Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44 "Dienstleistungszentrum bei Airbus" Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung zur Feststellung der Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat den Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44 vom 29. Juni bis einschließlich 10. August 2021 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung sind beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung keine Stellungnahmen eingegangen, so dass der Bebauungsplan-Entwurf in seiner Auslegefassung beschlossen werden kann. Auf die Durchführung des Arbeitskreises II kann aus dem vorgenannten Grund verzichtet werden.
Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext und der Funktionsplan in der abgestimmten Entwurfsfassung zur öffentlichen Auslegung als Anlagen beigefügt. Im Übrigen wird auf die kontinuierlichen Berichterstattungen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in den zurückliegenden Sitzungen des Stadtplanungsausschusses verwiesen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Finkenwerder unmittelbar südöstlich des Airbus-Werkes am aktuellen Haupteingang. Es hat eine Größe von ca. 1,9 ha und umfasst neben Teilen der angrenzenden Straßen auch drei Einfamilienhäuser bzw. ehemalige Behelfsheime. Es handelt sich um eingeschossige Gebäude mit Satteldächern sowie zugehörigen Gärten und Nebenanlagen (Garagen, Schuppen etc.). Die für diese „Behelfsheime“ bestehenden Mietverhältnisse wurden 2018 und 2019 beendet. Für die Bewohnerinnen und Bewohner wurden geeignete Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt. Weitere Bauwerke innerhalb des Plangebiets sind der Neßhauptdeich, eine ehemalige Hochwasserschutzanlage, die beidseitig von Wegflächen flankiert wird, und ein sogenannter Rundbunker im Osten des Plangebiets im Kreuzungsbereich Neßdeich / Kreetslag. Es handelt sich um ein kreisförmiges Gebäude mit einem Durchmesser von etwa 8,40 m aus dem Jahr 1941. Es liegt teilweise innerhalb des Erdreichs und ragt insgesamt etwa 2 m über dem Gelände.
In der Umgebung des Plangebiets sind nördlich des Neßdeichs vorwiegend gewerbliche bauliche Großstrukturen in Form von Produktionshallen- und Bürogebäuden vorzufinden. Direkt nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das viergeschossige Dienstleistungszentrum „Periport“, in welchem derzeit die Techniker Krankenkasse, ein Reisebüro sowie Airbus-bezogene Dienstleistungen bzw. sonstige Nutzungen angesiedelt sind. Südlich des Neßdeichs befindet sich kleinteilige Wohnbebauung. Das Gelände fällt hier in südlicher Richtung gegenüber dem Straßenniveau des Neßdeichs deutlich ab. Südwestlich des Plangebiets bestehen ein Kleingartengebiet sowie eine Stellplatzanlage mit ca. 500 Plätzen für Airbus-Mitarbeiter und -Besucher westlich des Neßdeichs.
Der überwiegende Bereich des Plangebiets (vorwiegend südöstlich) verfügt derzeit über ortsbildprägenden Baumbestand. Als Verkehrsflächen sind der Kreetslag vollständig und der Neßdeich bis zur Straßenmitte in den räumlichen Geltungsbereich mit einbezogen (vgl. Anlage 2).
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt mit dem Bebauungsplan Finkenwerder 44 das Ziel, den Luftfahrt-Standort in Finkenwerder nachhaltig zu stärken, indem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines modernen Besucherinformations- und Dienstleistungszentrums geschaffen werden. Seitens des Airbus-Werkes besteht ein dringender Bedarf, ein neues Besucherinformationszentrum mit ergänzenden Dienstleistungs- und Einzelhandelsangeboten zu errichten. Die Realisierung eines repräsentativen Airbus-Besucherinformationszentrums bildet somit den Schwerpunkt des projektierten Besucher- und Dienstleistungszentrums (DLZ). Gleichzeitig soll hierüber auch die Nahversorgung im westlichen Finkenwerder durch die gezielte Ansiedlung eines Vollsortimenters seitens Bezirksamtes verbessert werden.
Mit diesem neuen Besucher- und Dienstleistungszentrum sollen neben den touristischen Angeboten weitere wichtige Dienstleistungen für Werksangehörige und ebenso für Anwohnerinnen und Anwohner vorgehalten werden. Dazu zählen ein zusätzlicher Lebensmittelvollsortimenter, ein Hotel, Büros und Flächen für Sport- und Gesundheitseinrichtungen sowie Flächen mit gastronomischem Angebot.
Das 2015 im Rahmen des Investorenauswahlverfahrens prämierte Bebauungskonzept für das DLZ greift in der Dachaufsicht symbolisch die Form eines Propellers auf und stellt somit auch architektonisch eine Verbindung zu dem Standort des Flugzeugwerks her. Es sind sechs halbkreisförmig um eine zentrale Plaza angeordnete Gebäudeflügel mit zwischen einem und fünf Geschossen geplant. Jeweils zwei der geplanten Flügel sind zu einem Gebäude zusammengefasst. Im Westen werden mit den Kernnutzungen Besucher- und Empfangszentrum, Einzelhandel und Gastronomie die an die allgemeine Öffentlichkeit bzw. den Stadtteil Finkenwerder adressierten Nutzungen angeordnet, im Süden liegt das Hotel und im östlichen Gebäudeflügel werden die geplanten Büros angeordnet. Durch die vorgesehene Form des Gebäudekomplexes ist es möglich, innerhalb eines baulichen Komplexes verschiedene Gebäudeteile mit unterschiedlichen Nutzergruppen den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend zu organisieren. So sind u.a. verschiedene Eingangssituationen gestaltbar, die etwa eine Trennung zwischen den Kundinnen und Kunden eines geplanten Lebensmitteleinzelhändlers und den Geschäftskundinnen und -kunden des Airbus-Werks erlauben.
Der nordwestliche Flügel des Gebäudes, in dem das Besucherinformationszentrum für Werksführungen geplant ist, orientiert sich zum Werksgelände von Airbus mit direktem Blick auf die Start- und Landebahn des Unternehmens und stellt somit den gewünschten Übergang zwischen öffentlichen und zugangsbeschränkten Flächen her. Die übrigen Teile des Gebäudes liegen abgewandt vom Werksgelände und sind – im Rahmen ihrer jeweiligen Nutzung – allgemein zugänglich.
Die zentrale Plaza übernimmt innerhalb des Konzepts verbindende Funktionen zwischen den einzelnen Nutzungen. Insbesondere richten sich auch einige Eingangsbereiche angrenzender Nutzungen zur Plaza. Sie dient damit der Orientierung im Gebäudekomplex, kann aber insbesondere von Nutzerinnen und Nutzern des Besucherinformationszentrums auch als Wartebereich genutzt werden und durch das Hotel und den Gastronomiebetrieb als Außensitzbereich bespielt werden. Die Plaza ist nicht als Gebäude geplant, sondern wird lediglich durch die angrenzenden Gebäudeteile und ergänzende Glas-, Brüstungs- oder Vegetationselemente gefasst. Zum Schutz vor Witterungseinflüssen wird die Plaza jedoch überdacht.
Die für das Vorhaben erforderlichen Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterhalb des Gebäudes sowie auf vier ebenerdigen Stellplatzflächen angeordnet.
Neben der baulichen Entwicklung im Plangebiet soll auch eine angemessene Gestaltung des Freiraums erfolgen. Dabei sind neben den gestalterischen Ansprüchen auch die Erfordernisse der Flugsicherheit zu berücksichtigen. Es wurde daher ein Pflanzkonzept erstellt, das die Anforderungen der Höhenbegrenzungen mit den Bedarfen einer repräsentativen und das vorherrschende Ortsbild ergänzenden Außenraumgestaltung in Einklang bringt. Das Pflanzkonzept wurde in die Funktionsplanung eingearbeitet. Wesentliches Element des Pflanzkonzepts ist die Entwicklung des sogenannten „grünen Bands“ entlang des Neßdeichs und der begrünten Höfe, wodurch der im Bestand vorherrschende Charakter eines überwiegend durch Vegetation geprägten Bereichs auch zukünftig im Rahmen der Möglichkeiten einer hochbaulichen Entwicklung erhalten werden soll.
Der prämierte städtebaulich-hochbauliche Entwurf wurde seit 2015 insgesamt intensiv überarbeitet, um unterschiedliche Nutzungskonzeptionen zu erproben, vor allem aber, um den Belangen des Flugverkehrs besser gerecht zu werden. Es kam daher insbesondere zu Anpassungen der Gebäudehöhen und der geringfügigen Verschiebung des Baukörpers auf dem Grundstück in Richtung Südosten. Des Weiteren wurde auch die Erschließung überarbeitet, um eine in Hinblick auf die entstehenden Geräusche durch in die Tiefgarage ein- und ausfahrende Pkw und für das städtebauliche Erscheinungsbild am Neßdeich verträglichere Lösung zu erreichen. Im Rahmen der Überarbeitung musste aufgrund der vorhandenen hohen Lärmimmissionen durch den Flugbetrieb zudem die Absicht, im Plangebiet eine Kindertagesstätte zu integrieren, aufgegeben werden. Der Funktionsplan-Entwurf von 2018 wurde aufgrund neuer Erkenntnisse vor allem im Nutzungskonzept erneut grundlegend überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Reduzierung der Flächen und Nutzungen im Untergeschoss (Verlagerung Supermarkt aus dem UG ins EG; Verkleinerung Tiefgarage).
- Der geplante Lebensmittelvollsortimenter befindet sich nun im Erdgeschoss im westlichen Gebäudeflügel und weist eine kleinere Verkaufsfläche auf als zuvor im UG. Die notwendigen Stellplätze werden hauptsächlich im westlichen Bereich des Grundstücks als Außenstellplatz abgebildet.
- Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt nun ausschließlich über Kreetslag statt Neßdeich.
- Die geplante Rotunde wird zur „Plaza“, aus einer vormals beheizten und räumlich sowie flächenmäßig großzügigen Rotunde wird ein überdachter Außenbereich, der die Funktion als verbindendes planerisches Element beibehält.
Insgesamt sind im Plangebiet rund 21.600 m² Bruttogeschossfläche (BGF) inklusive Untergeschoss (4.600 m²) geplant. Das Besucherinformationszentrum mit einer BGF von etwa 900 m² ist im nordwestlichen Flügel des Gebäudekomplexes verortet. Im nordöstlichen Flügel wird der neue Haupteingang des Flugzeug- bzw. Airbus-Werks mit einer BGF von rund 650 m² etabliert. Hier soll die Eingangssituation räumlich und hinsichtlich ihrer Qualitäten neu organisiert werden. Das heutige Osttor soll zukünftig in erster Linie Lieferanten vorbehalten sein, während der Haupteingang für kommerzielle Kundinnen und Kunden über das neue Gebäude erfolgen soll. Ergänzend zum Besucherinformationszentrum, das in erster Linie den Ausgangspunkt für Werkbesichtigungen (private Kunden) darstellt, sind auch Ausstellungsflächen und Vorführsäle geplant sowie ein Merchandising-Shop denkbar. Zugleich ermöglicht die diesbezügliche Festsetzung auch Ausstellungsflächen im Zusammenhang mit Einzelhandelsnutzungen (sogenannte „showrooms“), wie sie derzeit im Bereich des Haupteingangs angestrebt werden.
In den beiden westlichen Gebäudeflügeln sind mit einer BGF von 1.000 m² ein Gastronomiebetrieb, d.h. ein Café, Bistro oder Restaurant mit Außenbereich (Schank- und Speisewirtschaft) sowie ein großflächiger Lebensmitteleinzelhandel mit einer BGF von etwa 1.600 m² und einer Verkaufsfläche von etwa 1.200 m² geplant (Einzelhandelsbetrieb). Sofern ein Betreiber gefunden werden kann, ist hier auch die Einrichtung des Fitnessstudios vorgesehen (Anlagen für sportliche Zwecke). In den beiden südlichen Flügeln des geplanten Gebäudekomplexes ist auf einer BGF von etwa 4.900 m² ein Hotel mit etwa 135 Zimmern und 270 Betten geplant.
In den beiden östlichen Flügeln sind schließlich auf einer BGF von etwa 5.400 m² die dringend benötigten Büroflächen für das Flugzeugwerk sowie externe Dienstleister vorgesehen (Büronutzungen).
Für den Einzelhandel waren differenziertere Prüfungen zur Klärung der Verträglichkeit der geplanten Einzelhandelsnutzungen mit dem Finkenwerder Zentrum erforderlich. 2017 wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ergänzend zum Bezirklichen Nahversorgungskonzept eine Auswirkungsanalyse in Auftrag gegeben, um Aussagen zur verträglichen und bedarfsorientierten Größenordnung, zur Verkaufsfläche sowie zur Spezifizierung des möglichen Sortiments treffen zu können. Im Rahmen der gutachterlichen Auswirkungsanalyse wurde bestätigt, dass das vorhandene, vom Plangebiet ca. 2,3 km entfernte Nahversorgungszentrum Kutterhafen durch die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhändlers mit einer Verkaufsfläche von max. 1.400 m² im Plangebiet nicht gefährdet wird. Mit dem im Dienstleistungszentrum am Neßdeich geplanten Lebensmittelvollsortimenter soll die bestehende Versorgungslücke am Standort gerade mit Blick auf die anstehende Realisierung diverser Neubaupotenziale nachhaltig geschlossen werden. Im Rahmen des Bezirklichen Nahversorgungskonzepts wurde in Finkenwerder West ein klarer Nahversorgungsbedarf festgestellt. Die Stärkung der Nahversorgung in Wohnortnähe ist zugleich eines der Ziele der „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ und wird mit dem DLZ somit umgesetzt.
Um die geplanten Vorhaben verwirklichen zu können, entwickelt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für das Plangebiet neues Planungsrecht.
Für das Plangebiet wird mit Ausnahme der Straßenverkehrsflächen entsprechend der angestrebten Nutzung ein Kerngebiet festgesetzt.
Die überbaubare Grundstücksfläche für die Realisierung des geplanten Bauvorhabens wird mit Hilfe von Baugrenzen entsprechend dem Funktionsplan baukörperbezogen festgesetzt, um die gestalterischen, funktionalen und hochbaulichen Ziele des im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgestimmten städtebaulichen Konzepts sicherzustellen. Die Gebäudehöhen und Geschossigkeiten werden in Verbindung mit den Baugrenzen maßgeblich durch die sogenannten Hindernisbegrenzungsflächen bestimmt. In der durch die Baugrenzen vorgegebenen Gebäudekubatur mit den zurückgesetzten Obergeschossen werden daher Geschossigkeiten und Gebäudehöhen festgesetzt, die von Nordwesten nach Südosten ansteigen.
Zur Sicherung der grünordnerischen Ziele wurde im Bebauungsplanentwurf für die beiden zu begrünenden Höfe das Anpflanzgebot festgesetzt. Des Weiteren setzt der Bebauungsplan neben der Dachbegrünung und Heckenpflanzung auch die Anpflanzung von mindestens 34 Bäumen fest, davon sind acht Bäume im Plangebiet standörtlich festgesetzt.
Das Bebauungsplanverfahren wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Außenbereichsflächen werden nicht in Anspruch genommen. Da im Plangebiet jedoch ein großflächiger Einzelhandelsmarkt (Lebensmittelvollsortimenter) und ein Hotel vorgesehen sind, ist eine Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG erforderlich. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die geplanten Vorhaben nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen.
Der Stadtteil Finkenwerder ist bereits im Bestand durch erhebliche Verkehrsbelastungen im Bereich Neßdeich beeinträchtigt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die vorhandene Ortsumgehung nicht im wünschenswerten Umfang genutzt wird, sondern stattdessen der Neßdeich und somit die Streckenführung durch das Ortszentrum in Anspruch genommen wird.
Im Rahmen des Verkehrsgutachtens für den Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44 wurde festgestellt, dass die durch das DLZ entstehenden Verkehre insgesamt zu keinen erheblichen Auswirkungen auf die Verkehrsabwicklung führen. Der Neßdeich ist grundsätzlich zur Aufnahme des Mehrverkehrs ausreichend leistungsfähig. Die Zunahme der Verkehre, die durch den Neubau des geplanten DLZ ausgelöst wird, kann im Rahmen von Einzelmaßnahmen – wie z.B. geplante Verbesserung der Ampelschaltung, Verbesserung der Fahrspuren im Zuge der geplanten Deicherhöhung des Hochwasserschutzes am Neuenfelder Damm sowie Optimierung der Steuerung der Mitarbeiterströme auf dem Firmengelände des Airbus-Werks – aufgefangen werden.
Aufgrund der hohen verkehrlichen Belastung, welche bereits im Bestand vorhanden ist und nicht durch das DLZ, sondern bereits durch die Bestandsnutzungen ausgelöst wird, hat die Stadt Hamburg ein umfassendes Verkehrsgutachten bzw. Mobilitätskonzept in Auftrag gegeben, um eine gesamtheitliche Verbesserung der verkehrlichen Situation auf Finkenwerder mit allen Verkehrsträgern zu erreichen. Dieses wird derzeit unabhängig vom Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Die Fertigstellung wird für 2022 angestrebt.
Zur Sicherung der städtebaulichen und konzeptionellen Ziele des Bebauungsplans und des abgestimmten Bebauungskonzepts wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung mit der Vorhabenträgerin AirH Hamburg GmbH am 25.05.2021 der städtebauliche Vertrag unterzeichnet und anschließend über das Transparenzportal veröffentlicht. Die Regelungsinhalte betreffen im Wesentlichen (nicht abschließend):
Durchführungsverpflichtung, Umsetzungshorizonte bzw. Herstellungsfristen;
Sicherung und Regelungen zu den Kernnutzungen (Besucherinformationszentrum, Büronutzungen, Lebensmittelvollsortimenter, Hotel, Sport- und Gesundheitseinrichtungen);
Regelungen zum Lärmschutz und zu Entwässerungsmaßnahmen;
Gestalterische Vorgaben für den Hochbau (Fassadengestaltung / Durchführung der Fassadenbemusterung);
Gestalterische Vorgaben für die Freianlagen, Umsetzung des Pflanzkonzepts;
Maßnahmen zum Artenschutz (Nist- und Quartierskästen);
Übernahme der Kosten des Bebauungsplanverfahrens;
Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen.
Darüber hinaus wurde am 10.06.2021 zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen zwischen der Vorhabenträgerin und der FHH, vertreten durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums, der Wegebauvertrag beurkundet. In diesem wurden v. a. Umfang, Kosten und Finanzierung der erforderlichen Erschließungs- und Wegebaumaßnahmen geregelt.
Durch die planungsrechtlichen Festsetzungen wird damit in Verbindung mit den vertraglichen Regelungen ein enger planungsrechtlicher Rahmen gesetzt, der die exakte Umsetzung des abgestimmten Bebauungs- und Gesamtnutzungskonzepts sicherstellt.
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.05.2016 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung einstimmig – bei zwei Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE – zugestimmt. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 27.01.2017 behördenintern grobabgestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) hat am 26.02.2018 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurde mit Durchführung des behördlichen Arbeitskreises I am 13.07.2020 abgeschlossen. Die Kenntnisnahmeversendung des Bebauungsplan-Entwurfs an die TöB wurde am 10.08.2021 durchgeführt. Der städtebauliche Vertrag sowie der Wegebauvertrag wurden vor der öffentlichen Auslegung im Mai und Juni 2021 unterzeichnet. Der Aufstellungs- und der Auslegungsbeschluss wurden am 17. Juni 2021 gefasst (vgl. Bekanntmachung vom 22.06.2021, Amtlicher Anzeiger Nr. 48, S. 1011 und S. 1012). Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wurde vom 29. Juni bis einschließlich 10. August 2021 durchgeführt. Da im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind, konnte auf die Durchführung des behördlichen Arbeitskreises II verzichtet werden.
Abschließend ist an dieser Stelle festzuhalten, dass sich keine inhaltlichen Änderungen im Bebauungsplan Finkenwerder 44 seit der letzten ausführlichen Befassung im Stadtplanungsausschuss am 25.05.2021 und den dort durch den Fachamtsleiter Herrn Mathe vorgetragenen Inhalten mehr eingestellt haben (s. Drs.-Nr. 22-1978).
Die in § 33 Absatz 1 BauGB bezeichneten Voraussetzungen zur Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung sind somit alle erfüllt, so dass mit der Zustimmung der Bezirksversammlung zum Bebauungsplan-Entwurf die Vorweggenehmigungsreife für den Bebauungsplan Finkenwerder 44 gegeben ist.
Die Bauanträge werden aktuell zweistufig vorbereitet. Der Bauantrag für die Baugrube soll Ende September 2021 und der Bauantrag für den Hochbau Ende Oktober 2021 – mit dem Vorliegen der Vorweggenehmigungsreife – eingereicht werden. Mit dem Beginn der Baumaßnahmen wird – vorbehaltlich des durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens – spätestens im Sommer 2022 gerechnet.
Mit dem Abriss der Bestandsbebauung (Abrissgenehmigung liegt vor) und den Baumfällungen kann spätestens Mitte November 2021 begonnen werden, wenn die Vorweggenehmigungsreife vorliegt und somit die aufschiebende Bedingung des Kaufvertrags erfüllt ist (D.h. wenn die Eigentumsrechte am Vorhabengrundstück auf die Vorhabenträgerin AirH Hamburg GmbH übergehen.).
Das geplante Besucher- und Dienstleistungszentrum soll den Namen „Elb-Air-Center“ erhalten. Für die Namensfindung hat die Vorhabenträgerin zusammen mit der künftigen Hauptmieterin Airbus Operations GmbH bereits Anfang 2018 einen öffentlichen Namenswettbewerb ausgelobt.
Der Stadtplanungsausschuss wird nunmehr gebeten, dem Entwurf des Bebauungsplans Finkenwerder 44 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung mit dem Stand vom Juni 2021 in seiner Sitzung am 04.10.2021 zuzustimmen und folgende Empfehlung an die Bezirksversammlung abzugeben:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge dem Entwurf des Bebauungsplans Finkenwerder 44 zustimmen.
gez. Michael Mathe
Anlagen:
1. |
Luftbild mit Verortung des räumlichen Geltungsbereichs |
2. |
Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44: Planzeichnung, Stand Juni 2021 |
3. |
Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44: Verordnung, Stand Juni 2021 |
4 |
Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 44: Begründung, Stand Juni 2021 |
5. |
Funktionsplan-Entwurf Finkenwerder 44, Stand Juni 2021 |