Es wurden keine Fragen eingereicht.
Angemeldet von der FDP-Fraktion. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 05.03.2024.
Der zukünftige Betreiber des Cafés führt aus, dass er zum Zeitpunkt der Bewerbung von Baukosten in Höhe von 1 Millionen Euro ausgegangen sei. Diese hätten sich mittlerweile durch gestiegene Lohn- und Materialkosten, eine veränderte Kreditlage und Auflagen der Baugenehmigung auf 3 Millionen Euro erhöht, welche sich zu keinem Zeitpunkt amortisieren würden. Er habe bereits eine Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich in das Projekt investiert. Zwar habe ihm vor einem Jahr eine zu investierende Summe von 1 Millionen Euro zur Verfügung gestanden, jedoch lohne sich eine Umsetzung des Projektes aufgrund der hohen Kosten unter den gegenwärtigen Bedingungen und Auflagen nicht. Aufgrund dessen habe er dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen. So habe er angeregt, dass die Stadt eine Bürgschaft übernehmen, die Nutzungszeit verlängert oder eine Rückkaufpflicht durch die Stadt zu einem vorher definierten Betrag vereinbart werden könnte. Die Antwort des LIG stehe seit einem Jahr aus. Das Angebot des LIG, sich erneut auszutauschen, habe er abgelehnt, da der LIG signalisiert habe, dass es keine neuen Erkenntnisse zu seiner Anfrage gebe. Ursprünglich habe er einer Teilnahme am Ausschuss auch nur unter der Prämisse zugestimmt, dass der LIG ebenfalls teilnehme. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme des LIG habe sich dies jedoch erübrigt. Ziel sei, eine gemeinsame Lösung zu finden. Er stehe daher allen Möglichkeiten, wie auch der Übernahme des Grundstücks im Erbbaurecht, offen gegenüber. Auch der Rückfall des Grundstücks bei Aufgabe der Cafénutzung sei für ihn denkbar. Des Weiteren könnte zwecks Wirtschaftlichkeit und damit auch Realisierbarkeit geprüft werden, ob das ursprüngliche Konzept um einige Ideen und Wünsche reduziert werden könnte. Zudem könnte das Denkmalschutzamt der Behörde für Kultur und Medien das Unternehmen bei der kostenintensiven Erhaltung des ovalen Teils des Gewächshauses unterstützen. Mit dem Denkmalschutzamt habe sich das Unternehmen bereits im Rahmen des Bauantragsverfahrens geeinigt. Zwar sei es für das Überleben eines Unternehmens von Bedeutung, gewinnorientiert zu handeln, jedoch habe er auch häufig aufgrund der Gemeinwohlorientierung und damit einhergehender Auflagen Verluste in Kauf genommen. Ein Beispiel hierfür sei das Haus 73. Öffentliche Zwecke würden beim Café im Jenischpark beispielsweise durch die Bereitstellung einer öffentlichen Toilette erfüllt. Er kenne den Jenischpark auch aufgrund der anderen Standorte, die er im Park betreibe, gut und stehe hinter den Zusagen, die er gebe.
Herr Schaefer erläutert auf Nachfrage von Herrn Steffen, inwieweit eine Erbpacht mitsamt einer erneuten Ausschreibung rechtlich möglich beziehungsweise notwendig sei, dass die abschließende Prüfung noch nicht vorliege. Dies sei, wie die Prüfung der Vorschläge des zukünftigen Betreibers auch, Aufgabe des LIG. Für die Abteilung Stadtgrün sei die Art des Vertrages nicht entscheidend, solange hierdurch eine Cafénutzung sichergestellt werde. Entsprechend solle der Nutzer nicht dauerhaft Eigentümer des Grundstücks werden und bei einer Aufgabe der Cafénutzung das Grundstück wieder an die Stadt zurückfallen. Auch das Denkmalschutzamt stehe einem Erbbaurecht nicht grundlegend ablehnend gegenüber, da das Ziel, das Gartendenkmal zu erhalten, hierdurch nicht grundsätzlich in Frage gestellt werde. Es sei möglich, das Grundstück als Teil des Parks mit einem Erbbaurecht zu belegen. Dies sei beispielsweise beim Katharinenhof im Baurs Park geschehen. Jedoch seien dann die Einflussmöglichkeiten durch die Stadt geringer. Er weist darauf hin, dass die Freie und Hansestadt Hamburg Nutzer:innen durch einen Wettbewerb finden müsste, würde diese, wie von Herrn Bernau vorgeschlagen, die Räumlichkeiten mitsamt einer öffentlichen Toilette selbst errichten und im Anschluss verpachten.
Frau Werdung kritisiert den Vorschlag des Betreibers, dass die Stadt eine Bürgschaft abschließen könnte. Schließlich handele es sich bei dem Unternehmen um ein solches mit Gewinnabsichten, welches somit nicht wohltätig handele.
Herr Bernau dankt dem zukünftigen Betreiber für sein Durchhaltevermögen.
Frau Böversen stellt die Frage, ob die Bezirksversammlung nicht der Verwaltung den Auftrag dazu geben müsste, den LIG um die Vorbereitung eines Ausschreibungsverfahrens im Erbbaurecht zu bitten.
Frau Boehlich weist darauf hin, dass die Bezirksversammlung eine Empfehlung hierzu aussprechen könnte. Wichtig sei, keine Verfahrensfehler zu begehen.
Herr Steffen äußert, erst nach Beantwortung der rechtlichen Fragestellungen in der nächsten Sitzung am 07.05.2024 könne auch ein rechtlich abgesicherter Beschluss gefällt werden.
Herr Andersen regt an, das Amt könnte zwecks Klärung der offenen Fragen einen gemeinsamen Austausch mit dem zukünftigen Betreiber und dem LIG anstreben.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Heß (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) und eine Vertretung des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erläutern mithilfe von zwei Präsentationen (Anlage) die Behandlung von Niederschlagswasser am Böttcherkamp. Hierbei betonen sie auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Schaefer führt aus, das Amt habe die grundsätzlich genehmigungsfähige Planung zur Abstimmung erhalten. Die unterschiedlichen Interessen – eine größere, jedoch aufgrund des schmutzigen Wassers keine offizielle zum Spielen freigegebene Fläche zum einen und sauberes Wasser zum anderen – müssten abgewogen werden. Die angrenzende Feldmark wie auch der Rodelberg am Böttcherkamp böten genügend Flächen zum Spielen.
Herr Lehmberg äußert, es sei eine Befreiung vom Bebauungsplan in Aussicht gestellt worden. Die Überplanungen seien dem Amt bekannt. Nach der Prüfung verschiedener Varianten warte das Amt nun auf die weitere Ausarbeitung.
Anlagen
Präsentation Konzept Niederschlagswasserbehandlung (973 KB)
Präsentation Regenwasserbehandlungsanlage Helmuth-Schack-See (18810 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-4921 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
[Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung:
Der Petent hat am 29.03.2024 zusätzliche Fragen (Anlage) eingereicht.]
Herr Heß (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) erläutert, dass es sich nicht um ein Rückhaltebecken, sondern um eine Regenwasserbehandlungsanlage handele. Der einzusetzende Retentionsbodenfilter sei bereits vor einiger Zeit geplant worden und solle zu einer Reduzierung verstopfter Gewässer beitragen. Die gängige Methode, um belastetes Wasser nicht in das Grundwasser versickern zu lassen, sei, den Boden mit Plastik abzudecken. Die bewusste Abdeckung mit dem langlebigen Material wirke sich positiv auf den Wasserhaushalt aus. Andere Lösungen, beispielsweise auf mineralischer Basis, würden aktuell erprobt. Ob die Folie bei einem Austausch des gesamten Filters Schaden nehme, sei aufgrund fehlender Präzedenzfälle noch unklar. Sollte die Folie vorher bereits beschädigt werden, würde dies bei der alle fünf Jahre stattfindenden hydraulischen Prüfung auffallen. Die jährliche Reinigung der Vorstufe des Filters beschädige die Folie nicht. Der Filter werde durch HAMBURG WASSER (HW) betrieben. Mitarbeiter:innen von HW oder von den von HW beauftragten Firmen würden die Anlage pflegen. Hierfür werde von jährlichen Kosten von 8.000 bis 10.000 Euro ausgegangen, welche die BUKEA und HW tragen würden. Kosten entstünden nicht nur bei Nutzung einer Regenwasserbehandlungsanlage, sondern auch indirekt bei einem freien Lauf des Wassers in das Gewässer. Auf Nachfrage von Frau Werdung und Frau Boehlich erläutert er, dass sich ein schützenswertes Biotop in einer technischen Anlage eigentlich nicht entwickeln könnte.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Anlagen
Nachgereichte Fragen zu TOP 4 (Rückhaltebecken Sülldorf) (28 KB)
[Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung:
Es liegt eine Antwort der BUKEA (Anlage) auf die Eingabe vor.]
Auf Bitte von Frau Werdung, den Ausschuss über die durch die Deutsche Bahn AG erfolgten Ersatzpflanzungen zu informieren, erläutert Herr Schaefer, dass diese erst nach Fertigstellung des Bahnhofs erfolgen könnten.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Anlagen
Antwort BUKEA Ersatzpflanzungen Bahnhof Diebsteich (902 KB)
Herr Lehmberg erläutert die mittige vernässte städtische Ausgleichsfläche mithilfe eines Fotos (Anlage). Im letzten Jahr seien die Brutversuche von bis zu fünf Kiebitzpaaren auf diesem Flurstück in der Rissen-Sülldorfer Feldmark aus ungeklärter Ursache an einem Wochenende abgebrochen worden. Im Mai seien zwei Kiebitzpaare auf diese Grünlandfläche zurückgekehrt. Der Eigentümer der westlich angrenzenden Fläche habe daraufhin in Absprache mit dem Amt freiwillig einen Abstand von fünf Metern zu den an der Grundstücksgrenze brütenden Kiebitzen eingehalten. Hierüber sei aufgrund der in der Drucksache genannten Umstände kein schriftlicher Vertrag geschlossen worden. Der Aufwand des neuen Verfahrens sowie die entsprechenden Ansprechpartner:innen in der Feldmark seien nun bekannt. Der westliche Grenzgraben sei nicht intakt und der Rohrdurchlass unter dem Feldweg 91 südlich der Fläche vermutlich eingebrochen, sodass sich hier Wasser aufstaue. Nach derzeitiger Kenntnislage seien hierdurch jedoch keine angrenzenden Privatflächen negativ beeinträchtigt.
Mehrere Landwirte aus der Rissen-Sülldorfer Feldmark, darunter auch der in der Beschlussempfehlung des Amtes begünstigte Landwirt, monieren, dass es für solch einen kleinen Betrieb kaum tragbar gewesen sei, in Vorleistung gegangen zu sein. Die Antragstellung sei erst im März 2024 erfolgt, da zunächst nur eine geringere Entschädigung in Höhe von 150 Euro vorgesehen gewesen sei. Eine Antragstellung hätte sich deshalb nicht gelohnt. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, wieso über die Ausgleichszahlung im Ausschuss abgestimmt werden müsste. Für ein solches Vorgehen würden sich, trotz des grundsätzlichen Interesses der Landwirt:innen am Naturschutz, keine Teilnehmer:innen finden. Der Umgang mit den Landwirt:innen führe dazu, dass diese dem Amt und der Politik voreingenommen gegenüberstünden. Außerdem sei die Infrastruktur auf den Flächen am Feldweg 91, die bis auf zwei Flächen in Privateigentum seien, in einem schlechten Zustand. Hierdurch werde es den Landwirt:innen erschwert, zu wirtschaften. Hohe Wasserstände seien nicht nur auf der vernässten städtischen Fläche, sondern auch auf weiteren Flächen zu beobachten. Es sei notwendig, das Grabensystem instand zu setzen, damit das Wasser besser steuerbar sei. So könnten die wirtschaftlichen Interessen der Landwirt:innen und des Naturschutzes vereint werden. Mit den Nachbar:innen müsste besprochen werden, wie sehr sich das Wasser anstauen dürfte, sodass diese Anfang bis Mitte Juli die Möglichkeit hätten, ihre Flächen zu bewirtschaften. Es handele sich zudem beim Grabensystem nicht, wie fälschlicherweise deklariert, um Sickergräben, sondern um wegebegleitende Entwässerungsgräben.
Herr Ridders führt aus, dass der Bauernverband Hamburg e.V. an die Bezirksamtsleitung mit einem Pflichtenkatalog herangetreten sei. Diesen arbeite das Amt nun ab.
Frau Kouptsidis lobt, das Projekt sei eine Chance, dass Arbeit für den Naturschutz auch honoriert werde.
Herr Andersen schließt sich Frau Kouptsidis an. Eine Fortsetzung des Projektes sei begrüßenswert.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 05.03.2024.
Ein Landwirt führt aus, er sei von weitem bei der Durchführung der Knickpflege fotografiert worden. Seiner Aufforderung, die Fotos zu löschen, sei nicht nachgekommen worden. Den Umgang mit ihm habe er als Bevormundung empfunden, sodass er angeboten habe, die Polizei zu rufen. Hingegen sei das im Anschluss stattgefundene Gespräch mit dem Amt aufgrund der konstruktiven, neutralen und fachlichen Art angenehm gewesen. Bäume seien eine Gefahrenquelle für Kiebitze, da sich Greifvögel in diesen befinden könnten. Die Landwirt:innen verfolgten eigentlich dieselben Ziele wie die Naturschützer:innen.
Frau Kouptsidis erläutert, sie habe sich vom Landwirt bedroht gefühlt. Sie wünsche sich ein gemeinsames Gespräch. Wenn Arbeiten genehmigungspflichtig seien, fordere sie zudem, dass jene Genehmigung eingeholt werde.
Herr Schaefer merkt an, die Knickpflege sei fachlich ordentlich erfolgt. Derzeit werde noch durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft geprüft, ob zu viele Überhälter entfernt worden seien. Auch die fehlende Kommunikation der Knickpflege auf öffentlichen Flächen werde überprüft.
Herr Bernau dankt dem Amt, dass dieses das Gespräch mit dem Landwirt gesucht habe. Da der Ausschuss an einer Zusammenarbeit mit den Landwirt:innen interessiert sei, sei es wichtig, konstruktive Gespräche zu führen.
Der Vorsitzende des Vereins zum Erhalt der Kulturlandschaft Rissen-Sülldorf e.V. äußert, dass die Streitparteien bei Problemen üblicherweise zwecks Schlichtung zuerst an ihn herantreten würden. Dies sei leichter und auch günstiger, als das Amt und die Politik zusätzlich einzubeziehen.
Herr Andersen erklärt, im Rahmen der Sitzung könne nicht geklärt werden, wer in dem Vorfall recht habe.
Frau Stödter-Erbe weist darauf hin, dass der vorliegende Zuwendungsantrag noch nicht entscheidungsreif sei. Eine schnelle Bearbeitung könne in Anbetracht der überlasteten Abteilung nicht garantiert werden. Nach der Wahl der neuen Bezirksversammlung am 09.06.2024 solle allen Mitgliedern der neuen Wahlperiode zudem das Zuwendungsverfahren erläutert werden. Hierdurch könnten diese möglichen Zuwendungsempfänger:innen das Zuwendungsverfahren näherbringen und auch Erwartungen besser steuern.
Herr Wesselkamp äußert, den Einwand Herrn Bernaus, der Verein solle die Drittmittel nicht vor der zuwendungsrechtlichen Prüfung des Amtes beantragen, werde er an den Verein herantragen. Ende April 2024 müsse jedoch ein Ankündigungsschreiben beim Bund vorliegen. Möglicherweise könnte die Frist verlängert werden.
Herr Andersen weist darauf hin, dass die Umrüstung der Flutlichtanlage auch zu Energieeinsparungen führe.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Umrüstung auf LED-Sportfeldbeleuchtung werden dem Antragsteller TuS Osdorf von 1907 e.V. vorbehaltlich der zuwendungsrechtlichen Prüfung investive Politikmittel in Höhe von 28.800 Euro zur Verfügung gestellt.
Vertagt aus der Sitzung vom 05.03.2024. Beratungsbedarf der FDP-Fraktion.
Auf den Vorschlag Herrn Andersens, die für den 12.04.2024 angesetzte Begehung der Sportanlagen Dockenhuden und Quellental der Sprecher:innen mit dem Sportreferat sowie des Fachamtes Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte abzuwarten, entgegnet Herr Bolaños González, die an den Ausschuss verschickten Fotos der Fraktion DIE LINKE (Anlage) sprächen eine eindeutige Sprache. Durch eine Begehung entstünde kein anderes Bild.
Frau Stödter-Erbe bittet um zeitnahe Rückmeldung der Fraktionen, ob diese an der gemeinsamen Begehung teilnähmen. Sie verweist auf ihre Ausführungen unter TOP 18 in der Sitzung vom 06.02.2024. Die Ausschreibung für die Sanierung der Umkleidekabinen laufe nun. Der Zustand sei so schlecht, dass sich nicht einmal für die alten Heizungen noch Ersatz finde. Sollten nun andere Planungen angestrebt werden, verzögere das auch das Verfahren zur Sanierung der Umkleidekabinen.
Herr Wesselkamp äußert, die im Antrag adressierte Behörde für Schule und Berufsbildung (Schulbehörde) sei nicht die richtige Ansprechpartnerin. Vielmehr sei das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau zuständig.
Herr Andersen fügt hinzu, bei Herantreten an die Schulbehörde würde diese lediglich auf das zuständige Fachamt verweisen.
Herr Steffen und Herr Glau schließen sich Herrn Andersen an, dass zuerst die Begehung abgewartet werden sollte.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport beschließt einstimmig, über den Antrag in der nächsten Sitzung am 07.05.2024 erneut zu beraten.
Frau Stödter-Erbe weist darauf hin, dass für den Zuwendungsantrag des Hamburger Sport-Vereins e.V. für die Durchführung der Sportler:innenehrung 2024 (Anlage, nicht-öffentlich) noch Unterlagen nachgefordert worden seien.
Herr Wesselkamp macht darauf aufmerksam, dass die Sportler:innenehrung bereits am 26.04.2024 in der Stadtteilschule Lurup stattfinden solle. Hinsichtlich des Alters, Geschlechts und der Sportarten seien diverse Preisträger:innen ausgewählt worden.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Durchführung der Sportler:innenehrung im Jahr 2024 werden dem Antragsteller Hamburger Sport-Verein vorbehaltlich der zuwendungsrechtlichen Prüfung konsumtive Politikmittel in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Herr Schaefer führt aus, er sei über das Projekt mitsamt Bewirtschaftung durch das Café froh. Nichtsdestotrotz sei es schwierig, weitere Wünsche zu erfüllen. Auf Nachfrage von Frau Kouptsidis erläutert er, dass das Dachgeschoss des Honighauses nicht zur Verfügung gestellt werden könnte. Dieses werde als Aufenthaltsraum für die Auszubildenden des Bauhofes benötigt. Es sei keine Option, stattdessen einen Container auf das Gelände des Bauhofs zu stellen. Eingaben des Naturschutzbundes Deutschland hinterfragten zudem die hohe Anzahl an Bienenstöcken auf dem Hauptfriedhof, sodass nun ein geringerer Fokus auf Honigbienen gelegt werde.
Herr Ridders ergänzt, die geringe Verkehrsfläche auf dem Gelände werde für den wachsenden Bauhof benötigt, sodass dort kein Container abgestellt werden könnte.
Frau Kouptsidis äußert, die Entwicklung des Honighauses sei erfreulich.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-4917 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schaefer erläutert, der Termin zur Einweihung des Weges werde noch veröffentlicht.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei einer Enthaltung aus der Fraktion GRÜNE zu.
Der TOP mit der Tischvorlage des Amtes (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
[Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung:
Zu den Antwortend des Amtes auf die Nachfragen der Fraktion DIE LINKE siehe Anlage.]
Der Ausschuss nimmt die Tischvorlage zur Kenntnis.
Anlagen
Antwort auf Nachfrage zu Fällungen Notkestraße 85 (293 KB)
Fällungen auf Privatgrund (01.02.2024 - 29.02.2024) (125 KB)
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Stödter-Erbe verweist zur Durchleitung der Stromkabel für die geplante Photovoltaikanlage der Tennis-, Hockey- und Krocketabteilung im RSV von 1949 e. V. auf ihre Ausführungen unter TOP 2 in der Sitzung vom 05.12.2023. Viele Vereine entdeckten derzeit das Thema für sich. Eine Genehmigung eines solchen Vorhabens sei unter den gegenwärtigen Bedingungen jedoch nicht möglich. Aufgrund dessen befinde sich das Amt mit dem Verein und dem Landessportamt der Freien und Hansestadt Hamburg im Gespräch. Es werde die Erstellung eines Prototyps angestrebt, weshalb der Fall viel Aufmerksamkeit durch das Landessportamt erhalte.
Auf Nachfrage von Herrn Andersen, ob die Sitzung am 04.06.2024 ausfallen solle, sprechen sich Frau Dr. von Criegern und Herr Bolaños González dagegen aus. Ein Sitzungsausfall über vermutlich fünf Monate, wie von Herrn Andersen erläutert, sei zu lang.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt mehrheitlich gegen eine Stimme der CDU-Fraktion dafür, die Sitzung am 04.06.2024 stattfinden zu lassen.