Stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (Mitteilung der SPD-Fraktion)
Die SPD-Fraktion schlägt folgende Besetzung als stimmberechtigte Mitglieder vor:
Miriam Natur
Kay Dassow
Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses mit Mitgliedern der Bezirksversammlung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AG SGB VIII erfolgt nach Maßgabe der Stärkeverhältnisse der Fraktionen in der Bezirksversammlung. Eine Wahl dieser Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss durch die Bezirksversammlung ist nicht vorgesehen.
Je nach Festlegung der Mitgliederzahl auf 10 oder 15 können sechs bzw. neun stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden. Auf die SPD-Fraktion entfallen 1 bzw. 3 Sitze.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.