22-0588

Stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (Antrag der CDU-Fraktion)

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2019
Sachverhalt

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 25.11.2019 die Empfehlung an die Bezirksversammlung ausgesprochen, künftig stellvertretende Mitglieder vorzusehen. Näheres siehe Drs. Nr. 22-0567.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

Die CDU-Fraktion schlägt als stellvertretendes Mitglied Herrn Dr. Andreas Itrich vor.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Unter der Voraussetzung, dass der Vorlage 22-0567 zugestimmt wird, wird die Bezirksversammlung um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.