22-4594

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag der SPD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.04.2024
Ö 5.1.1
Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

 

Die SPD-Fraktion meldet Lennart Grenda ab und schlägt Ilayda Damar als stellvertretendes Mitglied vor.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.