21-4868

Wildgehege Klövensteen - Parkplatz und Spielplatz Umgestaltung Kleine Anfrage von Niclas Krukenberg (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.04.2024
28.03.2024
Ö 5.3
Sachverhalt

Im Hauptausschuss vom 13. Juli 2023 wurde unter TOP 4.1. mit der Drucksache 21-4169.1 die Wiederherstellung und Grundsanierung des Parkplatzes am Wildgehege sowie die Verlagerung des Spielplatzes entsprechend der mit der Drucksache vorgelegten Planung beschlossen. Begründet wurde die Notwendigkeit der Beschlussfassung u.a. damit, dass bei einer späteren Planung die Mittel nicht mehr zur Verfügung stünden. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden mit 750.000 €r den Parkplatz und 200.000 €r den Spielplatz angegeben.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Parkplatz
    1. Sind Änderungen bzw.  Abweichungen zu der mit Drucksache 21-4169.1 vorgelegten Planung vorgesehen? Wenn ja, welche?

 

Zu 1.1:

Keine

 

1.2.   Wurden die Arbeiten bereits begonnen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden durchgeführt?

 

Zu 1.2:

Siehe hierzu Drs. 22/13861 Fragen 1-3; zusätzlich Entnahme zu fällender Bäume in Eigenleistung

 

1.3.   Welche Maßnahmen wurden/werden von Mitarbeitenden des Forstes bzw. des Bauhofes ausgeführt? Bitte einzeln auflisten.

 

Zu 1.3:

Seitens des Bezirksamtes werden Bauherrenkernleistungen erbracht: Bedarfsfeststellung und -defintion, Planung, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe, Haushalts-, Kassen- und Rechnungsangelegenheiten, Verträge, Rechtsgeschäftliche Abnahme von Bauleistungen. Darüber hinaus Entnahme zu fällenderume in Eigenleistung

 

1.4.   Welche Maßnahmen/Arbeiten wurden/werden durch Fremdfirmen ausgeführt?

Zu 1.4:

Alle Arbeiten außer den unter 1.3 gelisteten sowie Bauüberwachung vgl. Drs. 21-4169

 

1.5.   Wurden hierfür bereits Ausschreibungen durchgeführt bzw. Angebote eingeholt? Wenn ja, wann und für welche Maßnahmen?

 

Zu 1.5:

Vergabeverfahren läuft noch (siehe hierzu Antwort zu Frage 1.7.)

 

1.6.   Wurden bereits Aufträge vergeben? Wenn ja, für welche Maßnahmen bzw. Gewerke und in welchem finanziellen Umfang?

 

Zu 1.6:

Ja. Siehe hierzu Drs. 22/13861 Fragen 1-3

 

1.7.   Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung der gesamten Maßnahme? Wann sollen die Arbeiten beendet sein?

 

Zu 1.7:

  • FEB-APR - Erstellen der Leistungsbeschreibung und die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe sowie Ausführungsunterlage Bau nach Verwaltungsvorschrift (VV) Bau
  • MAI - JUN - Baubeginn
  • Fertigstellung der wesentlichen Baumaßnahme voraussichtlich im Zeitraum bis Ende 2024

 

1.8.   Mit welchen Gesamtkosten wird für die Grundinstandsetzung, auf Basis vorliegender Angebote bzw. aktueller Kostenschätzung, gerechnet?

 

Zu 1.8:

Kann erst nach erbrachter Leistung und Abschlussrechnung dargestellt werden

 

  1. Neuanlage naturnaher Waldspielplatz
    1. Sind die Änderungsvorschläge des Grünausschusses in die mit Drucksache 21-4169.1 vorgelegte Planung eingeflossen? Wenn ja, welche konkret?

 

Zu 2.1:

Eine Beteiligung zum Spielplatzentwurf fand statt, inklusiv nutzbare Bestandteile des Spielplatzes wurden weiter herausgearbeitet und ergänzt; Ergänzung um Eichhörnchenkobel.

 

2.2.   Wurden die Arbeiten bereits begonnen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits durchgeführt? Von wem wurden diese Arbeiten ausgeführt?

 

Zu 2.2:

  • s. Drs. 22/13861 Fragen 1-3
  • das Baufeld wurde entsprechend der im GrünA abgestimmten Planung in Eigenleistung geräumt
  • aktuell weitere vorbereitende Arbeiten durch beauftragte Fachfirma

 

2.3.   Welche Maßnahmen sollen durch Fremdfirmen durchgeführt geführt werden?

 

Zu 2.3:

Neubau Naturspielbereich vgl. Drs. 21-4169

 

2.4.   Welche Spielgeräte werden von Fremdfirmen beschafft?

 

Zu 2.4:

Vollumfängliche Beschaffung über beauftragte Firma aller in der Planung vorgestellten Spielgeräte; darüber hinaus in Eigenleistung Holzpfähle, Wurzeln etc.

 

2.5.   Wurden hierfür bereits Ausschreibungen durchgeführt bzw. Angebote eingeholt? Wenn ja, für welche Maßnahmen/Spielgeräte?

 

Zu 2.5:

Fremdvergebene Beschaffungen sind im Auftrag an Fa. Schneidewind enthalten.

 

2.6.   Wurden bereits Aufträge vergeben? Wenn ja, für welche Maßnahmen / Spielgeräte und in welchem finanziellen Umfang?

 

Zu 2.6:

  • s. 22/13861 Fragen 1-3
  • Vergabe an Garten und Landschaftsbau Schneidewind für Neubau Naturspielbereich

 

2.7.   Gibt es einen Zeitplan für die Umsetzung der gesamten Maßnahme? Ab wann werden Kinder den Spielplatz benutzen können?

 

Zu 2.7:

  • Vergabe, Auftrag, Bauanlaufgespräch erfolgt bis Februar 2024
  • Vorbereitende Arbeiten derzeit bis Ostern 2024
  • Fortsetzung (eigentlicher) Baubeginn nach Ostern 2024
  • Fertigstellung der wesentlichen Baumaßnahme voraussichtlich bis Sommer 2024

 

2.8.   Mit welchen Gesamtkosten wird für die Neuanlage des Spielplatzes auf Basis vorliegender Angebote bzw. aktueller Kostenschätzung gerechnet?

 

Zu 2.8:

Kann erst nach erbrachter Leistung und Abschlussrechnung dargestellt werden

 

  1. Finanzmittel Erhaltungsmanagement Forst für Park- und Spielplatz

      In  der  Sitzung  des  Grünausschusses  vom 4.7.23 führte das Bezirksamt aus, dass die zur

      Verfügung stehenden Mittel für Park- und Spielplatz nicht in das kommende Jahr übertragen

      werden können und bis zum Jahresende 2023 ausgegeben werden müssen.

3.1.   Wurde eine Übertragung der o.g. Mittel nach 2024 beantragt? Wann und mit welcher Begründung?

 

Zu 3.1:

Mit Beginn beider Maßnahmen (ab Planungsauftrag / Vergabe) in 2023 griff die Regelung des § 20 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit §47 (2) LHO, wonach Ermächtigungen für Investitionen übertragbar sind.

 

3.2.   Hat die Finanzbehörde einer Übertragung zugestimmt?

 

Zu 3.2:

Mit der gesetzlichen Regelung (s.3.1) sind Investitionen grundsätzlich übertragbar; gleichwohl kann die Finanzbehörde im bis zum 30.6.2024 laufenden Verfahren der Ermächtigungsüberträge im Einzelfall Begründungen für Investitionsverzögerungen fordern.

 

3.3.   Bis wann müssen alle Arbeiten fertiggestellt werden, damit die Mittel nicht verfallen?

 

Zu 3.3:

Investitionen unterliegen zum einen den Regeln des § 37 LHO (wirtschaftliche Haushaltsführung) und zum anderen sind begonnene Investitionen bei Fortbestand des Investitionszwecks weiterzuführen; es gibt somit grundsätzlich kein „Verfallsdatum“. Die Maßnahme wurde im Jahr 2023 begonnen.

 

Petitum/Beschluss

 

 

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

ohne