Stellvertretende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (Antrag der SPD-Fraktion)
Der Jugendhilfeausschuss hat am 25.11.2019 die Empfehlung an die Bezirksversammlung ausgesprochen, künftig stellvertretende Mitglieder vorzusehen. Näheres siehe Drs. Nr. 22-0567.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Die SPD-Fraktion schlägt als stellvertretende Mitglieder
vor. Alle Personen sind bislang beratende Mitglieder.
Unter der Voraussetzung, dass der Vorlage 22-0567 zugestimmt wird, wird die Bezirksversammlung um Wahl der vorgeschlagenen Personen gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.