Stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (Antrag der CDU-Fraktion)
Der Jugendhilfeausschuss hat am 25.11.2019 die Empfehlung an die Bezirksversammlung ausgesprochen, künftig stellvertretende Mitglieder vorzusehen. Näheres siehe Drs. Nr. 22-0567.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Die CDU-Fraktion schlägt als stellvertretendes Mitglied Herrn Dr. Andreas Itrich vor.
Unter der Voraussetzung, dass der Vorlage 22-0567 zugestimmt wird, wird die Bezirksversammlung um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.