Gemeinsamer Antrag SPD/CDU betr. Jugendhilfeausschuss - Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Jugendhilfeausschuss besteht gemäß § 4 AG SGB VIII aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern.
Jürgen Heimath Ralf-Dieter Fischer
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
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