20-0037

Gemeinsamer Antrag SPD/CDU betr. Jugendhilfeausschuss - Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Jugendhilfeausschuss besteht gemäß § 4 AG SGB VIII aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern.

 

 

 

 

Jürgen Heimath              Ralf-Dieter Fischer

SPD-Fraktionsvorsitzender              CDU-Fraktionsvorsitzender

             

 

 

 

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