Sportanlage Dockenhuden endlich wieder nutzbar machen! Antrag der Fraktion DIE LINKE
Die Sportanlage Dockenhuden wird von verschiedenen Vereinen (FTSV Komet Blankenese von 1907 e.V./ Spielvereinigung Blankenese e.V.) und Schulen (Stadtteilschule Blankenese/Elbkinder Grundschule) genutzt. Sie befindet sich seit Jahren im Investitions- und Sanierungsstau, dies ist auch dem Bezirksamt bekannt. Während die Umkleiden und Sanitäranlagen dieses Jahr saniert werden sollen, ist eine Sanierung der Rundlaufbahn erst für 2027 vorgesehen. Wer die Platzverhältnisse begutachtet, stellt fest: Eine mögliche Sanierung, welche lediglich die Laufbahn betrifft, in 2027 ist zum einen viel zu spät, es trifft auch längst nicht alle Probleme auf den Kopf.
Die Hoch- und Stabhochbahnanlage ist nicht mehr nutzbar ohne eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Sportler:innen in Kauf zu nehmen.
Die Kugelstoßanlage ist dermaßen in die Jahre gekommen, dass nur noch eine Seite teilweise nutzbar ist und bei der Weitsprunganlage sieht es nicht besser aus.
Die Laufbahn ist durch den Sanierungsstau in die Jahre gekommen, sodass erhebliche Teile durch Bewuchs nicht als Bahn erkennbar sind und eine vernünftige Durchführung von Läufen auch daran scheitert, dass Zeiten absolut unvergleichbar sind. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, jedoch bereits jetzt und nicht erst im Jahre 2027.
Das Ausweichen auf andere Flächen ist aus mehreren Gründen unverantwortlich. Während die Trainierenden (vorrangig Kinder) deutlich längere Fahrtzeiten hätten, wäre dies auch ein weiteres Armutszeugnis für die „Sportstadt“ Hamburg, die einmal mehr zugeben müsste, dass eine dezentrale Sportanlage nicht weiter nutzbar sei. Darüber hinaus ist es nachvollziehbar, dass ein Verein, der einen Stadtteil im Namen trägt, den Sport auch gerne im Stadtteil anbieten möchte.
Der nächste Haushalt steht vor der Tür und wieder einmal wird viel zu wenig in Sportflächen investiert. Dies muss sich dringend ändern, denn viele Sportanlage im Bezirk sind dermaßen marode, dass eine Nutzbarkeit nur mit Einschränkungen einhergeht.
Daher wird das Bezirksamt gem. § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, zu prüfen, ob die Modernisierung der Sportflächen der Bezirkssportanlage Dockenhuden mit zusätzlichen bei der Behörde für Schule und Berufsbildung einzuwerbenden finanziellen Mitteln vorgezogen werden kann.
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