22-0213

Wahl stimmberechtigter Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.09.2019
Sachverhalt

 

Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der Bezirksversammlung gewählt werden. Es können Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer sein.

 

Die GRÜNE-Fraktion schlägt Herrn Lothar Knode und Herrn Sven Dahlgaard vor.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Personen gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII gebeten.