Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (freie Träger)
Letzte Beratung: 13.02.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.1
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Die Silbersack Hood Talentförderung SHT gUG hat Frau Marcella Pauline Ahmed als Stellvertretung für Frau Nassy Ahmed-Buscher vorgeschlagen.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl von Frau Marcella Pauline Ahmed gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.