Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der CDU-Fraktion)
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.
DIE CDU-Bezirksfraktion Hamburg-Mitte schlägt Herrn Joseph Johannsen als beratendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII gebeten.