22-0182

Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 19.09.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.1.5

Sachverhalt

 

Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der Bezirksversammlung gewählt werden. Es können Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer sein.

 

Die CDU-Bezirksfraktion Hamburg-Mitte schlägt Frau Stefanie Blaschka vor.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.