Nachbesetzung des Jugendhilfeausschusses Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Grünen
Mit Beschluss vom 04.09.2014 (Drs. 20-0130) hat die Bezirksversammlung den Jugendhilfeausschuss eingesetzt und hierbei festgelegt, dass Mitglieder und/oder stellvertretende Mitglieder, die im Verlauf der Legislaturperiode aus dem Ausschuss ausscheiden, durch Auswahl aus dem Kreis der durch die Träger der freien Jugendhilfe bisher vorgeschlagenen Männer und Frauen nachbesetzt werden können und/oder die Träger aufgefordert werden sollen, neue Vorschläge zu unterbreiten.
Im Ausschuss sind in mehreren Funktionen (stimmberechtigte Mitglieder, beratende Mitglieder, Stellvertretungen) Vakanzen eingetreten (Drs. 20-5141), welche eine Nachbesetzung erforderlich machen.
Die Bezirksversammlung möge daher wie folgt beschließen:
1.Die Nachwahl von Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss Wandsbek soll in der Bezirksversammlung am 15.02.2018 erfolgen.
2.Die Verwaltung des Jugendamtes wird gebeten, den vorschlagsberechtigten freien Trägern der Jugendhilfe Gelegenheit zu geben, weitere Personalvorschläge zu unterbreiten. Hierbei sollen die Träger darauf hingewiesen werden, welche Funktionen im Ausschuss z.Zt. vakant sind.
3.Frauen und Männer sollen bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses zu gleichen Teilen berücksichtigt werden (§ 5 AG SGB VIII).
4.Auf Vorschlag einer Fraktion, die nicht über mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss verfügt, kann auch weiterhin eine im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Person gem. § 3 Abs. 3 AG SGB VIII gewählt werden.
keine Anlage/n
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