22-2262

Haushaltsvoranschlag 2023/2024 - Abstimmung der Schlüssel für die Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 BezVG

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.12.2021
08.12.2021
04.11.2021
28.10.2021
25.10.2021
04.10.2021
16.09.2021
Sachverhalt

 

Die in den Fachbehörden zu veranschlagenden Ansätze der Rahmenzuweisungen werden nach Schlüsseln auf die 7 Bezirksämter verteilt. Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG sind von den jeweiligen Fachbehörden vor Beschluss des Senates die Stellungnahmen der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen zur Aufteilung der Rahmenzuweisungen einzuholen.

Die Höhe des Ansatzes der Rahmenzuweisungen, der in der jeweiligen Fachbehörde veranschlagt wird, ist nicht Gegenstand des Schlüssel-Abstimmungsverfahrens und kann zurzeit aufgrund des frühen Zeitpunktes im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2023/2024 von den Fachbehörden nicht abschließend benannt werden. Deshalb wird in den beigefügten Anlagen die Verteilung überwiegend auf Basis der Ansätze 2020/2021 dargestellt.

 

Sofern einer Fachbehörde Zuweisungen nach dem BezVG zugeordnet sind, sind diese in den Teilplänen der Aufgabenbereiche jeweils in einer gesonderten Produktegruppe „Bezirkliche Zuweisungen“ ausgebracht und dort je Rahmenzuweisung als Produkt ausgewiesen. Ergänzend ist im Vorbericht der Bezirksämter die Aufteilung der gesamten Zuweisung auf die einzelnen Bezirke dargestellt. Die zur Verteilung vorgesehenen Schlüssel werden mit dieser Vorlage der Bezirksversammlung zur Stellungnahme vorlegt. Die Stellungnahmen der Bezirksversammlung und der Bezirksamtsleitung zu den Schlüsselvorschlägen der Fachbehörden müssen bis Ende Dezember in den jeweiligen Fachbehörden vorliegen.

 

Die dem Bezirksamt übersandten Schlüsselvorschläge liegen als Anlagen bei. Es fehlen noch die Vorschläge der Behörde für Kultur und Medien, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirken. Die Beiträge werden nach Eingang an die Bezirksversammlung weitergereicht. Spätestens in der Bezirksversammlung am 16.12. sollte eine abschließende Beratung und Stellungnahme erfolgen.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Bezirksversammlung diese Vorlage zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung in die Fachausschüsse überweist, die etwaige Änderungsvorschläge in die Sitzung der Bezirksversammlung am 16.12.2021 einbringen können.

 

Die Schlüsselvorschläge der Fachbehörden werden als Anlagen entsprechend den Fachausschüssen zugeordnet und gekennzeichnet. Noch fehlende Schlüsselvorschläge werden als Anlagen ergänzt und ebenfalls in die Fachausschüsse gegeben.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Zustimmung zu diesem Verfahren wird gebeten.