlage 3). Gleichzeitig wird der Straßenraum zur Diagonal- und Wendenstraße städtebaulich gefasst und entsprechend der Umgebungsbebauung komplettiert. Am Rückerskanal östlich der Diagonalstraße schafft das weitere Baufeld einen Übergang zu den sogenannten „Hansaterrassen“.

Abgeleitet aus der Höhe der umgebenden Wohnbebauung sind sechs- bis achtgeschossige Gebäude geplant, wobei die höheren Bauten an der Wendenstraße und der Diagonalstraße liegen und in den rückwärtigen Bereichen der Hofstrukturen eher niedrigere Gebäude angeordnet werden. Nach aktuellem Stand werden im Bereich der „Osterbrookhöfe“ insgesamt ca. 76.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) entstehen, welche Anfang 2019 über ein durchgeführtes städtebaulich-freiraumplanerisches Gutachterverfahren plausibilisiert wurde.

 

Die geplanten hofähnlichen Blockstrukturen umschließen private Freiflächen und öffnen sich zu den angrenzenden Wasserflächen nach Süden bzw. Osten. Am Südkanal und am Rückerskanal soll – zum Teil durch eine Steganlage entlang des Rückerskanals – eine durchgehende wasserbegleitende Grünverbindung etabliert werden, welche die Uferkanten öffentlich zugänglich und somit für jedermann erlebbar macht. In die in den Höfen gelegenen Freiräume werden private Kinderspielflächen für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen integriert. Zudem werden Bereiche vorgesehen, die als Spiel- und Liegewiese ausgestaltet werden. Zusätzlich können auch die geplanten Wohngassen aufgrund ihrer verkehrsfreien Gestaltung für Bewegungsspiel genutzt werden. Im Westen des Plangebiets zwischen der Schule und dem Wohnungsbau und auch im Bereich des Aschberggeländes entstehen öffentliche Spielplatzflächen, so dass hier zukünftig vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche vorhanden sein werden. Insgesamt sollen innerhalb des Plangebiets, größtenteils westlich des Rückerskanals, ca. 7.000 m² öffentliche Parkanlagen und ca. 3.500 m² öffentliche Kinderspielflächen (ca. 2.500 m² westlich und ca. 1.000 m² östlich des Rückerskanals) entstehen. 

 

Auch die denkmalgeschützte „Hansaburg“ soll neben der bestehenden gewerblichen Nutzung um Wohnnutzung überwiegend im rückwärtigen Bereich ergänzt werden (siehe Anlage 3). Durch eine denkmalgerechte Aufstockung des Bestandsgebäudes und den Abbruch eines rückwärtig am Mittelkanal gelegenen, nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteils, soll an dessen Stelle ein Wohnungsneubau errichtet werden. Dadurch werden im Bereich der Hansaburg weitere ca. 19.000 m2 Bruttogeschossfläche Wohnen entstehen.

 

Die Baufelder sollen mit einem vielfältigen Wohnungsmix für unterschiedliche Haushaltstypen bebaut werden. Insgesamt werden nach heutigem Projektstand etwa 850–860 Wohneinheiten (inkl. Hansaburg) realisiert, davon ca. 57 % als preisgedämpfter Mietwohnungsbau. Folgender Wohnungsmix ist nach aktuellem Stand geplant:

  • ca. 190 preisgedämpfte freifinanzierte Mietwohnungen mit ca. 8 bis 10 €/m² Nettokaltmiete (SAGA und HTP) = ca. 22 %,
  • ca. 90 bis 100 öffentlich geförderte Mietwohnungen im 1. Förderweg mit aktuell 6,70 €/m² Nettokaltmiete (Seniorenwohnen, SAGA) = ca. 12 %,
  • ca. 200 öffentlich geförderte Mietwohnungen im 2. Förderweg mit aktuell 8,80 €/m² Nettokaltmiete (SAGA) = ca. 23 %,
  • ca. 140 freifinanzierte Mietwohnungen (HTP) = ca. 16 %,
  • ca. 230 Eigentumswohnungen (HTP) = ca. 27 %.

 

Um die angestrebten Nettokaltmieten zu erreichen, soll der Realisierungsanteil der SAGA weitestgehend durch sogenannte SAGA-Systemhäuser umgesetzt werden. Die hierzu vorliegenden
Typengenehmigungen für die Geschosswohnungsbauten ermöglichen ein zügiges und kostengünstiges Bauen. Jeder Grundtyp ist grundsätzlich IFB-förderfähig und kann mit verschiedenen Fassadenvarianten und unterschiedlichen Erdgeschoss-Zonen ausgestattet werden. Zielsetzung ist es, am Standort Rückerskanal auf Basis des städtebaulichen Grundkonzepts die erforderliche architektonische Qualität bei den einzelnen Baukörpern zu erreichen.

 

In Ergänzung zum neuen Wohnen verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit dem Bebauungsplan-Entwurf Hamm 3 auch das Planungsziel der gezielten Belebung des neuen Wohngebiets durch eine möglichst vielfältige Nutzungsmischung aus wohnungsnahen sozialen, gewerblichen und Dienstleistungsangeboten. So werden im Plangebiet insgesamt drei Kindertageseinrichtungen (Kita) mit insgesamt etwa 200 neuen Betreuungsplätzen umgesetzt. Eine Kita soll im geplanten Sport- und Freizeitzentrum am Aschberg mit bis zu 120 Plätzen als sog. Bewegungskita realisiert werden, zwei weitere im Wohngebiet Osterbrookhöfe. Darunter soll die Bestandskita Osterbrook im neuen Wohngebiet integriert und um weitere Plätze aufgestockt werden. Neben den Kitas werden im Wohngebiet außerdem ein Einzelhandel (mit ca. 500 m² Verkaufsfläche) sowie weitere gewerbliche Einrichtungen bzw. Dienstleistungsbetriebe entstehen. So wird z. B. neben einem Nachbarschaftstreff aktuell die Integration eines Quartierscafés sowie einer oder mehrerer Paketstationen geprüft. Zudem sind zusätzliche Serviceleistungen u.a. in Verbindung mit dem Senioren-Wohnen denkbar.

 

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die angrenzenden Bestandsstraßen und drei neue Wohngassen, die autofrei ausgestaltet werden sollen. Der ruhende Verkehr wird in Tiefgaragen untergebracht, die über fünf Zufahrten von der Wenden- und der Diagonalstraße erschlossen werden. Es sind derzeit etwa 280 Pkw-Stellplätze für die Bewohner der „Osterbrookhöfe“ geplant, so dass etwa jede dritte bis vierte Wohnung einen eigenen Stellplatz erhält. Zudem werden etwa 1.750 Fahrradstellplätze vorgesehen.

 

Um dem Anspruch einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung gerecht zu werden und die Pkw-Anzahl zukünftig zu reduzieren, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein innovatives Mobilitätskonzept für das neue Teilquartier westlich des Rückerskanals erarbeitet. In dieser Hinsicht weist das Plangebiet bereits einen Standortvorteil durch die vorhandene räumliche Nähe zu Bildungs- und Freizeiteinrichtungen (Grundschule, Kita, Sportstätten) auf. Die geplante Integration eines Nahversorgers (Erschließung hins. genehmigungsfähiger Anlieferung derzeit in Prüfung) sowie ggf. weiterer gewerblicher Nutzungen und Dienstleistungen können ergänzend dazu beitragen, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs im Plangebiet zu reduzieren, indem eine Bewältigung des Alltags ohne Pkw erleichtert wird. Hierzu zählen beispielsweise die Integration von Stadtradstation, Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen für Pkw sowohl im öffentlichen Raum als auch teilweise in den privaten Tiefgaragen sowie Integration von nutzerfreundlichen Fahrradstellplätzen sowie -parkständen oder auch von einer Mobilitätsstation mit Fahrrad-Reparatur-Station. Durch die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Realisierung eines breitgefächerten Mobilitätskonzeptes kann insgesamt von einer Reduzierung des Individualverkehrs und somit an benötigten Pkw-Parkständen im öffentlichen Raum ausgegangen werden.

 

Die Müllentsorgung wird in Unterflursystemen organisiert, welche auf Privatgrund in Nähe der öffentlichen Straßenverkehrsflächen angeordnet werden sollen. So kann gewährleistet werden, dass die Wohngassen nicht durch Müllfahrzeuge der Stadtreinigung befahren werden müssen.

 

Eine zwingende Voraussetzung für die Realisierung des beschriebenen Wohnungsbauvorhabens westlich des Rückerskanals ist die Verlagerung und Kompensation der Sportplätze sowie der Kleingärten im unmittelbaren Umfeld. In einem ersten Schritt sollen die Sportplätze auf das Gelände des heutigen Freibads Aschbergs verlagert werden. Dafür muss das Freibad abgebrochen werden. An seiner Stelle sollen zwei wettkampftaugliche Kunstrasenplätze (Verfüllung mit Quarzsand) entstehen. Der erforderliche Bauantrag ist auf Basis des jurierten Ergebnisses und in Verantwortung der Fachämter Bezirklicher Sportstättenbau und Sozialraumanagement beim zuständigen Fachamt Bauprüfung bereits eingereicht worden.

Neben den neuen Sportplätzen soll auf dem heutigen Freibadgelände das Quartierssporthaus als ein multifunktionales Gebäude entstehen (siehe Anlage 4), in welchem neben dem neuen ganzjährig nutzbaren Quartiersbad mit einem Wettkampf- und Wassersport geeigneten 25m-langen Mehrzweckbecken sowie Funktionsräumen der Sportplätze auch folgende Nutzungsangebote „unter einem Dach“ gebündelt werden sollen:

-       Bewegungskita mit bis zu 130 Kita-Plätzen (mit besonderen Raumgestaltung und Bewegungskonzept, Förderung der Psychomotorik),

-       Vereinsheim SC Hamm 02,

-       Jugendtreff Hamm e.V.,

-       Ein-Feld-Sporthalle,

-       Gastronomie, die möglichst alle Kernnutzungen „bedient“, sowie

-       Quartiersgarage als sog. Mobility Hub zur erforderlichen Unterbringung von bis 100 Pkw-Stellplätzen in Kombination mit ergänzenden Serviceangeboten (z. B. Fahrradwerkstatt, Schneiderei/Reinigung, Car-Sharing, Fahrradverleih/Lastenräder, kleinere Läden).

Das Quartiersbad selbst soll mit einer öffenbaren Fassadenseite ausgestattet werden, welche sich zum Außenbereich hin mit einer großzügigen Liegewiese sowie einem Wasserspielplatz öffnet. Das sogenannte Multifunktionsgebäude soll den innovativen vorbildlichen Charakter beanspruchen, indem bei der Planung eine insgesamt effiziente Flächennutzung und -aufteilung mit sinnvollen Raumkonzepten verfolgt werden. Ein entsprechendes Qualifizierungsverfahren (Auslober Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und Bäderland Hamburg GmbH), mit dem das sog. Quartierssporthaus als Multifunktionsgebäude funktional und hochbaulich weiterqualifiziert werden soll, wird voraussichtlich im September 2020 gestartet. Erste Zwischenergebnisse werden zu Ende des 4. Quartals 2020 verfolgt.

 


Planinhalte des Bebauungsplan-Entwurfs

Da die geplanten Vorhaben – Wohnungsneubau westlich des Rückerskanals sowie das neue Quartierssporthaus östlich des Rückerskanals – auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht umgesetzt werden können und im zwingenden Zusammenhang miteinander stehen, wird für beide Plangebiete seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ein neuer Bebauungsplan im qualifizierten Verfahren mit formaler Umweltprüfung durchgeführt.

Für die einzelnen Baufelder wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit den Vorhabenträgern städtebauliche Verträge schließen. Um die bestehende Sportinfrastruktur in ihrem Betrieb durchgehend zu ermöglichen, soll die Verlagerung von Sportplätzen auf das Aschberggelände auf Basis von § 35 (2) BauGB (im Vorfeld des Wohnungsneubaus) vorweggenehmigt werden. Diese werden jedoch im Nachgang über den Bebauungsplan Hamm 3 planungsrechtlich gesichert.

 

Im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung sind dabei folgende Baugebietsfestsetzungen vorgesehen (siehe Anlage 2):

 

Die „Osterbrookhöfe“ werden überwiegend als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Neben der Stärkung der Wohnnutzung in Hamm-Süd verfolgt der Bebauungsplan auch das Planungsziel der Belebung durch eine vielfältige Nutzungsmischung. Zur Etablierung dieser gemischten Nutzungsstruktur, welche überwiegend in den Erdgeschosszonen verortet werden soll, sollen solche Nutzungen ermöglicht werden, die den öffentlichen Raum beleben und somit insgesamt zur lebendigen urbanen Atmosphäre des neuen Wohngebiets beitragen. Die funktionale Belebung soll ebenfalls dem städtebaulichen Anspruch Rechnung tragen, das neue Teilquartier zu einem attraktiven Treffpunkt und städtebaulich-funktionalen Scharnier zwischen den benachbarten Quartieren zu entwickeln. Räumlich konkret ist eine entsprechende Nutzungsmischung entlang der Wenden- und Diagonalstraße an den Rändern der Wohnquartiere beabsichtigt und hinsichtlich einer entsprechenden Nachfrage und Kundenfrequenz auch nur dort planerisch sinnvoll, da diese Bereiche am stärksten frequentiert und von der Öffentlichkeit wahrnehmbar sind. Konkret sind in den Erdgeschosszonen entlang der Wenden- und Diagonalstraße derzeit zwei Kitas, kleinflächiger Einzelhandel (z. B. Lebensmittel, Kiosk) und Serviceleistungen geplant. Die Baugebietsflächen entlang der Wenden- und Diagonalstraße sollen dementsprechend als urbanes Gebiet (MU) festgesetzt werden.

 

Für das Grundstück der „Hansaburg“ wird ebenfalls ein MU festgesetzt und somit die in diesem Bereich angestrebte intensivere Funktionsmischung planungsrechtlich gesichert. Hier soll neben dem Erhalt der bestehenden Büronutzung im denkmalgeschützten Gebäude die ergänzende Wohnnutzung in einem rückwärtigen Anbau am Mittelkanal realisiert werden. Die denkmalrechtliche Verträglichkeit der Planung sowie die durch diese ergänzende Wohnnutzung ausgelösten Bedarfe (Spiel- und Freiflächennachweis, Kita-Plätze, Belichtungsverhältnisse bzw. Verschattung etc.) sind zu berücksichtigen und werden derzeit plausibilisiert.

 

Die im Gutachterverfahren prämierte Bebauungsstruktur wird im Bebauungsplanentwurf durch enge baukörperbezogene Festsetzungen planungsrechtlich fixiert. Um sicherzustellen, dass die angestrebte städtebauliche Neuordnung realisiert werden kann, werden ergänzend zu Grundflächenzahlen (GRZ) auch Festsetzungen zu Gebäudehöhen (GH) getroffen.  Die überbaubare Fläche sowie die GRZ und die Gebäudehöhen werden im Bereich der östlich an die „Hansaburg“ angrenzenden „Hansaterrassenbestandskonform festgesetzt.

 

Für die „Hansaburg“ selbst wird eine im Wesentlichen dem Bestand entsprechende überbaubare Fläche festgesetzt. Lediglich im rückwärtigen Bereich entlang des Mittelkanals werden die überbaubare Flächen und die Gebäudehöhen entsprechend der geplanten Aufstockung und des Neu- bzw. Anbaus am Mittelkanal festgesetzt. Die verfolgte teilweise Umplanung der „Hansaburg“ wird eng mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und dem Denkmalschutzamt abgestimmt.

 

Die zur Erschließung der neuen Wohngebäude der „Osterbrookhöfe“ erforderlichen verkehrsfreien Wohngassen sollen überwiegend mit einer Breite von ca. 6 Metern – in den Bereichen, die für die öffentliche Durchwegung sowie die Befahrung durch die Feuerwehr erforderlich sind – als öffentliche Straßenverkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger­bereich“, die übrigen Bereiche der Wohngassen (Erschließungswege / Hauseingänge, Grün- und Baumbeete, Fahrradplätze etc.) als private Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung festgesetzt werden. Die Bestandsstraßen werden bis zu ihrer jeweiligen Mitte als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt.

 

Für die Grundschule Osterbrook wird eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Bildung, soziale Zwecke“ festgesetzt. Diese Zweckbestimmung sichert zum einen zweifelsfrei die vorhandenen schulischen Nutzungen ab. Zum anderen bietet diese Zweckbestimmung eine gewisse planungsrechtliche Flexibilität hinsichtlich ergänzender Mitnutzungen bzw. ggf. langfristig erforderlicher Nachnutzungen. Es werden eine am Bestand orientierte überbaubare Fläche sowie eine auskömmliche GRZ festgesetzt. Kurz- bis mittelfristig sind gemäß dem aktuellen Schulentwicklungsplan und im Zusammenhang mit den geplanten Wohnungsbauvorhaben Schulerweiterungsmaßnahmen für die Beschulung mit 6-Zügen am Schulstandort Osterbrook erforderlich. Die Klassenräume der Schule Osterbrook sind bereits auf 6 Züge ausgelegt. Um diese jedoch belegen zu können, werden zusätzlich eine Mensa und eine Sporthalle benötigt. Möglichkeiten der Unterbringung der für die Schule Osterbrook im Rahmen der Grobabstimmung mitgeteilten Flächenbedarfe von insgesamt ca. 2.000 m2 BGF für eine Mensa sowie eine Sporthalle werden derzeit sowohl auf dem Schulgrundstück als auch im geplanten Quartiersportzentrum am Aschberg geprüft.

 

Im Bereich des projektierten Quartiersportzentrums am Aschberg (Plangebiet östlich des Rückerskanals) wird das geplante Quartierssporthaus (Multifunktionsgebäude) als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Soziale Einrichtungen, Sport-, Spiel- und Freizeitzentrum“ ausgewiesen. Durch eine entsprechend definierte überbaubare Fläche werden die hochbaulichen Nutzungsmöglichkeiten entsprechend der bisherigen Planung auf den westlichen Teil des Sportparks konzentriert. Die überbaubare Fläche wird im Nachgang zum derzeit laufenden Qualifizierungsverfahren entsprechend des daraus resultierenden Siegerentwurfs für das Multifunktionsgebäude angepasst. Der Bereich der Liegewiese des Quartiersbads sowie des Kita-Außenbereichs wird als private Grünfläche und die Sportplätze werden als Fläche für Sportanlagen festgesetzt. 

 

Das Freiflächenkonzept wird insgesamt durch die Ausweisung von öffentlichen Grünflächen unterschiedlicher Zweckbestimmungen abgesichert. Die vorhandenen Wasserflächen werden bestandskonform nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Die zu schützenden Uferbereiche werden durchgehend als öffentliche Grünfläche festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung als sogenannter projektbezogener Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt. Die beiden LOI’s mit Vereinbarungen zu diversen erforderlichen Maßnahmen auf dem Aschberg-/Freibadgelände sowie Kleingartenflächen mit Zeitplänen sowie Regelungen zur Kostenübernahme wurden Anfang September 2020 unterzeichnet.

 

Der Hauptausschuss hat, stellvertretend für den damals nicht mehr tagenden Stadtentwicklungs­ausschuss Ost, in seiner Sitzung am 11. Juni 2019 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mehrheitlich – bei einer Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE und einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE sowie einer Enthaltung der GRÜNE-Fraktion – zugestimmt. Der Bebauungsplan-Entwurf Hamm 3 wurde am 17. Juni 2019 behördlich grobabgestimmt. Die Durchführung der öffentlichen Plandiskussion wird nun im 4. Quartal 2020 verfolgt. Ein geeigneter Termin und Veranstaltungsort wird derzeit durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung geprüft und rechtzeitig abgestimmt. 

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis dieser Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird der Stadtplanungsausschuss um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion gebeten. 

 

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

 

Anlagen:

 

1.

Luftbild mit Verortung des räumlichen B-Plan-Geltungsbereichs

2.

Bebauungsplan-Entwurf Hamm 3, Stand August 2020

3.

Funktionsplan-Entwurf „Wohnen am Rückerskanal“ (Osterbrookhöfe, Hansaburg),
Stand August 2020

4.

Funktionsplan-Entwurf „Quartierssportzentrum am Aschberg“,
Stand Mai 2019, derzeit im hochbaulichen Qualifizierungsverfahren