23-2025

Stärkere Reglementierung der Nutzung von E-Scootern - Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg - Beiratsempfehlung 4/2026 vom 16.09.2026

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 22.09.2026 Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel/Kleiner Grasbrook Ö 8.3

Sachverhalt

Für viele Bewohnerinnen und Bewohner in Wilhelmsburg ist die häufig verkehrswidrige Nutzung der E-Scooter ein Ärgernis und das unverantwortliche Abstellen auf Gehwegen und Freiflächen stellt für sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen eine erhebliche Gefahr dar. Häufig müssen Eltern mit Kinderwagen, aber auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger auf die Straße ausweichen, weil E-Scooter mitten auf dem Gehweg abgestellt werden. Da es auch keine markierten Stellplätze vor der S-Bahnhaltestelle und dem Busbahnhof gibt, sind die Nutzenden gezwungen auf „Slalomwegen“ die Haltestellen zu erreichen. Dies ist aus Sicht des Stadtteilbeirates nicht länger hinnehmbar. Es muss –auch unter Zuhilfenahme von Sanktionen gegenüber den Anbietern –Abhilfe geschaffen werden.

Der Beirat für Stadtteilentwicklung fordert klare Regelungen für die Nutzung von E-Scootern im gesamten Stadtteil und empfiehlt dem Regionalausschuss Wilhelmburg/Veddel/Kleiner Graßbrook sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

  • die Anbieter von E-Scootern ihre Roller mit Beschriftungen versehen, die den Anbieter mit Namen, Anschrift und Rufnummer deutlich kennzeichnen,
  • das digitale Meldesystem (www.scooter-melder.de) zur Meldung falsch abgestellter E-Scooter auf den E-Scootern selbst beworben wird,
  • Anbieter ihre E-Scooter innerhalb einer kurzen und klar definierten Frist bei unsachgemäßer Abstellung abholen müssen,
  • in den einzelnen Wilhelmsburger Quartieren und auch vor dem S-Bahnhof markierte Abstellflächen geschaffen werden (um sinnvolle Sharingstationen zu definieren sollte eine Begehung unter Teilnahme von Mitgliedern des Beirates für Stadtteilentwicklung erfolgen),
  • eine erhöhte Kontrolle und konsequentere Sanktionierung von Verkehrsverstößen bei der Nutzung von E-Scootern. Insbesondere das Fahren mit zwei oder drei Nutzenden sowie auf den Gehwegen auf einem E- Scooter sollte stärker als bisher unterbunden und deutlicher sanktioniert werden.
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit von E-Scootern auf 15 km/h reduziert wird,

Der Beirat für Stadtteilentwicklung bittet über die weiteren Schritte laufend informiert zu werden.

Abstimmungsergebnis alle Anwesenden:

Ja: 11 Nein: 0 Enthaltung: 3

Abstimmungsergebnis Gremium (Pro Quartier je 1 Stimme)

Ja: 6 Nein: 0 Enthaltung: 1

Abstimmungsergebnis Fraktionsvertreter*innen:

Ja: 1 Nein: 0 Enthaltung: 1

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung/ Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.