Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag der GRÜNE2-Fraktion)
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der Bezirksversammlung gewählt werden. Es können Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer sein.
Die GRÜNE2-Fraktion schlägt Herrn Kay Dassow vor.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII gebeten.