Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag DIE LINKE)
Letzte Beratung: 19.09.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.1.3
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer von der Bezirksversammlung gewählt werden.
Die Fraktion DIE LINKE. schlägt folgende Besetzung als Mitglied für den Jugendhilfeausschuss vor:
Christine Wolfram
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII gebeten.
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