20-0037

Gemeinsamer Antrag SPD/CDU betr. Jugendhilfeausschuss - Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss besteht gemäß § 4 AG SGB VIII aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern.

Jürgen Heimath Ralf-Dieter Fischer

SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender

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