Einrichtung von E-Scooter Abstellflächen an den S-Bahnhöfen Wilhelmsburg und Veddel
Letzte Beratung: 18.04.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.14
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4466 einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 14.03.2024 bestätigt.
Da der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel in dieser Sitzungsperiode nicht mehr tagt, wird die Mitteilung der Bezirksversammlung vorgelegt.
E-Scooter gehören seit Jahren zur Mobilität in unserer Stadt. Sie sind flexibel nutzbar und eine schnelle Alternative auf dem Weg zur, oder von der nächsten ÖPNV-Station. Im Jahr 2022 wurden 12,2 Millionen Fahrten mit E-Scooter in Hamburg zurückgelegt. Laut Bundesrecht dürfen die E-Scooter, wie Fahrräder, überall abgestellt werden. In den meisten Fällen funktioniert dies auch gut. Oft werden die E-Scooter an hochfrequentierten Umsteigepunkten, wie an Bahnhöfen und Bushaltestellen, abgestellt. Da wo der Platz eng ist, und wo keine verpflichtende Abstellfläche ausgewiesen sind, stehen und liegen E-Scooter oft kreuz und quer und behindern den Zugang zum ÖPNV. Für Menschen mit Handicap, die auf freie Handläufe, Rampen und Aufzüge angewiesen sind, stellt diese Situation eine massive Einschränkung, bis hin zur Gefährdung dar. Insbesondere trifft dies für sehbehinderte Menschen zu, für die E-Scooter eine extreme Stolpergefahr darstellen. Es sind aber auch viele Fälle von Menschen ohne Einschränkungen bekannt, die sich beim Sturz im öffentlichen Raum abgestellter E-Scooter verletzten. Hierzu liegen bereits diverse Beschwerden vor.
Am Wilhelmsburger S-Bahnhof treten diese Probleme insbesondere auf der Muharrem-Acar-Brücke und am nördlichen Ausgang auf den schmalen Gehwegen am Wendehammer der Keindorffstaße auf. In einem Antrag (Drucksache - 22-3052) von 28.06.2022 im Regionalausschuss hatten wir auf dieser Problematik hingewiesen. Die Rückmeldung war nicht befriedigend. Oft werden Am S-Bahnhof Veddel E-Scooter vermehrt im Bereich des Abfahrtsbereiches des 13er Busses und direkt vor dem nördlichen Ausgang Richtung Wilhelmsburger Platz abgestellt.
Das Problem kann behoben werden, indem an diesen Orten verpflichtende und markierte Abstellflächen eingerichtet werden, die nicht in direkten Zuwegungen und Verkehrswegen liegen, in denen die e-Scooter per GPS nur innerhalb dieser Flächen ihre Fahrt beenden können. Eine erfolgreiche Einrichtung solcher Flächen wurde bereits an S-Bahnhöfen erfolgreich umgesetzt, wie z.B am Bahnhof Harburg. Die Hamburgische Bürgerschaft hat in der Drucksache 22/14109 vom 17.01.2024 den Hamburger Senat aufgefordert, vermehrt solche Abstellflächen an Verkehrsknotenpunkten zu schaffen, insbesondere da wo die Beschwerdelage hoch sei.
Der Regionalausschuss möge daher beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich an geeigneter Stelle dafür einsetzen, dass
Insbesondere zu der Einrichtung von dieser Flächen vorzusehen für:
- den Bereich nördlich der Muharrem-Acar-Brücke zwischen Luna-Center und der Rampe zur Brücke auf Höhe der Fahrradabstellfläche unter der Rampe alternativ südlich daneben am
Anfang der Rampe hin zum Busbahnhof.
- den Ausgang Keindorffstraße am Wendehammer außerhalb der direkten Zuwege zur
Unterführung zum Bahnsteig
- den Busbahnhof Veddel östlich der Fahrradabstellfläche auf dem Streifen zwischen Harburger
Chaussee und den Busverkehrsflächen
- den Wilhelmsburger Platz am Zugang von der Straße Am Gleise im Bereich zwischen dem
Ladengeschäft und den Fahrradbügeln. Eine weitere Option wäre neben den Stadtradstation, die bevorzugt wird.
Zeitnah dem Regionalausschuss über Fortschritt und Planung Bericht zu erstatten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 15.04.2024 wie folgt Stellung:
„Mit Bolt, Lime, Tier und VOI sind derzeit vier Anbieter von E-Scooter-Sharing in Hamburg aktiv. Die Fahrzeuganzahl beläuft sich über alle Betreiber hinweg auf ca. 18.000 E-Scooter (Stand: 10. April 2024).
Die BVM begrüßt den Beschluss der Bezirksversammlung, um dem verkehrswidrigen Abstellen von E-Scootern im Bezirk Hamburg-Mitte entgegenzuwirken. Die Einrichtung von festen Abstellflächen für E-Scooter und ggf. weitere Verkehrsmittel, wie z.B. E-Motorroller oder Lastenfahrräder, kann, vor allem in Verbindung mit Parkverbotszonen, in sensiblen Bereichen zu einer Entlastung der dortigen Gehwege beitragen, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erhöhen.
In diesem Zusammenhang empfiehlt die BVM die Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter insbesondere an den Verkehrsknotenpunkten wie z.B. den Schnellbahnhaltstellen. Zur Identifikation von Nachfrageschwerpunkten sowie hinsichtlich Fragen zur Dimensionierung und Gestaltung von Abstellflächen für E-Scooter haben bereits Gespräche zwischen der BVM und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte stattgefunden. Wesentliche Kriterien für die Standortfindung sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit. Die BVM nimmt auf der Basis vorliegender Standortdaten von E-Scootern Analysen für die Standortfindung vor, die allen Bezirken vorliegen. Die Verantwortlichkeit für den Bedarf und die Umsetzung von Abstellflächen obliegt jedoch den Bezirksämtern selbst.
Die in der vorliegenden Drucksache genannten Standorte können laut Datenlage der BVM als sogenannte Hot-Spots für E-Scooter-Abstellungen durch Nutzende bestätigt werden. Insbesondere an der S Wilhelmsburg Ausgang Keindorffstraße sind der BVM Beschwerden der hvv Haltestellenumfeld-Koordination über falsch abgestellte E-Scooter am Wendehammer bekannt. Die E-Scooter-Anbieter wurden daraufhin entsprechend informiert.
Auch im Zuge des Wettbewerbs „Mobilitätshub Elbinseln“ wurde für die Schnellbahnhaltestelle Veddel eine Empfehlung zur Einrichtung von E-Scooter-Abstellflächen abgegeben.
Im Übrigen siehe Stellungnahmen der BVM zu den Drucksachen 22-1973 und 22-2293.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.