22-0011

Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 19.09.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.1.3

Sachverhalt

 

Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer von der Bezirksversammlung gewählt werden.

 

 

Die Fraktion DIE LINKE. schlägt folgende Besetzung als Mitglied für den Jugendhilfeausschuss vor:

 

Christine Wolfram

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
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