22-2407.3

Nutzbarmachung und Gestaltung der ZAL-Tauschfläche Finkenwerder unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Anforderungen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 18.01.2022 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 6.1

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2407 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 30.11.2021 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

Mit dem Bau des ZAL (Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung) wurde als Ausgleich eine Parkanlage südlich angrenzend an das Gebäude vereinbart. Die zwischen dem ZAL und dem Hein-Saß-Weg befindliche Freifläche sollte nach der ursprünglichen Beschlusslage des Regionalausschusses Finkenwerder als Teil des Rüschpark-Geländes im Sinne einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Parkanlage zu Erholungszwecken gestaltet werden (siehe Drucksache 21-1629). Dies ist seitens des Fachamtes MR nicht umgesetzt worden (siehe hierzu auch Drucksache 21-1629.1).

Durch die lange Zeit des Brachliegens hat sich nun auf der Fläche ein schützenswertes Biotop entwickelt. Dies wurde in der Sitzung des Regionalausschusses vom 07.09.2021 durch einen Vertreter der BUKEA erläutert.

Die Fläche, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche festgesetzt worden, sollte aber dennoch nun zeitnah - obschon anders als in der ursprünglichen Planung vorgesehen- als Grünanlage für die Öffentlichkeit hergerichtet werden. Bisher erscheint diese Fläche vielen Bürgerinnen und Bürgern bloß Brachland zu sein. Der Naturschutzwert ist ihnen bisher nicht bewusst und bekannt. Daher sollte die Fläche - unter Berücksichtigung der Naturschutzrichtlinien - endlich Bürgerinnen und Bürgern auf Finkenwerder in naturschutzverträglicher Weise zugänglich und nutzbar gemacht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund eines wachsenden Stadtteils unter anderem mit den geplanten Neubauten am Steendiekkanal, ist die Notwendigkeit einer Ausweitung von Grünflächen (z.B. mit Wegen und Bänken) gegeben.

 

  1. Das Fachamt MR wird mit fachlicher Unterstützung der BUKEA und ggf. weiterer sachkundiger bzw. zuständiger Stellen gebeten, zeitnah einen Plan vorlegen, wie die Fläche im Sinne des Naturschutzes bei gleichzeitiger Zugänglichkeit für Einwohnerinnen und Einwohner Finkenwerders und Besucherinnen und Besucher aus anderen Stadtteilen hergerichtet werden kann. Dieser Plan soll einen Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen beinhalten, aus dem ein Umsetzungsbeginn möglichst früh im Jahr 2022 hervorgeht.

 

Im Einzelnen sollte der Plan folgende Punkte berücksichtigen:

 

1)      Maßnahmen, die notwendig sind, um die Fläche naturschutzgerecht zu gestalten. Dazu gehören etwa die Entfernung unerwünschter Gehölze.

2)      Beseitigung der noch auf dem Gelände befindlichen Bauwagen etc. sowie ggf. die sachgerechte Aufbereitung des Bodens an dieser Stelle.

3)      Errichtung von Fußgängerwegen durch das etwa 1 ha große Gebiet.

4)      Aufstellung einer geeigneten Zahl und Art von Sitzgelegenheiten sowie Müllbehältern.

5)      Errichtung von Informationstafeln an gut sichtbarer und leicht erreichbarer Stelle, die über den Wert und die Charakteristika des Geländes sowie des Biotop-Verbundes Rüschpark informieren. Die Texte und Grafiken etc. sind sowohl in erwachsenengerechter als auch in kindgerechter Weise bzw. in leichter Sprache aufzubereiten.

 

  1. Das Fachamt MR wird gebeten dem Regionalausschuss Finkenwerder die Ergebnisse unter Beifügung erster Kostenschätzungen zeitnah zu berichten.

 

  1. Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung dieses Beschlusses gebeten.

 

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes nimmt zur o.g. Drucksache wie folgt Stellung:

 

Die Herrichtung der ZAL-Tauschfläche als öffentliche Grünanlage ist beim zuständigen Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) als offene Maßnahme gelistet. Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung durch z. T. langjährig laufende Projekte und die höhere Priorisierung anderer Maßnahmen musste die Realisierung mehrfach geschoben werden.

 

Die in der Drucksache beschriebene naturschutzfachliche Qualität in weiten Bereichen der Tauschfläche ist dem Fachamt MR bekannt und die geforderte Berücksichtigung dieses Aspekts ist ein Ziel bei der Herrichtung einer öffentlichen und gleichzeitig ökologisch hochwertigen Fläche in diesem Bereich. Bei der Umgestaltung sollen die ökologisch weniger wertvollen Randbereiche der zukünftigen Grünanlage ggf. für intensivere Nutzungen bereitgestellt werden.

 

Die angesprochenen Maßnahmen, wie die Entkusselung wertvoller Bereiche, die Schaffung von Fußgängerwegen und Sitzgelegenheiten und das Aufstellen von Info-Tafeln, werden in die zukünftige Planung einfließen. Eine kurzfristige Realisierung (wie gewünscht ab Anfang 2022) kann nicht zugesagt werden. Das Projekt wird weiter als Arbeitsvorrat im Bauprogramm Stadtgrün geführt, so dass eine Priorisierung in Abwägung zu den sonstigen offenen Projekten durch den KUMS vorgenommen werden kann. Entsprechend der dort erfolgten Priorisierung wird mit der Planung und Umsetzung begonnen, sobald ausreichend Arbeitsressourcen frei werden.

 

Die Kosten zur Herrichtung der Grünanlage können überschlägig auf Grundlage der Technischen Richtlinie "Veranschlagungsgrundsätze für Landschaftsbaumaßnahmen in Hamburg" benannt werden. Der Regelsatz zur Herrichtung beträgt bei einer allgemeinen Grünanlage aktuell ca. 25,00 €/m². Bei einer Gesamtfläche inkl. der Randbereiche von ca. 20.000 m² liegen die Kosten somit bei ca. 500.000 € zzgl. Planungs- und sonstige Nebenkosten in Höhe von rund 100.000,00 €. Somit ergeben sich Gesamtkosten von geschätzt 600.000,00 €.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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