Frau Bailly begrüßt den Ausschuss zu einer digitalen und öffentlichen Sitzung. Sie weist darauf hin, dass die Sitzung aufgezeichnet werde und fragt sodann die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer sowie das Verfahren zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen ab.
Die Fraktionen einigen sich einstimmig darauf, das Abstimmungsverhalten durch die Fraktionssprecher/innen bekannt geben zu lassen.
Anschließend verpflichtet Frau Bailly das neue Ausschussmitglied Frau Theresa Rothberg unter Hinweis auf die ihr vorliegenden Verpflichtungsunterlagen. Die beiden neuen Ausschussmitglieder aus der SPD-Fraktion Frau Boye und Herr Han Cebi wurden bereits im Vorfeld verpflichtet.
In der vor der Tagesordnung durchgeführten Fragestunde wurden keine Fragen gestellt.
Da die Niederschriften sehr kurzfristig vorgelegt wurden, wird dieser Tagesordnungspunkt auf Antrag von Herrn Dr. Böttcher vertagt.
Herr Mathe berichtet anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) sowie mit Verweis auf die Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und die aktuellen Beratungen im Stadtplanungsausschuss zum Verfahrensstand des Bebauungsplan-Verfahrens Finkenwerder 44 "Dienstleistungszentrum bei Airbus". Die vom 29.06. bis zum 10.08.2021 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung durchgeführte öffentliche Auslegung wurde erfolgreich durchgeführt. Es sind keine kritischen Stellungnahmen eingegangen. Herr
Mathe hält fest, dass sich seit der letzten ausführlichen Befassung im Stadtplanungsausschuss am 25.05.2021 keine inhaltlichen Änderungen im Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44 mehr eingestellt haben. Insofern gebe es keinen neuen Sachstand zu berichten. Er bittet um Zustimmung zur Drucksache des Fachamtes Stadt-und Landschaftsplanung.
Herr Dr. Böttcher bedankt sich bei Herrn Mathe und seinem Fachamt für die geleistete Arbeit und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Drucksache an. Er unterstreicht, dass seiner Fraktion das Verkehrsgutachten bzw. Mobilitätskonzept sehr wichtig sei. Zudem bittet er darum, das wichtige Thema Baustellenverkehre nicht aus den Augen zu verlieren. Hierfür sei ein vernünftiges Konzept notwendig.
Herr Sträter bedankt sich bei Herrn Mathe und seinem Fachamt für den erreichten Projektstand. Er unterstützt die Aussagen seines Vorredners und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an.
Herr Behrschmidt äußert sich positiv zu den inzwischen in wasserdurchlässiger Bauweise vorgesehenen Stellplätzen. Kritisch äußert er sich hingegen zu dem nach seiner Auffassung zu geringen Anteil von Dachbegrünungen. Es müsse nach seiner Auffassung dafür gesorgt werden, dass nicht zu viel Wasser in die Kanalisationen abfließe. Auch das Thema Ausgleichsflächen werde von seiner Fraktion kritisch gesehen. Aus den genannten Gründen werde seine Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten.
Herr Leipnitz unterstreicht, dass er diesem Vorhaben von Beginn an sehr kritisch gegenüber gestanden habe. Überdies seien im Laufe des Verfahrens die positiven Aspekte (z.B. Turnhalle und Kita) weggefallen. Nicht unwichtig aus seiner Sicht sei zudem, dass sich die Luftfahrtbranche - auch wegen der Corona-Krise - im Umbruch befinde. Seine Fraktion werde die Vorlage deshalb ablehnen.
Weiterhin erklärt er, dass in der Vorlage auf Seite 5 unter Punkt 6 im ersten Satz zum wiederholten Mal aufgeführt sei, dass der Stadtplanungsausschuss der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens in seiner Sitzung am 25.05.2016 einstimmig zugestimmt habe. Er stellt richtig, dass sich die Fraktion DIE LINKE in dieser Sitzung enthalten habe. Er fordert, dies entsprechend zu korrigieren.
Herr Mathe geht auf diese Anmerkungen folgendermaßen ein:
· Die von Herrn Leipnitz angesprochene Korrektur der Vorlage werde kurzfristig vorgenommen.
· Die Frage zum Umfang der Dachbegrünung könne er mit Blick auf das Ziel einer nachhaltigen Stadtplanung nachvollziehen. Dies war auch ein wichtiges Thema der seinerzeitigen Abstimmungen mit der Vorhabenträgerin. Aufgrund der in größerem Umfang notwendigen Technik auf den Dachflächen war ein höherer Anteil an Dachbegrünung jedoch nicht realisierbar.
· Bezüglich des Mobilitätskonzeptes für das Gesamtgebiet Finkenwerders werde man am 18. Oktober 2021 mit den beteiligten Fachressorts und dem nach intensiv abgestimmter Auslobung gefundenen externen Planungsbüro, das die Untersuchung und Erstellung des Mobilitätskonzeptentwurfs durchführen wird, zusammenkommen. In diesem Gesprächstermin werden dann auch die im Stadtplanungsausschuss diskutierten Fragestellungen Gegenstand der Facherörterung sein.
· Zum Thema Ausgleichsflächen hält Herr Mathe fest, dass es sich hier um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches handele, in dem dieser Nachweis formal nicht zu führen sei.
· Die angesprochenen aktuellen Herausforderungen zum Airbus-Standort und zu den Perspektiven des Unternehmens wie auch zur Verkehrssituation werde er mitnehmen. Am kommenden Donnerstag sind er und Herr Humburg zu einem Gespräch mit dem Management der Firma Airbus eingeladen. Er werde dort zum B-Plan-Prozess berichten und dann gerne auch diese Punkte ansprechen.
Da sich der Planungsprozess nunmehr in der Endphase befinde, können keine weiteren Änderungen ggü. der mit HSE abgestimmten (Oberflächen-)Entwässerung (Retentionsflächen) mehr vorgenommen werden. Zudem bestehen dafür in dem relativ kleinen Plangebiet keine räumlichen Spielräume.
Herr Mathe geht anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) unter Hinweis auf die ausführliche Befassung im Stadtplanungsausschuss am 14.09.2020 auf den aktuellen Projektstand des Bebauungsplan-Verfahrens Hammerbrook 14 „Hammerbrooklyn“ ein. Mit Blick auf den räumlichen Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes erläutert er die aktuelle Bestandssituation und die komplexen Rahmenbedingungen für die Standortentwicklung. Anhand einer Zeitleiste berichtet Herr Mathe über den bisherigen B-Plan-Prozess und geht kurz auf das vorangegangene Qualifizierungsverfahren und die stattgefundenen Gespräche mit den Grundeigentümern des Bestandsblocks im Nordwesten des Plangebietes ein.
Herr Mathe berichtet dem Stadtplanungsausschuss zu den zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen zur Optimierung des Funktionsplan-Entwurfs zwischen der Vorhabenträgerin, dem Oberbaudirektor und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung. Zentrale Zielsetzung sei es, mit Blick auf das gesamte Gebäudeensemble mit seiner zentralen und stadtbildwirksamen Lage im Kontext dieser städtebaulichen Neuordnung neben den architektonischen Herausforderungen ebenso die wichtigen Außenräume mit entsprechenden Aufenthaltsqualitäten unter Würdigung der relevanten Blickachsen in die weitere Bearbeitung zu nehmen. In der Gegenüberstellung der Funktionsplan-Entwürfe vom September 2020 und dem aktuellem Stand stellt Herr Mathe die zwischenzeitlichen Überarbeitungen des städtebaulichen Entwurfs dar. In diesem Zusammenhang geht er auf die Anpassungen der Baukörperstellungen und -kubaturen sowie die mit der Bebauungsdichte verbundenen planungs- und bauordnungsrechtlichen Herausforderungen (u.a. Baukörpertiefen, Abstands- und Erschließungsflächen) ein. Mit Blick auf die präsentierte Planzeichnung betont Herr Mathe, dass es sich hierbei um einen in der Bearbeitung befindlichen Zwischenstand handelt. Daran anknüpfend erläutert er die im Bebauungsplan-Verfahren nachfolgenden Schritte. Die Durchführung der öffentlichen Plandiskussion sei demnach für das 4. Quartal 2021 vorgesehen. Nach derzeitigem Stand gehe man von einer Durchführung als Hybridveranstaltung aus. Abschließend erläutert Herr Mathe die zentralen Eckdaten des aktuellen Bebauungsplan-Entwurfs und hält fest, dass es sich hierbei um einen in der Bearbeitung befindlichen Zwischenstand handelt.
Herr Willenbrock dankt Herrn Mathe für den Bericht und fragt bezugnehmend auf die vorangegangenen Befassungen des Ausschusses zum Vorhaben nach einer möglichen Optimierung der Radwegeführung im Westen des Plangebietes im Vorplatzbereich des kürzlich fertiggestellten „Digital Pavillon“. Weiterhin erkundigt er sich, ob im Zuge der Realisierung der Tiefgarage für das Neubauvorhaben eine Möglichkeit besteht, die diesbezüglich stark beanspruchte Banksstraße von ruhendem Verkehr zu befreien. In diesem Zusammenhang fragt er mit Blick auf die Gegenüberstellung der Funktionspläne alt/neu nach, ob bzw. warum in der Banksstraße (Bestands-)Bäume entfallen sollen.
Herr Sträter unterstreicht, dass sich der Entwurf aus seiner Sicht zum Positiven weiter entwickelt habe. Dies gelte besonders auch für die erweiterten Freiflächen, die erlebbar und gut nutzbar sein sollten. Hinsichtlich der Radwegeführung entlang der Hochwasserschutzanlage und der Parkraumsituation in der Banksstraße bezieht er sich auf die Nachfragen von Herrn Willenbrock. Zudem bittet er darum, Renderings zur Verfügung gestellt zu bekommen, da die Beurteilung der bedeutenden Gebäudekubaturen alleine anhand des Funktionsplanentwurfs für ihn nur eingeschränkt möglich sei.
Frau Jakob macht deutlich, dass für sie die Begehbarkeit der Wasserrandzonen von besonderer Bedeutung sei. Weiterhin fragt sie nach der Berücksichtigung einer möglichen Regenwasser-Rückhaltung (Retention) etwa durch Dachbegrünung, um das Mikroklima in der Stadt positiv zu unterstützen.
Frau Boye berichtet über eigene Erfahrungen, wonach viele Radfahrerinnen und Radfahren von der Amsinckstraße über die Lippeltstraße bis in die Banksstraße fahren, um das letzte Stück Amsinckstraße zu vermeiden. Deshalb würde sie es als sinnvoll erachten, in der Banksstraße etwas für den Radverkehr zu unternehmen (z.B. Asphalt statt Kopfsteinpflaster).
Herr Dr. Böttcher dankt Herrn Mathe für den aktuellen Projektstand und betont, dass die Parkplätze in der Banksstraße kein reiner Selbstzweck seien, da sie sehr intensiv genutzt werden, insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Großmarktes. Diese Stellplätze seien insbesondere zu Nachtzeiten sehr wichtig, wenn der ÖPNV nicht vollumfänglich zur Verfügung stehe. Ein Wegfall wäre für ihn eine Fehlentscheidung. Dennoch sehe er Möglichkeiten, das Grün in dieser Straße nachzuverdichten. Zur genannten Veloroute erklärt er, dass es sich hier um eine Hochwasserschutzanlage handele. Diese sei weder als Fuß- oder Radweg gewidmet. Da auch Beschilderungen fehlen würden, führe dies an Wochenenden regelmäßig zu Konflikten. Dieses Thema müsse grundsätzlich nochmals betrachtet werden.
Im folgenden Austausch zu den Anmerkungen und Nachfragen der Ausschussmitglieder äußert sich Herr Mathe wie folgt:
· Im Westen des Plangebietes gebe es in der Tat einen Engpass in der Radverkehrsführung. Angesichts der diesbezüglich bereits stattgefundenen Gespräche mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) sei derzeit offen, ob dieser Gefahrenpunkt nachhaltig aufgelöst werden könne.
· Ob auf Parkplätze in der Banksstraße verzichtet werden könne, müsse in weiteren Verfahren geklärt werden. Zu dem Interessenskonflikt zwischen Notwendigkeit der öffentlichen Stellplätze und einer Attraktivitätssteigerung des Straßenraums befinde man sich in engen Gesprächen mit dem Fachamt MR. Er werde die Anmerkungen aus der heutigen Sitzung mitnehmen.
· Die Möglichkeiten zur Realisierung eines Radweges entlang der Banksstraße, der parallel zur Veloroute verlaufen würde, sehe er skeptisch. Diese Thematik werde er dennoch mit dem Fachamt MR erörtern. Informationen dazu werde er in einer der nächsten Ausschusssitzungen geben.
· Hinsichtlich der Retentionsmöglichkeiten im Plangebiet betont Herr Mathe, dass man sich noch am Anfang des Planungsprozesses befinde. Es werde weiter gutachterlich eingehend geprüft, ob weitere Retentionsflächen realisierbar seien. Das Thema Dachbegrünung stehe ebenfalls auf der Agenda.
· Aktuell liegen keine entsprechenden Renderings vor. Diese werden, sobald neue Pläne vorliegen, in einer der kommenden Sitzungen gezeigt.
· Herr Mathe bestätigt ausdrücklich, dass die platzartigen Bereiche auf Veranlassung durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung vergrößert werden konnten. Die Nutzungsmöglichkeiten seien dadurch deutlich vielfältiger entwickelbar.
· Die wichtigen Wegebeziehungen entlang des Schleusenkanals werden durch ein öffentliches Gehrecht planungsrechtlich gesichert.
· Herr Mathe bestätigt, dass im aktuellen Funktionsplan-Entwurf die Baumreihe in der Banks-straße nicht als Doppelallee dargestellt ist. Das Thema werde noch einmal mit dem Vorhabenträger und dem Fachamt MR besprochen, da hier noch Optimierungsmöglichkeiten gesehen werden.
Grundsätzlich sichert Herr Mathe zu, dass die in der Sitzung geäußerten Anmerkungen und Anregungen in die Folgegespräche mitgenommen werden.
Herr Mathe geht anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) und mit Verweis auf die Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung auf die neue Standortentwicklung Archenholzstraße ein. Aufgrund der für das Bauunternehmen räumlich sehr beengten und ungünstigen Erschließungssituation sowohl über die Archenholzstraße als auch auf dem Firmengelände selbst habe das Unternehmen Otto Wulff beschlossen, den Bauhof in das Industriegebiet Billbrook auf zuvor erworbene Flächen zu verlagern und die dadurch frei werdenden Flächen zur Erweiterung und Sicherung der Firmenzentrale am jetzigen Standort Billstedt sowie für neuen Wohnungsbau zu entwickeln.
Anhand der Präsentation geht Herr Mathe näher auf die Lage des Plangebietes und die heutige Bestandssituation ein. Er erläutert, dass nördlich der Archenholzstraße eine öffentliche Grünanlage mit dem Spielplatz Archenholzstraße liege. Nördlich davon bzw. südlich der Liebezeitstraße und im Westen des Plangebietes am Schleemer Weg befinde sich Geschosswohnungsbau. Südwestlich seien jüngst auf Grundlage des 2020 festgestellten Bebauungsplans Billstedt 110 weitere viergeschossige Mehrfamilienhäuser realisiert worden. Östlich des Plangebietes befinde sich das Hallen- und Freibad Billstedt und das Landschaftsschutzgebiet Schleemer Bach als Bestandteil des 2. Grünen Rings. Südlich angrenzend wurde auf Basis eines neuen Bebauungsplanes des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Bebauungsplan Billstedt 107) kürzlich neuer Wohnungsbau in Form von Stadtvillen realisiert.
Herr Mathe geht ebenfalls auf die aktuelle soziale Infrastruktur im Kontext einer Stärkung des Stadtraumes durch neues Wohnen ein. Zur verkehrlichen Situation verdeutlicht Herr Mathe, dass die Umgebung von engen Straßenräumen geprägt sei. Dies mache es sehr schwierig, mit großen Baufahrzeugen den Betriebsstandort des Unternehmens Otto Wulff zu erreichen. Gleichzeitig führen der erforderliche Ausbau der Office-Bereiche und die Anforderungen an den früheren Bauhof sowie der Parkplatzbedarf für Baufahrzeuge zu entsprechenden Engpässen.
Herr Mathe erläutert den aktuellen Funktionsplanentwurf und hält dazu fest, dass gerade mit Blick auf den projektierten Wohnungsneubau im Süden des Firmengeländes die Baukörper hinsichtlich Erschließung, Außenräume und der verfolgten städtebaulichen Dichte eingehend zu prüfen seien. Die genauere Festlegung zum Wohnungsmix werde im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens konkretisiert und in dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt, sofern der Ausschuss der Vorlage heute zustimme. Hierzu würden noch Einladungen zu Gesprächen mit der Firma Otto Wulff und den Fraktionen folgen.
Mit Blick auf das heute geltende Planungsrecht erläutert Herr Mathe den aktuellen B-Plan-Entwurf seines Fachamtes. Anhand einer Zeitschiene informiert er, dass eine Vorweggenehmigungsreife für das 4. Quartal 2023 angestrebt werde.
Herr Ramlow macht auf die schwierige Parkplatzsituation in der Archenholzstraße aufmerksam. Nach seinem Dafürhalten müsse man für das Plangebiet einen Stellplatzschlüssel von 0,5 ansetzen. Er fragt zudem nach der geplanten Verortung der Tiefgaragen-Zufahrt und nach dem Verbleib der, für den westlich unmittelbar angrenzenden Wohnungsneubau realisierten, Lärmschutzwand.
Herr Götz hält es für sehr positiv, dass hier ein neues Wohngebiet ohne zusätzliche Versiegelung von Flächen entstehen solle. Ebenso positiv anzumerken sei, dass die Stellplätze in Tiefgaragen vorgesehen seien. Da die Verkehrssituation in diesem Gebiet jetzt schon sehr angespannt sei, halte seine Fraktion ein vernünftiges Mobilitätskonzept für erforderlich. Der Stellplatzschlüssel müsste zudem reduziert werden, damit auch weniger zusätzlicher Verkehr entstehe. Der in der Vorlage genannte Anteil von 35 % der Wohnungen als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau werde befürwortet. Dennoch wäre hier ein größerer Anteil wünschenswert.
Herr Behrschmidt unterstützt die Aussage seines Vorredners zum Anteil des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus.
Herr Sträter bedankt sich für den Bericht. Er unterstützt ausdrücklich die vorgestellte Standortentwicklung und hält es für absolut sinnvoll, an dieser Stelle von der hier störenden Gewerbenutzung im südlichen Firmenareal hin zu Wohnen zu kommen. Seine Fraktion werde der Vorlage deshalb zustimmen.
Frau Jakob regt an, weitere Flächen zu entsiegeln, da nur ein Teil der jetzt versiegelten Fläche bebaut werde. Der Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen könne auch nach ihrem Dafürhalten erhöht werden.
Auf diese Anmerkungen und Nachfragen der Ausschussmitglieder Herrn Ramlow, Herr Götz, Herrn Behrschmidt, Herrn Sträter und Frau Jakob geht Herr Mathe folgendermaßen ein:
· Zum Anteil des öffentlich geförderten Mietwohnungsbau hält Herr Mathe fest, dass hier der Vertrag für Hamburg greife. Es sei vorgesehen, im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu einem gemeinsamen Gespräch mit dem Vorhabenträger und den Fraktionen einzuladen. Es müsse dann der in Rede stehende Wohnungsmix eingehend erörtert werden.
· Der aktuelle Bebauungsentwurf im westlichen Teil des Plangebietes weise derzeit eine höhere Dichte auf, die im weiteren Planungsprozess zu prüfen sei.
· Die überwiegend südausgerichteten dreigeschossigen Baukörper (mit Staffelgeschoss) müssen ebenfalls im weiteren Verfahren hinsichtlich Belichtungs-, Besonnungs- und Abstandsflächensituation geprüft und ggf. überarbeitet werden. Dabei müssen auch die erforderlichen Außenflächen einbezogen werden.
· Der Stellplatzschlüssel werde bereits mit 0,5 angesetzt. Zu den Themen ruhender Verkehr und Mobilitätskonzept werden noch entsprechende Gesprächsrunden folgen.
· Die Anbindung des Gebietes sei tatsächlich nur über die Archenholzstraße möglich.
Zur vorhandenen gläsernen Lärmschutzwand müsse zu einem geeigneten Zeitpunkt gemeinsam mit der Eigentümerin geprüft werden, ob diese komplett oder nur zu einem Teil zurückgebaut werde.
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden gemeinsam beraten.
Herr Mathe weist darauf hin, dass die den Vorlagen zum Beirat Billstedt/Horn (Top 6) und zum Stadtteilbeirat Veddel (Top 7) beigefügten Namenslisten nicht-öffentlich und vertraulich seien.
Frau Groß berichtet, dass die Meldungen von Namen aus den Fraktionen für die beiden Beiräte teilweise noch fehlen würden und bittet darum, diese kurzfristig dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mitzuteilen. Sollten die Fraktionen zudem feststellen, dass sich in den Listen unrichtige Namen befinden, bittet sie ebenfalls um Rückmeldung.
Herr Sträter erklärt, dass seine Fraktion eine Korrektur für den Beirat im RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn gemeldet habe. Für den Stadtteilbeirat im RISE-Fördergebiet Veddel seien in der Anlage zur Vorlage zudem keine politischen Vertreterinnen bzw. Vertreter genannt. Hier sei deswegen eine Nachbenennung notwendig.
Beratung siehe TOP 6.
Herr Mathe informiert anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) über den Stand des geplanten Aufstellungsbeschlusses für eine Soziale Erhaltungsverordnung für Borgfelde. Nach dem Beschluss des Stadtplanungsausschusses und der Bekräftigung durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung (Drs. 22/1721) erfolgte die Weiterleitung an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) im Juli 2021. Im September 2021 wurde das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung darüber informiert, dass seitens des Senats parallel zum Aufstellungsbeschluss mit Durchführung einer Repräsentativerhebung eine Vorkaufsrechtsverordnung für Borgfelde erlassen werden solle.
Anhand einer Karte erläutert Herr Mathe das Untersuchungsgebiet gemäß Senatsdrucksachenentwurf. Die geplante Abgrenzung entspricht der bezirklichen Empfehlung und sei vorab zwischen der BSW und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung abgestimmt worden.
Herr Mathe geht kurz auf die Hintergründe zum geplanten Erlass einer Vorkaufsrechtsverordnung der BSW ein. Er betont, dass diese Vorgehensweise neu sei und nicht der bisherigen Praxis bei den anderen sozialen Erhaltungsgebieten entspreche. Letztendlich sei aus fachlicher Sicht gleichwohl seitens seines Fachamtes der beabsichtigte Erlass einer Vorkaufsrechtsverordnung für Borgfelde zu befürworten. Es entstünden jedoch bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt zusätzliche Ressourcenbedarfe im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
Am 23.09.2021 habe der entsprechende Senatsdrucksachenentwurf das Bezirksamt Hamburg-Mitte erreicht. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte sei nun zur Stellungnahme aufgefordert worden. Weitere Informationen sind der Präsentation zu entnehmen.
Auf Nachfrage von Frau Jakob, ob eine Vorkaufsrechtsverordnung auch in anderen Bereichen im Bezirk Hamburg-Mitte vorstellbar sei, antwortet Herr Mathe, dass hierfür städtebauliche Begründungen erforderlich seien. Eine Übertragung sei deshalb nicht ohne weiteres möglich.
Herr Dr. Böttcher erklärt, dass auf dem Wohnungsmarkt in Borgfelde nach seiner Wahrnehmung nicht sehr viel Bewegung sei. Aus diesem Grund halte er die Einschätzung der BSW, ein Risiko für dieses Gebiet zu sehen, für verwunderlich.
Herr Behrschmidt hebt hervor, dass die GRÜNE-Fraktion die geplante Vorkaufsrechtsverordnung unterstütze.
Auf Anregung von Herrn Willenbrock schlägt Herr Mathe vor, weitere Informationen im Hinblick auf das Baulandmobilisierungsgesetz in einer kommenden Sitzung bzw. in einem Extra-Termin mit den Fraktionen zu geben.
Herr Mathe berichtet anhand einer Präsentation (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) und mit Verweis auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum aktuellen Entwurfsstand der 5. Fortschreibung des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms Hamburg-Mitte 2022. Zunächst geht er auf die Aufgabenstellung und die Zielsetzung des Programms ein. Die grundsätzliche Zielsetzung eines Neubauvolumens im Bezirk Hamburg-Mitte mit insgesamt 1.400 neuen Wohneinheiten pro Jahr hätte sich nicht verändert und würde weiterhin gelten.
Herr Mathe unterstreicht, dass trotz seiner besonderen stadträumlichen Lage und der spezifischen, vielfach komplexen Rahmenbedingungen im Bezirk Hamburg-Mitte bereits viele Wohnungsbau-Projekte erfolgreich entwickelt und abgeschlossen werden konnten. Der Blick auf die aktuelle Fortschreibung 2022 zeige mit den erneut allein 40 neu ermittelten Flächen die große Entwicklungsdynamik im Bezirk, da ja bereits 2018 alle vermeintlichen Potenzialflächen untersucht worden seien. Insgesamt gebe es damit aktuell 167 Potenzialflächen mit ca. 25.000 neuen Wohneinheiten.
Im Folgenden geht Herr Mathe auf den Zwischenstand der Gesamtbilanz und die Wohnungsbaupotenziale nach Stadtteilen ein. Nähere Informationen seien den in der Präsentation enthaltenen Steckbriefen zu entnehmen. Es sei vorgesehen, die zweite Lesung nach Abschluss der Fachbehördenabstimmung zeitnah durchzuführen. An die Fraktionen richtet Herr Mathe die Bitte, innerhalb der nächsten zwei Wochen mögliche weitere Standorte an sein Fachamt zu melden. Ziel sei es, die finale Fassung des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2022 möglichst noch in die letzte Sitzung der Bezirksversammlung in diesem Jahr einzubringen. Alternativ werde er eine Befassung Anfang des kommenden Jahres anstreben.
Herr Sträter bedankt sich bei Herrn Mathe für den Kurzbericht und hebt hervor, dass es sich beim Bezirklichen Wohnungsbauprogramm in Hamburg-Mitte um ein Erfolgsmodell handele, das seine Fraktion gerne unterstütze.
Auf Nachfrage von Herrn Behrschmidt erklärt Herr Mathe, dass es sich bei der HafenCity um ein Vorbehaltsgebiet handele und dieses sowie die dortigen Wohnungsbau-Potenzialflächen deshalb nicht im Bezirklichen Wohnungsbauprogramm aufgenommen seien.
Herr Mathe gibt anhand einer Präsentation einen Überblick zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den aktuellen Flüchtlingszahlen und zum Lagebild in Hamburg und im Bezirk Hamburg-Mitte (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Er macht deutlich, dass sich bei den Belegungszahlen eine Kontinuität und keine wesentlichen Veränderungen eingestellt haben. Er informiert zudem über den Standort „Neuer Höltigbaum“, der aus aktuellem Anlass als Einrichtung zur Unterbringung afghanischer Ortskräfte und evakuierter afghanischer Staatsangehöriger genutzt werde.
Nähere Informationen sind der Präsentation zu entnehmen.
Herr Mathe erläutert die Vorlage. Er erklärt, dass dem Verteilerschlüssel zwischen den Bezirksämtern aus Sicht des Fachamtes Stadt-und Landschaftsplanung zugestimmt werde. Es habe bereits ein Austausch zwischen den Fachamtsleitungen Stadt- und Landschaftsplanung (SLL) stattgefunden mit dem Ergebnis, den Schlüssel beizubehalten. Gleichwohl weise er jetzt schon (vorsorglich) auf den Bedarf einer zukünftigen Aufstockung der Mittel hin. Der zukünftige Mehrbedarf sei noch zu ermitteln. Dieser Punkt wurde zwischenbezirklich (Ebene SLL) einvernehmlich besprochen.
Die in Rede stehenden Mittel der Rahmenzuweisung seien bislang konsumtiv angelegt. Herr Mathe betont, dass ein relevanter Bedarf gesehen werde, die Mittel zumindest anteilig auch investiv einsetzen zu können. Bspw. erfordert die zunehmend hybride Durchführung von Beteiligungsverfahren einer entsprechend aufwendigen technischen Ausstattung (Ausgaben ab 800,- € netto seien investiv zu buchen).
Herr Sträter unterstreicht, dass die Diskussion um die Mittelaufteilung jährlich aufs Neue erfolge. Nach seiner Auffassung werde die Gewichtung für die Aufteilung der Mittel dabei sehr oberflächlich vorgenommen (z.B. nach Größe der einzelnen Bezirke). Die Bezirke seien jedoch beim Aufwand für die unterschiedlichen Verfahren nicht vergleichbar und dies finde beim Schlüssel keine Berücksichtigung. Hier müsse aus seiner Sicht dringend nachgesteuert werden. Seine Fraktion kritisiere dies schon seit langem.
Herr Hoitz unterstützt die Ausführungen seines Vorredners. Weiterhin geht er anhand der kürzlich durchgeführten öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 102 "Spreehafenviertel" auf die dort entstandenen Mehrkosten durch die hybride Veranstaltungsform ein. Da diese Form der Veranstaltung in Zukunft wie von Herrn Mathe ausgeführt öfter stattfinden werde, unterstütze seine Fraktion die Forderung, das Finanzbudget aufzustocken.
Auch Frau Jakob und Herr Behrschmidt unterstützen die Aussagen, dass die Verteilung der Mittel nur sehr oberflächlich vorgenommen werde und dass ein Mehrbedarf notwendig sei.
Herr Mathe geht anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) auf den aktuellen Projektstand zur Erweiterung des Tierheims Süderstraße ein und beschreibt zunächst die Aufgaben des Tierheims.
Die Erweiterungsplanungen des Tierheims würden bereits seit 2014 laufen, da ein dringender Erweiterungs- und Modernisierungsbedarf bestehe. Anhand der Präsentation geht Herr Mathe näher auf die im Osten des Standortes zur Verfügung stehende Erweiterungsfläche (ca. 2.600 m²) ein. Anschließend erläutert er die Bestandssituation, das geltende Planungsrecht und die vor Ort bestehende Lärmproblematik (Güterbahnstrecke; Lücke in der Lärmschutzwand auf Höhe des Tierheims). Weiterhin geht er auf die schwierigen Baugrundverhältnisse und die Altlasten auf dieser Fläche ein sowie auf die mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün verbundenen Kompensationsbedarfe.
Mit Blick auf die im Bürgerschaftsausschuss geführte Diskussion und die diesbezüglichen Forderungen ordnet Herr Mathe die Planrechtsfrage - Beurteilung nach §35 BauGB, neuer oder arrondierter B-Plan (zum laufenden Verfahren) - ein. Er hält fest, dass eine mögliche Planrechtsänderung im Bereich des Tierheims als Ergänzung zum bereits fortgeschrittenen Bebauungsplanverfahren Hamm 3 aus Sicht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung eindeutig als kritisch angesehen werde. Vor möglicher Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens sei für die in Rede stehende Erweiterungsplanung in jedem Fall eine vorlaufende Machbarkeitsuntersuchung erforderlich. Herr Mathe informiert, dass er den Vorstand des Hamburger Tierschutzvereins und das Verbraucherschutzamt im Oktober zu einem Auftaktgespräch eingeladen habe.
Frau Jakob fragt in Bezug auf die genannte Abgängigkeit einiger Gebäude, ob weitere Gebäude betroffen sein könnten. Weiterhin fragt sie nach, ob auch die komplette Verlagerung des gesamten Tierheims auf eine völlig neue Fläche mit in die Betrachtung gezogen werden könne. Hintergrund dieser Frage sei, dass die aktuelle Fläche dann frei werde und man sie langfristig als Potenzialfläche zur Erweiterung der Osterbrookhöfe heranziehen könnte.
Herr Mathe antwortet, dass es zur Zeit keine aktivierbare neue Fläche gebe, auf der man das Tierheim unterbringen könnte. Zudem sei hierfür eine Gesamtfinanzierung erforderlich.
Herr Mathe berichtet zum aktuellen Projektstand des Bebauungsplanverfahrens St. Georg 43 „Nördlich Steindamm“. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung seien rd. 150 zum Teil sehr umfangreiche Stellungnahmen im Fachamt eingegangen, die aktuell eingehend geprüft und ausgewertet werden. Der behördeninterne Arbeitskreis II werde vorbereitet. Abschließend erklärt Herr Mathe, dass die Vorweggenehmigungsreife für Anfang 2022 angestrebt werde.
Herr Sträter unterstreicht mit Blick auf die zahlreichen Einwendungen die Notwendigkeit und Bedeutung der öffentlichen Auslegung. Er bedaure dennoch, dass sich das Verfahren nun aber verzögere.
Auf Nachfrage von Herrn Behrschmidt über das weitere Vorgehen nach dem Testplanungsverfahren Berliner Tor erläutert Herr Mathe, dass nunmehr anhand der vorliegenden Entwürfe aus dem vorangegangenen Testplanungsverfahren ein Rahmenplan-Entwurf seitens seines Fachamtes gemeinsam mit der BSW unter Einbindung eines externen Büros erarbeitet werden solle, der eine langfristige Perspektive für den Gesamt-Standort abbilden solle.
Im Folgenden geht er auf die zentralen Fokusräume ein, für die es unterschiedliche Lösungsvorschläge gegeben habe, die zunächst hinsichtlich der Realisierungsfähigkeit eingeordnet werden müssten. Anschließend geht Herr Mathe auf die nächsten möglichen Verfahrensschritte ein, die sich jedoch ausdrücklich noch in der Abstimmung mit den diversen Beteiligten befinden würden. Er betont den hohen Zeitdruck insbesondere für die Entwicklung des HAW-Campus, für den aktuell ein städtebaulich-hochbauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt wird.
Frau Jakob erklärt, dass der südliche Bereich der Reeperbahn in ihren Augen städtebaulich nur nachlässig behandelt werde. Nach ihrer Erinnerung habe das Bezirksamt in der Vergangenheit aus eigenem Antrieb heraus einen Plan aufgestellt, die bestehende Toilettenanlage weiter zu entwickeln. Sie fragt nach dem aktuellen Sachstand.
Herr Mathe antwortet, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hier inhaltlich nicht eingebunden sei. Ggf. seien hier die Fachämter MR bzw. VS auskunftsfähig. Er regt an, die Thematik im zuständigen Fachausschuss anzusprechen.