Stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (Mitteilung der AfD- Fraktion)
Die AfD-Fraktion schlägt folgende Besetzung als stimmberechtigtes Mitglied vor:
Nicole Jordan
Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses mit Mitgliedern der Bezirksversammlung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AG SGB VIII erfolgt nach Maßgabe der Stärkeverhältnisse der Fraktionen in der Bezirksversammlung. Eine Wahl dieser Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss durch die Bezirksversammlung ist nicht vorgesehen.
Je nach Festlegung der Mitgliederzahl auf 10 oder 15 können sechs bzw. neun stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden. Auf die AfD-Fraktion entfällt 1 Sitz.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.