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Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 14 "Hammerbrooklyn Digital - Campus" Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion

Vorlage öffentlich

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14.09.2020
Sachverhalt

Mit Bezugnahme auf die Vorlage des Fachamtes Stad- und Landschaftsplanung zur Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 03. Juni 2020 hinsichtlich wichtiger Eckdaten zum Plangebiet (Drucksache 22-1001, Zustimmung zur Einleitung) möchte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Folgenden über den aktuellen Projektstand informieren und um Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion bitten.

 

 

Das ca. 6,2 ha große Plangebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des Stadtteils Hammerbrook und wird geprägt durch die unmittelbare Nähe zum Großmarkt und dem nördlich angrenzenden Gleisfeld. Südlich des Plangebiets verläuft der Oberhafen. Auf der dem Plangebiet gegenüberliegenden Uferseite liegt der sogenannte „Kreativkai“ des gewerblich genutzten Oberhafenquartiers. Westlich befindet sich die Oberhafenbrücke.

 

Das nähere Umfeld des Plangebiets wird insbesondere durch Hotel- und Gewerbenutzungen geprägt. Das Plangebiet befindet sich im Verflechtungsraum von Cityrand, Altstadt und östlicher HafenCity. 

 

 

Bestand

Das Plangebiet ist insgesamt durch eine heterogene Bebauung geprägt. Im westlichen Teil befindet sich ein Baublock, in dem einzelne Gebäude der ursprünglichen gründerzeitlichen Bebauung im Zusammenspiel mit Neubauten aus den 1990er Jahren einen geschlossenen Blockrand ausbilden. Im Westen des Baublocks liegt das siebengeschossige „Fruchtkontor“, ein Bürogebäude mit Rotklinker-Lochfassade, das zur westlichen Oberhafenstraße geschlossen ist und sich in Richtung Osten bügelförmig öffnet. Nach Osten hin wurden an dieses Gebäude in den 1990er Jahren an den Straßen Stadtdeich und Banksstraße zwei siebengeschossige Baukörper angebaut, sodass sich zusammen mit einem älteren Bestandsgebäude am Stadtdeich Nr. 27 insgesamt ein Ensemble in Blockrandbauweise entwickelt hat. Die Traufhöhe des Ensembles beträgt ca. 25 m.

 

Südlich des „Fruchtkontors“ verläuft die Straße Stadtdeich, die den Baublock auch östlich umfasst und in die Baksstraße mündet. Die Banksstraße trennt das Plangebiet von den nördlich gelegenen Bahngleisen und mündet im weiteren östlichen Verlauf über die Lippeltstraße in die übergeordnete Amsinckstraße (B4). Östlich der Straße Stadtdeich befinden sich drei Gewerbehallen. Der Großmarkt selbst mit seinen prägnanten stadtbildwirksamen Gebäuden schließt unmittelbar am Südufer des Schleusenkanals an.

 

Die Deichpromenade bildet mit dem Gewässer des Oberhafens den südlichen Abschluss des Plangebiets und ist eine beliebte Strecke für Fußgänger und Radfahrer (Veloroute 9). Der Bereich zwischen der Deichpromenade und der Straße Stadtdeich wurde bislang als Stellplatzanlage genutzt. Er stellt mit den Flächen nördlich des Schleusenkanals den zentralen Bereich für die hier in Rede stehende städtebauliche Neuordnung dar.

 

Im August 2019 hat die private Erbbauberechtigte der Flächen zwischen dem Schleusenkanal und der Straße Stadtdeich (Flurstücke 2526, 2529, 2531 und 2532 der Gemarkung St. Georg Süd) für einen Teil des Plangebiets eine sogenannte Ideenmeisterschaft zur städtebaulich-architektonische Neuordnung der Flächen ausgerichtet. Fünf internationale Architekturbüros wurden zur Entwicklung eines baulich-räumlichen und inhaltlichen Konzepts in einem co-kreativen Prozess eingeladen.

 

Aus den zunächst gemeinsam entwickelten Ideenansätzen haben die Architekturbüros städtebaulich-architektonische Entwurfskonzepte erstellt. In der Jurysitzung vom 20. Januar 2020 wurden die Büros EM2N (Zürich) und Bruther (Paris) mit der weiteren Planung beauftragt. Das städtebauliche Konzept soll weiter ausgearbeitet und in einen Funktionsplan-Entwurf übersetzt werden. Auf Basis des Entwurfs soll das heute in sich gekehrte Areal nördlich des Schleusenkanals nach außen hin geöffnet und in Ergänzung der benachbarten Bestandsnutzungen, wie der Kunstmeile, den Deichtorhallen, dem „Mehr! Theater am Großmarkt“ oder der Kreativnutzung am Oberhafenquartier als sogenanntes neues „Digital Campus“ für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Unter dem Namen „Hammerbrooklyn – Digital Campus“ soll ein neuer Ort für die digitale Transformation entstehen.

 

Das Projekt soll in drei Bauabschnitten realisiert werden. Im Vorfeld ist bereits in der westlichen Ecke des Plangebiets und am Eingang der Straße Stadtdeich ein Ensemble aus grünen Containern aufgestellt, die als temporäre Nutzung für Startups und Veranstaltungen genutzt werden.

 

Das Gesamtkonzept

Den ersten Bauabschnitt bildet der Wiederaufbau des Pavillons der USA auf der EXPO 2015 in Mailand, der auf Grundlage einer Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Planungsrechts im Laufe des Jahres 2020 fertiggestellt wird. Dieses überwiegend fünfgeschossige Bauwerk erstreckt sich parallel zum südlichen Schenkel des „Fruchtkontors“ und übernimmt mit ca. 7.500 m2 BGF die westliche Bauflucht des Bestandblocks. Hier sollen Unternehmen und Startups die neuen Räume und Infrastruktur für eigene Transformationsprozesse und die Arbeit von interdisziplinären Teams sowie das Networking und die Entwicklung von Zukunftsprojekten nutzen. Konferenzräume, Co-Working-Räume, Ausstellungsräume und Gastronomie zählen zu den geplanten Nutzungen des Bauwerks.

 

Im zweiten Bauabschnitt ist zwischen dem begehbaren Deich und den bestehenden Gewerbehallen westlich des Schleusenkanals (Flurstück 2529) das „Solution Building“ – ein fünfzehngeschossiges Gebäude (inklusive Technikgeschoss) in Holz-Hybrid-Bauweise mit ca. 9.550 m2 BGF für Büronutzung – geplant. Für das Gebäude wurde bereits im Vorfeld der Ideenmeisterschaft ein Wettbewerb durchgeführt, den das Hamburger Büro Spine Architects für sich entscheiden konnte. Die Büros dienen als Co-Working-Räume für den „Digital Campus“. Über horizontale, verschobene Geschosse soll eine flexible Grundrissnutzung ermöglicht werden. Das Sockelgeschoss soll als verbindendes Element analog zum benachbarten Pavillon in Stahlbeton-Massivbauweise ausgeführt werden. Die darüber liegenden Geschosse sind – mit Ausnahme der Treppenhäuser – als tragende Holzmassivkonstruktion geplant.

 

Mit dem dritten Bauabschnitt soll als perspektivische Planung auf dem Flurstück 2531 westlich des Schleusenkanals nach dem Abzug der Großmarktnutzung in 2024/2025 der „Campus of Solutions“ entstehen. Hier sind nach den aktuellen Planungen drei Neubauten in Holz-Hybrid-Bauweise, inklusive Tiefgarage mit einer BGF von bis zu 50.000 m2 projektiert. Das dreizehngeschossige „Stairway-Building“ soll gemeinsam mit dem westlichen Flügel des Bestandsbaublocks den Straßenraum Stadtdeich fassen. Mit der terrassenförmigen Architektur bildet das Gebäude eine städtebauliche Dominante. Gemeinsam mit den weiteren Baukörpern soll eine offene Blockstruktur um den zentralen Platz entstehen.

 

Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung stellt sich die Frage zur weiteren Entwicklung der bestehenden Blockrandbebauung. Mit dem neuen Bebauungsplanverfahren soll der Bestand an dieser Stelle gesichert und das Planungsrecht an die tatsächliche Nutzung angepasst werden.     

 

 

Der Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 14 „Hammerbrooklyn – Digital Campus“

Aufgrund der vorgesehenen Kernnutzungen und der zentralen Lage verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für das Plangebiet die Festsetzung eines Kerngebiets (MK) als zulässige Art der baulichen Nutzung. Das Kerngebiet umfasst neben den Flächen des projektierten Digital Campus auch die bestehende Blockrandbebauung. Ob und in welcher Lage auch anteiliges Wohnen im MK zulässig sein sollte, muss in dem Bebauungsplanverfahren geklärt werden.

 

Die Straßen Oberhafenstraße, Stadtdeich und Banksstraße sollen als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Die Deichpromenade soll zur Sicherung der Zugänglichkeit als Fuß- und Radweg mit einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Fuß- und Radweg festgesetzt werden. Parallel zum Schleusenkanal soll ein mit Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belastender Streifen mittelfristig eine attraktive Fußwegverbindung zwischen Hammerbrook mit dem Sonninpark und der Deichpromenade herstellen. Die Wasserfläche des Oberhafens wird bis zur Mitte der Wasserfläche nachrichtlich übernommen.

 

Die Gebäudekubaturen werden für alle geplanten Baukörper durch baukörperbezogene Baugrenzen mit einem gewissen Spielraum für die weitere hochbauliche Qualifizierung definiert. Auch die Baukörper der bestehenden Blockrandbebauung sollen bestandsorientiert mit baukörperbezogenen Baugrenzen festgesetzt werden. 

 

Zur Sicherstellung der hochbaulichen Entwicklung werden neben der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl Gebäudehöhen und/oder die Zahl der Geschosse als Höchstmaß festgesetzt.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf basiert auf die Ergebnisse der vorgelagerten Wettbewerbsverfahren. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens sind insbesondere die Höhenentwicklung, die einzuhaltenden Abstandsflächen gemäß der Hamburgischen Bauordnung und die städtebauliche Dichte der Baukörper im Hinblick auf die städtebauliche Verträglichkeit zu überprüfen. Wegen der zum Teil sehr deutlichen Überschreitungen der gemäß Baunutzungsverordnung bestimmten Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung bei der Geschossflächenzahl von 3,0 in Kerngebieten auf bis zu 6,2 ist eine sorgfältige Abwägung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen im Hinblick auf Belichtung und Verschattung erforderlich.

 

Geltendes Planungsrecht

Für den überwiegenden Teil des Plangebiets gilt heute der Durchführungsplan D83/51 vom 16. Juni 1953 mit der Darstellung als Fläche für besondere Zwecke (Obst- und Gemüse-Großmarkt). Für kleine Teile des Plangebiets setzt der Durchführungsplan ein Geschäftsgebiet mit fünf Geschossen als Höchstmaß fest. Dies betrifft insbesondere die Flächen des „Fruchtkontors“. Mit dem Durchführungsplan D83B vom 10. Juli 1959 wurde für Teile des Bestandsbaublocks das geltende Planrecht von einer Fläche für besondere Zwecke hin zum Geschäftsgebiet geändert. In dem Zusammenhang wurde für die Geschäftshäuser eine Geschossigkeit von eins bis elf als Höchstmaß und die Banksstraße als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Für den Oberhafen und den Schleusenkanal wurden Wasserflächen festgesetzt.

 

Zur Umsetzung der in Rede stehenden Gesamtplanung ist neues Planungsrecht erforderlich. Hierfür wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans mit Vorhabenbezug mit der Bezeichnung Hammerbrook 14 „Hammerbrooklyn – Digital Campus“ verfolgt. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden kann. Zur verbindlichen Umsetzung der geplanten Neubaumaßnahmen wird zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Auf Grundlage der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung hat der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte in der Sitzung am 03. Juni 2020 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde in der Sitzung vom 15. Juni 2020 unter Teilnahme der betroffenen Behörden und Dienststellen grob abgestimmt. Die öffentliche Plandiskussion wird für Herbst 2020 anvisiert. Ein geeigneter Termin sowie Veranstaltungsort wird derzeit durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung geprüft und rechtzeitig abgestimmt.     

 

 

Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Im Flächennutzungsplan sind überwiegend „Flächen für Gemeinbedarf- Landesbetrieb Großmarkt“ dargestellt. Beidseitig des Schleusenkanals stellt der Flächennutzungsplan „Grünflächen“ dar. An der Uferkante des Oberhafens sind im Flächennutzungsplan darüber hinaus die Hafengebietsgrenze und die Hauptdeichlinie dargestellt.

 

Im Landschaftsprogramm sind „Gemeinbedarfsflächen“, „Wasserflächen“ und eine „Parkanlage“ entlang der Deichanlage sowie eine „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ im Uferbereich des Schleusenkanals dargestellt. Das Plangebiet liegt innerhalb einer im Landschaftsprogramm dargestellten Grünachse und in einem „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“.

 

Für die Parkanlage im Uferbereich des Oberhafens ist im Landschaftsprogramm zudem ein Klärungsbedarf gegenüber dem Flächennutzungsplan dargestellt.

Sowohl der Flächennutzungsplan als auch das Landschaftsprogramm müssen parallel zum Bebauungsplanverfahren berichtigt werden. 

 

 

Gutachten / Untersuchungen

Die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes erfordert eine fachliche Begutachtung sämtlicher schutzwürdiger Belange. Vor diesem Hintergrund werden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens folgende Fachgutachten erstellt:

 

  • Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVVP)
  • Lärmtechnische Untersuchung
    • Gewerbe inklusive Großmarkt, Hafen- bzw. Schleusenlärm
    • Verkehr
    • Prüfung der Möglichkeit einer Wohnnutzung
  • Verkehrskonzept
  • Erschütterungen (Bahntrassen)
  • Bodengutachten
  • Artenschutzgutachten
  • Spiegelung/ Licht/ Vogelschlag
  • Entwässerung inklusive Überflutungsnachweis
  • Verschattungsgutachten
  • Kampfmittel/ Bombenblindgänger
  • Energiefachplan

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis der Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplanverfahrens Hammerbrook 14 (Hammerbrooklyn – Digital Campus) gebeten.

 

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

 

Anlagen:

  • Funktionsplan-Entwurf Hammerbrook 14 (Stand: 21.08.2020, Anlage 1)
  • Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 14 (Stand: 27.05.2020, Anlage 2)