Ausgleichszahlung an einen Landwirt für freiwillige Bewirtschaftungseinschränkungen zugunsten von Wiesenbrütern in Rissen Beschlussempfehlung des Amtes
Am 04.04.2023 hatte der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport einstimmig der Beschlussvorlage des Amtes zum Start eines freiwilligen Kiebitz- und Wiesenbrüterschutz- Projektes in der Rissen-Sülldorfer Feldmark zugestimmt (Drucksache 21-3927, siehe Anlage).
Die Projektidee ging zurück auf eine Initiative von einzelnen Landwirt:innen und Mitgliedern der Jagdgenossenschaften Rissen und Sülldorf und wurde vom Bezirksamt grundsätzlich unterstützt.
Das Bezirksamt hatte daraufhin einen ersten Entwurf für eine notwendige schriftliche Vereinbarung erarbeitet, auf deren Grundlage eine freiwillige Teilnahme der Landwirt:innen ermöglicht werden sollte.
Diese Vereinbarung sah vor, dass freiwillig teilnehmende Landwirt:innen über die Jagdgenossenschaft vom Bezirksamt eine Entschädigungszahlung für Nutzungseinschränkungen erhalten, die sie durch den Schutz festgestellter Wiesenvogelbruten auf ihren Flächen leisten würden.
Diese Projektidee sollte auf der Sitzung der Jagdgenossenschaften Rissen und Sülldorf vorgestellt werden. Bedauerlicherweise ist es dann auf der Sitzung wegen beherrschender anderer Themenstellungen nicht zu der angekündigten Projektvorstellung gekommen, so dass diese Projektidee seitens der Jagdgenoss:innen nicht aufgegriffen und weiter verfolgt wurde.
Auf Basis der bereits vorlaufenden Gespräche mit einigen Landwirt:innen, hatte sich ein Landwirt, dessen Grünlandfläche direkt an die städtische Wiesenbrüterfläche am Feldweg 91 grenzt, bereit erklärt, einen Schutzabstand von 5 Metern Breite zur städtischen Wiesenvogelbrüterfläche einzuhalten und damit festgestellte Brutversuche von Kiebitzen auf der angrenzenden Nutzfläche vor Störungen zu bewahren.
Für die Umsetzung dieser freiwilligen Bewirtschaftungseinschränkung mit Ertragsausfall entsprechend der vorherigen Absprachen möchte das Bezirksamt gerne eine Ausgleichszahlung gemäß des Vereinbarungsentwurfs in Höhe von 630 Euro an den Landwirt auszahlen, da dieser im Vertrauen auf die vorherigen Gespräche bei einer Teilfläche seines Grünlands auf eine Flächenpflege im Frühjahr sowie eine erste Mahd im Juni verzichtet hat. Zur weiteren Regelung dieser Zahlung wird eine kurze vertragliche Vereinbarung mit dem Landwirt getroffen.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten, einem Landwirt, welcher freiwillig Einschränkungen seiner landwirtschaftlichen Nutzung zum Schutz von Wiesenvögeln hingenommen hat, eine in Aussicht gestellte Ausgleichszahlung des Amtes in Höhe von 630 Euro aus den bezirklichen Naturschutzmitteln für Wiesenvogel-Schutzmaßnahmen auszuzahlen.