Referentenanforderung zum Sachstand Schulstraßen
Letzte Beratung: 29.04.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Ö 9.1
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 einstimmig beschlossen, den Antrag 23-1287 an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur weiteren Befassung abzugeben.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat in seiner Sitzung am 04.02.2026 den Antrag in geänderter Fassung einstimmig angenommen.
Sichere und aktiv zurückgelegte Schul- und Freizeitwege sind für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Baustein für ein gesundes Aufwachsen und für ihre soziale Entwicklung. Zugleich sind sie im Straßenverkehr durch ihre geringere Körpergröße und langsameren Reaktionen besonders gefährdet und müssen erst lernen, Gefahren richtig einzuschätzen. Vor vielen Schulen verschärft sich die Situation durch Hol- und Bringverkehre zu den Stoßzeiten („Elterntaxis“).
Ein konkreter Lösungsvorschlag, um einen sicheren Schulweg zu gestalten, sind sogenannte "Schulstraßen". Während der Hauptverkehrszeiten werden Straßen gesperrt, um die Gefahr durch Elterntaxis zu verringern.
Die Entscheidung, welche Straßen geeignet sind, erfolgt gemeinsam mit den Schulen, der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie den Bezirksämtern.
Zur Drucksache 22/16066 vom 21.08.2024: Sichere Schulwege für unsere Kinder, hat der Staatsrat der BVM am 23.01.2025 der Bürgerschaftspräsidentin geantwortet. Daraus wurde deutlich, dass für Hamburg-Mitte keine Meldungen für Schulstraßen vom Bezirksamt abgegeben wurden.
Der Regionalausschuss Billstedt sieht bei einigen Schulen im Regionalbereich das dringende Erfordernis, Schulstraßen einzurichten.
Dazu ist ein Referent der entsprechenden Fachbehörde, BVM, als oberste Verkehrsbehörde, einzuladen, um u.a. folgende Fragen zu beantworten:
Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Es wird gebeten, einen Referenten der BVM zum Thema Schulstraßen in den Regionalausschuss Billstedt im Februar 2026 einzuladen, um über den aktuellen Sachstand zu berichten und die im Text aufgeführten Fragen und weitere zu beantworten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt mit Schreiben vom 10.03.2026 wie folgt Stellung:
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet, da sich das Verfahren noch im Aufbau befindet und derzeit keine abschließenden Auskünfte zu den Detailfragen gegeben werden können. Nach Abschluss der Pilotphase und der Evaluation ist vorgesehen, das entwickelte Verfahren in den Bezirksversammlungen vorzustellen und dort für einen weiterführenden Austausch zur Verfügung zu stehen:
Zurzeit wird ein Verfahren zur Umsetzung von Schulstraßen (einschließlich Elternhaltestellen) entwickelt und im Rahmen dessen die Umsetzung erster Schulstraßen im Jahr 2026 vorbereitet.
Ziel ist es, die Einrichtung von Schulstraßen auf Basis der bisher abgestimmten Umsetzungsschritte zu erproben und auf diese Weise ein abgestimmtes, praxistaugliches Verfahren zu entwickeln (festgehalten in einem Leitfaden) und damit ein Hamburger Regelverfahren zu etablieren.
Es wird das Verfahren erprobt und pilotiert, nicht die temporäre Schulstraße an sich. Die im Rahmen der Verfahrens-Pilotierung umgesetzten ersten fünf Hamburger Schulstraßen haben keinen Vorläufigkeitsstatus, sondern sind bis auf Weiteres auf dauerhaften Bestand angelegt.
Für die Umsetzung in Hamburg wurde entschieden, das sogenannte Wiener Modell umzusetzen: Zu Schulbeginn und -ende werden ausgewählte Straßenabschnitte temporär für den motorisierten Verkehr gesperrt. Dies ist abzugrenzen vom Pariser Modell, bei dem Straßenabschnitte dauerhaft für den Durchgangsverkehr geschlossen werden.
Das erarbeitete Verfahren zur Prüfung, Planung und Umsetzung von Standorten wird im Rahmen der Verfahrens-Pilotierung einerseits finalisiert, andererseits überprüft und validiert. Es erfolgt eine umfassende Evaluation. Für die Begleitung, Validierung und Evaluation der pilothaften Verfahrens-Umsetzung wurde ein externer Dienstleister hinzugezogen, der zu Jahresbeginn 2026 seine Tätigkeit aufgenommen hat.
Die Auswahl der Standorte für die Pilotierung von Schulstraßen ist abgeschlossen. Innerhalb der laufenden Pilotphase ist die Umsetzung weiterer Standorte nicht vorgesehen; eine Beteiligung zusätzlicher Schulen ist daher derzeit nicht möglich. Nach erfolgreicher Verfahrens-Pilotierung ist die Einrichtung weiterer Schulstraßen grundsätzlich denkbar, vorbehaltlich der Ergebnisse der Evaluation und verfügbarer Ressourcen.
Das Verfahren zur Umsetzung von Schulstraßen befindet sich weiterhin im Aufbau und wird im Rahmen der Pilotierung erprobt und weiterentwickelt. Viele Detailfragen, insbesondere zu konkreten Abläufen, Kriterien und Zeitplänen, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden, da diese im Verlauf der Pilotierung und anschließenden Evaluation weiter erarbeitet und gegebenenfalls angepasst werden. Bis zur Finalisierung bleibt das Verfahren pilothaft.
In Bezirken, in denen im Rahmen der Pilotierung keine Schulstraße umgesetzt wird, kann eine Vorprüfung möglicher Standorte anhand einer abgestimmten Checkliste erfolgen. Ziel ist es, ein vereinfachtes und praxistaugliches Verfahren zu etablieren, das nach Abschluss der Pilotphase hamburgweit Anwendung finden kann.
Die Umsetzung der ersten Schulstraßen im Rahmen der Pilotphase ist für das Jahr 2026 vorgesehen und soll – abhängig vom Projektverlauf – voraussichtlich bis Sommer 2027 abgeschlossen werden.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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