Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (freie Träger)
Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.1
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Der Verein Jugendarbeit Horn e.V. hat Herrn Derya Tamer als Stellvertretung für Frau Gülten Arslan vorgeschlagen.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl von Herrn Derya Tamer gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.
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