22-4466

Einrichtung von E-Scooter Abstellflächen an den S-Bahnhöfen Wilhelmsburg und Veddel (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.02.2024
Sachverhalt

 

E-Scooter gehören seit Jahren zur Mobilität in unserer Stadt. Sie sind flexibel nutzbar und eine schnelle Alternative auf dem Weg zur, oder von der nächsten ÖPNV-Station. Im Jahr 2022 wurden 12,2 Millionen Fahrten mit E-Scooter in Hamburg zurückgelegt. Laut Bundesrecht dürfen die E-Scooter, wie Fahrräder, überall abgestellt werden. In den meisten Fällen funktioniert dies auch gut. Oft werden die E-Scooter an hochfrequentierten Umsteigepunkten, wie an Bahnhöfen und Bushaltestellen, abgestellt. Da wo der Platz eng ist, und wo keine verpflichtende Abstellfläche ausgewiesen sind, stehen und liegen E-Scooter oft kreuz und quer und behindern den Zugang zum ÖPNV.  r Menschen mit Handicap, die auf freie Handläufe, Rampen und Aufzüge angewiesen sind, stellt diese Situation eine massive Einschränkung, bis hin zur Gefährdung dar. Insbesondere trifft dies für sehbehinderte Menschen zu, für die E-Scooter eine extreme Stolpergefahr darstellen. Es sind aber auch viele Fälle von Menschen ohne Einschränkungen bekannt, die sich beim Sturz im öffentlichen Raum abgestellter E-Scooter verletzten. Hierzu liegen bereits diverse Beschwerden vor.

 

Am Wilhelmsburger S-Bahnhof treten diese Probleme insbesondere auf der Muharrem-Acar-Brücke und am nördlichen Ausgang auf den schmalen Gehwegen am Wendehammer der Keindorffstaße auf. In einem Antrag (Drucksache - 22-3052) von 28.06.2022 im Regionalausschuss hatten wir auf dieser Problematik hingewiesen. Die Rückmeldung war nicht befriedigend. Oft werden Am S-Bahnhof Veddel E-Scooter vermehrt im Bereich des Abfahrtsbereiches des 13er Busses und direkt vor dem nördlichen Ausgang Richtung Wilhelmsburger Platz abgestellt.

 

Das Problem kann behoben werden, indem an diesen Orten verpflichtende und markierte Abstellflächen eingerichtet werden, die nicht in direkten Zuwegungen und Verkehrswegen liegen, in denen die e-Scooter per GPS nur innerhalb dieser Flächen ihre Fahrt beenden können. Eine erfolgreiche Einrichtung solcher Flächen wurde bereits an S-Bahnhöfen erfolgreich umgesetzt, wie z.B am Bahnhof Harburg. Die Hamburgische Bürgerschaft hat in der Drucksache 22/14109 vom 17.01.2024 den Hamburger Senat aufgefordert, vermehrt solche Abstellflächen an Verkehrsknotenpunkten zu schaffen, insbesondere da wo die Beschwerdelage hoch sei.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss möge daher beschließen: 

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich an geeigneter Stelle dafür einsetzen, dass

 

  1. Generell die Einrichtung von E-Scooter Abstellflächen an den S-Bahnhöfen Wilhelmsburg und Veddel zu prüfen.

     Insbesondere zu der Einrichtung von dieser Flächen vorzusehen für:     
- den Bereich nördlich der Muharrem-Acar-Brücke zwischen Luna-Center und der Rampe zur    Brücke auf Höhe der Fahrradabstellfläche unter der Rampe alternativ südlich daneben am 
     Anfang der Rampe hin zum Busbahnhof.      
-    den Ausgang Keindorffstraße am Wendehammer außerhalb der direkten Zuwege zur            
     Unterführung zum Bahnsteig 
-    den Busbahnhof Veddel östlich der Fahrradabstellfläche auf dem Streifen zwischen Harburger
     Chaussee und den Busverkehrsflächen
-    den Wilhelmsburger Platz am Zugang von der Straße Am Gleise im Bereich zwischen dem
     Ladengeschäft und den Fahrradbügeln. Eine weitere Option wäre neben den Stadtradstation, die bevorzugt wird.      
 

Zeitnah dem Regionalausschuss über Fortschritt und Planung Bericht zu erstatten.