Nutzbarmachung und Gestaltung der ZAL-Tauschfläche Finkenwerder unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Anforderungen, hier: Beschluss des Hauptausschusses gemäß § 15 Abs. 3 BezVG
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2407 einstimmig zugestimmt.
Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 30.11.2021 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Mit dem Bau des ZAL (Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung) wurde als Ausgleich eine Parkanlage südlich angrenzend an das Gebäude vereinbart. Die zwischen dem ZAL und dem Hein-Saß-Weg befindliche Freifläche sollte nach der ursprünglichen Beschlusslage des Regionalausschusses Finkenwerder als Teil des Rüschpark-Geländes im Sinne einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Parkanlage zu Erholungszwecken gestaltet werden (siehe Drucksache 21-1629). Dies ist seitens des Fachamtes MR nicht umgesetzt worden (siehe hierzu auch Drucksache 21-1629.1).
Durch die lange Zeit des Brachliegens hat sich nun auf der Fläche ein schützenswertes Biotop entwickelt. Dies wurde in der Sitzung des Regionalausschusses vom 07.09.2021 durch einen Vertreter der BUKEA erläutert.
Die Fläche, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche festgesetzt worden, sollte aber dennoch nun zeitnah - obschon anders als in der ursprünglichen Planung vorgesehen- als Grünanlage für die Öffentlichkeit hergerichtet werden. Bisher erscheint diese Fläche vielen Bürgerinnen und Bürgern bloß Brachland zu sein. Der Naturschutzwert ist ihnen bisher nicht bewusst und bekannt. Daher sollte die Fläche - unter Berücksichtigung der Naturschutzrichtlinien - endlich Bürgerinnen und Bürgern auf Finkenwerder in naturschutzverträglicher Weise zugänglich und nutzbar gemacht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund eines wachsenden Stadtteils unter anderem mit den geplanten Neubauten am Steendiekkanal, ist die Notwendigkeit einer Ausweitung von Grünflächen (z.B. mit Wegen und Bänken) gegeben.
Im Einzelnen sollte der Plan folgende Punkte berücksichtigen:
1) Maßnahmen, die notwendig sind, um die Fläche naturschutzgerecht zu gestalten. Dazu gehören etwa die Entfernung unerwünschter Gehölze.
2) Beseitigung der noch auf dem Gelände befindlichen Bauwagen etc. sowie ggf. die sachgerechte Aufbereitung des Bodens an dieser Stelle.
3) Errichtung von Fußgängerwegen durch das etwa 1 ha große Gebiet.
4) Aufstellung einer geeigneten Zahl und Art von Sitzgelegenheiten sowie Müllbehältern.
5) Errichtung von Informationstafeln an gut sichtbarer und leicht erreichbarer Stelle, die über den Wert und die Charakteristika des Geländes sowie des Biotop-Verbundes Rüschpark informieren. Die Texte und Grafiken etc. sind sowohl in erwachsenengerechter als auch in kindgerechter Weise bzw. in leichter Sprache aufzubereiten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.