Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 07.05.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es wurden keine Fragen eingereicht.

Ö 2

Programm zum Schutz von Wiesenbrütern in der Agrarlandschaft für ganz Hamburg der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE Referent:in: Vertretung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft)

Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.

 

Frau Krause (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) berichtet von dem im Rahmen des Kiebitzschutzes in Hamburg im Jahr 2024 gegründeten Kiebitzbüro. Dieses werde gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland Landesverband Hamburg e.V. und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Landesverband Hamburg betrieben. Hierbei betont sie auch auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Im Jahr 2024 seien die bei den Kiebitzen sehr beliebten Gebiete Wilhelmsburg sowie die Vier- und Marschlande die Schwerpunkte des Kiebitzbüros. Theoretisch sei jedoch auch eine Ausweitung auf ganz Hamburg möglich. Sie begrüße, wenn die Politik und das Bezirksamt Informationen zum Programm verbreiteten. Bislang seien die Informationen nur in den zwei Schwerpunktgebieten gestreut worden.
  • Das Programm sehe lediglich eine auf jeweils ein Jahr beschränkte Teilnahme vor. An dieser Stelle unterscheide sich das Programm vom über mehrere Jahre laufenden Vertragsnaturschutz.
  • Kiebitze ließen sich zu 80% auf Ackerflächen nieder, die auch nicht vorab identifiziert werden könnten. Durch die intensive Landwirtschaft seien die Vögel dort nicht geschützt und entsprechend stark bedroht. Aufgrund dessen identifizierten die zwei Mitarbeiter:innen des Kiebitzbüros Nester, welche daraufhin durch die Einrichtung von Kiebitzinseln bei der Bewirtschaftung ausgespart werden könnten.
  • Eine Kiebitzinsel könne mindestens 0,1 und bis zu 2 oder 3 Hektar groß sein. Pro Hektar werde den Landwirt:innen für die Nichtbeanspruchung der Fläche eine Summe in Höhe von 1.083 Euro gezahlt. Des Weiteren werde pro Gelege eine Nestprämie von 50 Euro gezahlt, wenn Nester umfahren würden. Die genannten Summen bezögen sich auf Acker- und nicht auf Grünlandflächen, für welche die BUKEA genau wie das Bezirksamt auch einen geringeren Betrag zahle. Eine Ausweitung auf Grünlandflächen sei jedoch prinzipiell denkbar. Die Prämie werde erst nach Vertragsende am 31.07. und spätestens bis zum 31.12. eines Jahres ausgezahlt. Von der Auszahlung sei unabhängig, ob die Brut erfolgreich gewesen sei oder nicht.
  • Da im Mai der Höhepunkt der Brutsaison sei, hätten bereits viele Kiebitze gebrütet. Aufgrund dessen sei eine Teilnahme erst wieder im Jahr 2025 sinnvoll. Dem Vorschlag Frau Werdungs, im Jahr 2025 erneut über das Projekt zu berichten, komme sie Anfang 2025 gerne nach.
  • Bislang habe das Kiebitzbüro 50 Kiebitznester betreut. Bei circa 300 Brutpaaren in der gesamten Freien und Hansestadt Hamburg sei dies ein beachtlicher Anteil.
  • Die feuchten Böden hätten den Landwirt:innen eine Bewirtschaftung ihrer Flächen erschwert. Aufgrund dessen seien diese froh, dass sie zumindest eine geringe Kompensation durch die Teilnahme an Kiebitzschutz erhielten.
  • Das Projekt verfolge einen kooperativen Ansatz, der auf Freiwilligkeit beruhe. Viele Landwirt:innen seien dazu bereit, einen Beitrag zum Kiebitzschutz zu leisten. Entsprechend gut werde das Projekt von diesen angenommen.
  • Es beständen zwei Möglichkeiten zur Teilnahme am Programm. Zum einen beobachteten die Mitarbeiter:innen des Kiebitzbüros mit Unterstützung von geschulten Freiwilligen die Kiebitze in der Landschaft. Werde daraufhin ein Acker identifiziert, könnten die Besitzer:innen, Pächter:innen oder Bewirtschafter:innen der Fläche durch die enge Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Hamburg und dem Bauernverband Hamburg e.V. schnell ermittelt werden. Sollten diese an einer Teilnahme interessiert sein, werde ein Vertrag verhandelt. Zum anderen könnten die Landwirt:innen auch selbst an das Kiebitzbüro herantreten.
  • Den Landwirt:innen sei wichtig, zu wissen, wer wann ihre Flächen betrete. Deshalb geschehe die Begehung nur von öffentlichen Wegen aus. Auf die Felder gingen nach vorheriger Absprache mit den Landwirt:innen nur die zwei Mitarbeiter:innen des Kiebitzbüros. Bei den Begehungen erfolgten keine weiteren Kontrollen zur Einhaltung anderer Regularien, die nicht in den Bereich des Kiebitzschutzes fielen.
  • Am Feldweg 91 bestehe bereits ein angepasster Bewirtschaftungsvertrag. Problematisch seien neben dem Wasserregime und der Witterung auch das Umfeld. So habe es immer wieder Brutversuche gegeben, die allerdings aufgrund massiver Störungen abgebrochen worden seien.

 

Herr Lehmberg gt hinzu, die Brutversuche auf dem Flurstück 13 seien aufgrund der Störungen nicht erfolgreich gewesen. Die Bewirtschaftung sei dort zudem extensiv. Der Bezirk Altona beherberge wenige Kiebitze. Zwar sei die Höhe der vom Bezirksamt angebotenen Prämie gut, jedoch befürchteten die Landwirt:innen, dass diese sich durch eine einmalige Teilnahme auch für die darauffolgenden Jahre verpflichteten. Das Amt stehe in Kontakt zu den Landwirt:innen. Im Jahr 2024 seien dem Amt von diesen jedoch keine brütenden Kiebitze gemeldet worden. Für das letzte Jahr habe das Amt entsprechend der Drucksache 21-4898 eine Ausgleichszahlung getätigt. Das Bezirksamt könne bereits Ende des Jahres 2024 einen Sachstand über die erfolgten Maßnahmen zum Kiebitzschutz geben.

 

Frau Werdunghrt aus, dass in Altona ebenfalls etwas für den Kiebitzschutz getan werden müsste. Das Argument, dass in Altona wenige Kiebitze vorhanden seien und deshalb auch weniger für den Kiebitzschutz getan werden könnte, dürfe nicht gelten. Deshalb schlage sie vor, das Bezirksamt um Prüfung zu bitten, welche Flächen in Frage für die Teilnahme am Programm kämen. Daraufhin solle die BUKEA um Prüfung gebeten werden, ob jene Grünlandflächen in das Programm aufgenommen werden könnten. Im Anschluss solle eine Informationskampagne erfolgen.

 

Frau Kouptsidis ergänzt den Beitrag von Frau Faust-Weik-Roßnagel, dass Kiebitze auf einem Flachdach des Wohngebiets Othmarschen Park gefüttert werden mussten, darum, dass das Bezirksamt die Eier abgesammelt und abbrüten habe lassen.

 

 

 

Ö 3 - 21-4807

Kutscherweg

Der von der Fraktion GRÜNE angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Kouptsidis berichtet anhand von Fotos (Anlage) davon, dass die einst naturnahe Wegeverbindung Kutscherweg mittlerweile eine Forstpiste sei. Der Kutscherweg sei zuletzt im Jahr 2022 mit der Drucksache 21-3172 im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport thematisiert worden. Gemäß einem Protokoll der Stadt Wedel habe der Weg zudem nicht ausgebaut werden sollen. Aufgrund dessen stelle sich die Frage, wieso der Weg nicht in seiner ursprünglichen Form belassen worden sei. Schließlich brüteten viele seltene Vögel rund um den Weg und Amphibien querten diesen auch. Hunde gelangten nun häufig in die angrenzenden Naturflächen. Es sei wichtig, diese wie auch die nun vermehrten Fahrradfahrer:innen vom Weg fernzuhalten.

 

Herr Schaefer stellt einen Nachtrag zu Protokoll in Aussicht. Er fügt hinzu, dass neue gärtnerische Wege üblicherweise wie der neu gestaltete Kutscherweg aussähen. Nach zwei bis drei Jahren sei der Ursprungszustand widerhergestellt. Grundsätzlich lägen stets divergierende Interessen vor. Bei nicht ausgebauten Wegen werde schnell der Wunsch nach ausgebauten Wander- und Radwegen laut. Würden diese entsprechend ausgebaut, werde dies von anderer Seite bemängelt.

 

[Nachtrag des Amtes:

Der Kutscherweg war und ist Bestandteil des sehr stark durch Erholungssuchende frequentierten Waldwegenetzes des Bezirks Altona. Bedingt durch die bekannte unterfinanzierte Mittelausstattung der Bezirksämter konnte der Weg in den vergangenen drei Jahrzehnten nur äerst rudimentär und unzureichend in Stand gehalten werden. Dieser Wegeabschnitt war daher in Teilen nur noch schlecht begehbar und beispielsweise mit Fahrrad, Kinderwagen oder gar mit einem Rollstuhl nicht mehr passierbar. Das Bezirksamt Altona hat in den vergangenen Jahren für die Sanierung des forstlichen Wald- und Wanderwegsystems im Rahmen des Erhaltungsmanagements Wald (EMW) Mittel erhalten. Diese Mittel werden gezielt für die ordnungsgemäße Herstellung des sehr stark durch Erholungssuchende frequentierten Waldwegenetzes eingesetzt. In diesem Zuge wurde auch der Kutscherweg, die Wegeverbindung zwischen dem Gut Haidehof und dem Wildpark Klövensteen, mit geplant. Dazu hatte das Amt zuletzt über die Drucksache 21-3172 informiert. Um den Kutscherweg wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen, wurde dieser Wegabschnitt auf der Grundlage der alten Wegbreite lediglich wiederhergestellt. Ein Ausbau des Wegabschnittes hat nicht stattgefunden. Die geplante Wegesanierung wurde mit der dort zuständigen unteren Naturschutzbehörde Pinneberg im Vorfeld abgestimmt. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme ist die historische Wegeverbindung zwischen dem Wildpark und dem Gut Haidehof wieder für alle Erholungssuchenden barrierefrei zugänglich geworden.]

 

 


Anlagen
Fotos Kutscherweg (23891 KB)

Ö 4 - 21-4807

Café im Jenischpark Schriftlicher Sachstandsbericht des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (Angemeldet von der FDP-Fraktion. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 02.04.2024)

Angemeldet von der FDP-Fraktion. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 02.04.2024.

 

Herr Koriath (Fachamt Rechtsamt) erläutert, die Prüfung des Rechtsamts habe ergeben, dass die Vergabe der Fläche an den zukünftigen Betreiber des Cafés im Erbbaurecht unzulässig sei. Nachträgliche Anpassungen der Ausschreibungsunterlagen gingen zu Lasten der übrigen und auch potentiellen Bewerber:innen. Damit verstoße ein solches Vorgehen gegen den wettbewerblichen Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot. Diese Auffassung des Rechtsamtes sei auch nicht unbillig, da das aufgrund der Vorgabe in der Ausschreibung vom Begünstigten vorgelegte Finanzierungskonzept Erklärungen zur Finanzierbarkeit enthalten habe. Wenn der Begünstigte anschließend nicht fähig sei, zu den Konditionen der Ausschreibung zu leisten, beständen keine rechtlichen Bedenken, das Verfahren als gescheitert zu erklären und aufzuheben. In der kommenden Wahlperiode bleibe der Beschluss der Bezirksversammlung auch bei Aufhebung des Verfahrens in Kraft. Der damalige nicht-öffentliche/ vertrauliche Beschluss habe das Bezirksamt lediglich dazu verpflichtet, mit dem Bewerber in Verhandlungen zur Realisierung des Caféprojektes im Jenischpark einzutreten. Insofern entständen aus einer Aufhebung keine Regressansprüche des Begünstigten. Da grundsätzlich nach Zuschlag in einem Ausschreibungsverfahren keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss eines Vertrages bestehe, nnten beide Parteien jederzeit die Verhandlungen beenden. Ein neues Ausschreibungsverfahren könne grundsätzlich die Vergabe der Fläche im Erbbaurecht mit aufnehmen. Das Rechtsamt könne zu dieser Frage in politischer Hinsicht jedoch nicht für die Freie und Hansestadt Hamburg sprechen.

 

Herr Hielscher moniert, es werde bereits seit mehreren Monaten im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ohne Ergebnis über das Projekt beraten. Bei dem jahrelangen Verfahren handele es sich um ein kollektives Verwaltungsversagen. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) trage einen erheblichen Anteil an den Verzögerungen. Trotz Verhandlungen zwischen dem LIG und dem zukünftigen Betreiber des Cafés seit dem Frühjahr 2023 sei der zentrale Punkt der Finanzierung ungeklärt. Aufgrund dessen müsste der zukünftige Betreiber des Cafés innerhalb der nächsten Wochen mitteilen, ob eine Umsetzung auch ohne Erbbaurecht für ihn möglich sei. Da es sich beim Jenischpark um das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Altona handle, solle das Amt mit dem zukünftigen Betreiber über das weitere Vorgehen sprechen. Jedoch habe dieser bereits in der letzten Ausschusssitzung vom 02.04.2024 erklärt, dass eine Realisierung seines Konzepts unter den gegebenen Bedingungen nicht mehrglich sei. Sollte sich durch die Gespräche mit dem Begünstigten kein neuer Sachstand hierzu ergeben, solle ein neues Interessenbekundungsverfahren im Erbbaurecht angestrebt werden. Hierfür sei ein gut getakteter Zeitplan und eine enge Fristsetzung für die Verwaltung von Nöten. Die Jury solle ähnlich wie beim letzten Verfahren zusammengesetzt sein. Der Text des damaligen Interessenbekundungsverfahrens könnte vor dem Start eines neuen Verfahrens an die Ausschussmitglieder verschickt werden.

 

Herr Schaefer stellt fest, es sei fragwürdig, nun einfach ein neues Interessenbekundungsverfahren zu starten. Zuerst solle der zukünftige Betreiber des Cafes gefragt werden, unter welchen Bedingungen seine Pläne doch realisierbar seien. Schließlich sei dieser nach wie vor an einer Umsetzung interessiert. Zudem sei der zukünftige Betreiber des Cafés überrascht darüber gewesen, dass sich der LIG auf den Vorschlag des Erbbaurechts fokussiert habe. Schließlich hätte er dem LIG auch weitere Möglichkeiten, wie die Übernahme einer Bürgschaft durch die Stadt, eine verlängerte Nutzungszeit oder auch eine Rückkaufpflicht durch die Stadt zu einem vorher definierten Betrag, genannt [Anmerkung der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung: siehe TOP 2 der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 02.04.2024]. Es sei für den zukünftigen Betreiber relevant, die hohen Kosten rechtlich abzusichern.  r die Rückmeldung könnte dem Begünstigten eine entsprechende Frist gesetzt werden. Erst danach solle ein notwendiger Beschluss der Bezirksversammlung, der die Beendigung des alten und den Beginn eines neuen Interessenbekundungsverfahrens einläute, greifen. Die bestehende Baugenehmigung des Begünstigten solle in diesem Fall dann nicht erneuert werden. Der LIG sei wohl dafür zuständig, ein neues Interessenbekundungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen. Das Denkmalschutzamt Hamburg der Behörde für Kultur und Medien stehe dem Vorhaben, das betroffene Grundstück als Teil des Jenischparks mit einem Erbbaurecht zu versehen, grundsätzlich positiv gegenüber, sofern dies zur Realisierung des Projekts beitrage. Jedoch müsse auch betrachtet werden, dass das Amt dann weniger Einfluss auf die Fläche habe. Solange auf dem Grundstück ein Café betrieben werde, sei nicht wahrnehmbar, ob dieses gepachtet oder mit einem Erbbaurecht versehen sei. Erst bei Aufgabe der Cafénutzung und einer anschließenden anderweitigen Nutzung sei dies sichtbar. Im Falle der Aufgabe solle die Fläche an die Freie und Hansestadt Hamburg zurückfallen.

 

Herr Hielschergt hinzu, bei der Cafénutzung handele es sich um einen Befreiungstatbestand, sodass eine Umnutzung erst gar nicht genehmigt werden würde.

 

Frau Blume stimmt dem von Herrn Schaefer vorgeschlagenen Vorgehen zu. Der Projektvorschlag des Begünstigten sei überzeugend nicht zuletzt aufgrund der öffentlichen Toiletten. Werde eine weitere Schleife durch ein neues Interessenbekundungsverfahren gezogen, befürchte sie, dass es erneut keine Interimslösung für die benötigten öffentlichen Toiletten gebe. Da der Park hochfrequentiert sei, seien diese notwendig.

 

Frau Kouptsidis stimmt Herrn Schaefers Vorschlag ebenfalls zu. Es sei wichtig, anständig mit dem Begünstigten umzugehen. Dieser habe unverschuldet sechs Jahre darauf gewartet, das Projekt zu realisieren.hrenddessen habe er eine hohe Summe in das Projekt investiert. Er sei nach wie vor gewillt, dieses auch umzusetzen, jedoch seien mit der Zeit die Zinsen wie auch die in der Baugenehmigung gestellten Anforderungen gestiegen. Sie bitte darum, dass das Amt den in der letzten Sitzung vom 02.04.2024 angeregten Austausch zwischen dem zukünftigen Betreiber und dem LIG durchführen solle.

 

Herr Glau befürworte das vorgeschlagene Verfahren gleichermaßen. Es bestehe nach wie vor die zentrale Frage der wirtschaftlichen Absicherung für den zukünftigen Betreiber des Cafés. Sollte eine Fortführung des Projekts nicht möglich sein, müsse sich die Frage gestellt werden, wie dies dem Begünstigten angemessen vermittelt werden könnte. Des Weiteren bitte er darum, den Text des Interessenbekundungsverfahrens zur Verfügung gestellt zu bekommen.

 

[Nachtrag der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung:

Der Text des Interessenbekundungsverfahrens wurde den Ausschussmitgliedern am 28.05.2024 mit Verschickung der Einladung für die Sitzung am 04.06.2024 zur Verfügung gestellt.]

Das Amt wird einvernehmlich darum gebeten, mit dem zukünftigen Betreiber des Cafés die Bedingungen für eine Umsetzung des Cafés im Jenischpark ohne Erbbaurecht zu erörtern. Sollten diese nicht umsetzbar sein, ist ein neues Interessenbekundungsverfahren im Erbbaurecht anzustreben.

 

Ö 5 - 21-4878

Sportanlage Dockenhuden endlich wieder nutzbar machen! Antrag der Fraktion DIE LINKE (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 02.04.2024)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 02.04.2024.

 

Frau Stödter-Erbe berichtet von der gemeinsamen Begehung der Sportanlagen Dockenhuden und Quellental der Sprecher:innen mit dem Sportreferat und dem Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. An der Sportanlage Quellental sei der zehn Jahre alte Kunstrasen abgängig. Die Laufanlage der Sportanlage Dockenhuden befinde sich zudem in einem schlechten Zustand. Für eine bessere Nutzung seien im Sommer kleinere Verbesserungen der Anlage geplant. Eine vollständige Sanierung werde nach wie vor für das Jahr 2027 anvisiert. Die Gründe für die verzögerte Sanierung seien bekannt. Leichtathlet:innen könnten auf die Sportanlage im Vorhornweg ausweichen. 

 

Herr Krukenberg erläutert, die Fraktion DIE LINKE halte an ihrem Antrag fest. Für Kinder im Grundschulalter sei die Anlage im Vorhornweg zu weit weg. Zwar sei zudem nicht klar, ob die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) die richtige Adressatin sei, jedoch werde auf der Anlage Dockenhuden viel Schulsport betrieben. Nur weil eine bereits von Frau Neumann geäerte Absage der BSB erwartet werde, dürfe es nicht unversucht bleiben, diese zu adressieren. Es sollten nicht einzelne Vereine gegeneinander aufgespielt werden. Schließlich seien mehrere Vereine auf der Anlage ansässig. Es gehe nicht darum, dass Mittel einem anderen Verein weggenommen werden sollten, sondern dass zusätzliche Mittel eingeworben würden.

 

Frau Blume attestiert, dass eine Sanierung beider Anlagen dringlich sei. Die Aussage, dass die Sanierung einzelner Anlagen nicht priorisiert werden sollte, ziehe sie zurück.

 

Herr Glau stimmt zu, dass keine Priorisierung erfolgen solle.

 

Herr Hesselschwerdt ergänzt, dass die Sanierung der Anlage Quellental nicht für die Sanierung der Sportanlage Dockenhuden zurückgestellt werden sollte. Stattdessen sei eine zusätzliche zeitnahe Sanierung der Anlage Dockenhuden notwendig.

 

Herr Müller-Constantin erinnert an die Ergebnisse der Sitzung des Beirates Bezirklicher Sportstättenbau vom 07.02.2024. Die Wünsche der Ausschussmitglieder aus der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 06.02.2024 hätten die Beiratsmitglieder in der Beiratssitzung geäert. Hierauf sei diesen entgegnet worden, dass keine zusätzlichen Mittel bereitständen.

 

Frau Neumann erinnert an die Ausführungen von Herrn Wesselkamp aus der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 05.03.2024. Mittlerweile seien bereits Maßnahmen für die geplanten Sanierungen eingeleitet worden.

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt dem Antrag einstimmig bei zwei Enthaltungen aus der SPD-Fraktion zu.

Ö 6 - 21-5006

Zuwendungsantrag heilende Stadt e.V. (Angemeldet in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 05.03.2024)

Angemeldet in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 05.03.2024.

 

Frau Stödter-Erbe führt aus, der Zuwendungsantrag von heilende Stadt e.V. (Anlage, nicht-öffentlich) sei aufgrund eines Personalwechsels nicht gut bearbeitet worden. Aufgrund dessen habe sich auch der Antragssteller beschwert. Das Vorhaben des Vereins, einen Heilgarten auf der Fläche im Altonaer Volkspark einzurichten, befürworte sie. Die Fläche sei sehr idyllisch. Aufgrund dessen begrüße sie einen zustimmenden Beschluss des Ausschusses vorbehaltlich der zuwendungsrechtlichen Prüfung. Der Antragsteller sei erfahren, sodass sie glaube, dass das Zuwendungsverfahren gut durch diesen abgewickelt werden könnte. Zwar vermute sie, dass es sich bei der beantragten Zuwendung um konsumtive Mittel handele, jedoch müsse dies noch geprüft werden. Bis zum Haushalts- und Vergabeausschuss am 21.05.2025 wolle sie diese Information zur Verfügung stellen.

 

Herr Schaefer ergänzt, der Verein befände sich auf einem guten Weg. Für die Außenflächen seien zudem Gelder aus dem Entsiegelungsprogramm zur Verfügung gestellt worden. In der Sitzung vom 05.03.2024 kritisierte Aspekte seien geprüft und für unkritisch befunden worden. Das Angebot des Vereins begrüße er.

 

Der TOP wird einvernehmlich im nicht-öffentlichen Teil fortgesetzt. 

 

Die Vorsitzende lässt über den Zuwendungsantrag abstimmen. Dieser erhält bei Stimmengleichheit (Zustimmung: vier Stimmen aus der Fraktion GRÜNE und eine Stimme aus der CDU-Fraktion, Ablehnung: jeweils zwei Stimmen aus der SPD-Fraktion und aus der Fraktion DIE LINKE sowie eine der FDP-Fraktion, Enthaltungen: jeweils eine Stimme aus den Fraktionen von SPD und CDU) keine Mehrheit.

 

 

Ö 7 - 21-5006

Klövensteen gehört uns allen - mehr Transparenz durch Vorlage forstlicher Dokumente und Offenlegung der Planungen! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Der von der Fraktion DIE LINKE angemeldete TOP mit der Drucksache 21-5006 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Werdung führt aus, es sei im öffentlichen Interesse, dass mehr Transparenz hergestellt werde.

 

Herr Schaefer äußert auf Nachfrage von Frau Blume, dass er nicht wisse, ob die im Antrag geforderten Aspekte bereits in einem anderen Rahmen veröffentlicht würden. Er spreche sich dafür aus, die Unterlagen an den Ausschuss weiterzuleiten.

 

Frau Kouptsidis erläutert, die Evaluation des Waldzustands sei zuletzt im Jahr 2019 erfolgt.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Ö 8 - 21-4991

Kürzungen bei den Rahmenzuweisungen Grün und Gewässer Sachstandsbericht des Amtes

Herr Schaeferhrt aus, dass im Haushalts- und Vergabeausschuss vom 16.04.2024 von Kürzungen bei den Rahmenzuweisungen Grün und Gewässer berichtet worden sei. Die vorläufigen Informationen zum Haushalt 2025/ 2026 seien dramatisch. So ständen dem Bezirk Altona statt im Haushaltsjahr 2023/ 2024 2,3 Mio. nur noch Mittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro zu. Dies sei auch in Anbetracht von Preissteigerungen in Höhe von 20 % nicht zu begrüßen. Es bestehe die Hoffnung, dass die Planungen nicht umgesetzt würden. Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport habe sich in der Sitzung vom 07.11.2023 mit der Schlüsselung der Rahmenzuweisung befasst. Das Erhaltungsmanagement Grün schlage veränderte Schlüssel für die Rahmenzuweisung vor. Damit würde sich Altonas Anteil um etwa 1,5% reduzieren. Dies würde ergänzend zu der vorher genannten Absenkung erfolgen. Voraussichtlich solle das Erhaltungsmanagement Grün erst im Jahr 2026 umgesetzt werden. Da bislang nicht das offizielle Verfahren zur Stellungnahme begonnen habe, entgegnet er auf Nachfrage von Frau Kouptsidis und Frau Werdung, dass Maßnahmen der Bezirkspolitik noch nicht das richtige Mittel seien.

 

[Nachtrag des Amtes:

Über die tatsächliche Höhe der Rahmenzuweisungen haben das Bezirksamt und die bezirklichen Gremien formal keine Beschluss- und Entscheidungsmöglichkeiten. Die liegen im Verantwortungsbereich der Fachbehörden.]

 

Herr Müller-Constantin erinnert daran, dass der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport noch ein weiteres Mal am 04.06.2024 tage. Zudem betreffe die anstehende Sommerpause nicht den Hauptausschuss, sodass ggf. auch durch diesen eine Möglichkeit zur Intervention bestände.

 

Herr Hesselschwerdt äert, mit den katastrophalenrzungen sei er nicht einverstanden. 

 

Frau Kouptsidis weist darauf hin, dass die geplanten Kürzungen bei der Rahmenzuweisung Gewässer weniger Schwierigkeiten bereiteten, da diese kompensiert werden könnten.

 

Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 04.06.2024 vertagt.

Ö 9 - 21-4991

Antrag auf Mittel für Baumpflanzungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau Hier: Bereitstellung der Kofinanzierung aus zuwachsenden Einnahmen Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Schaefer sichert auf Anregung von der die Antragstellung befürwortenden Frau Kouptsidis eine Prüfung zu, ob eine weitere Antragstellung im Rahmen des Moduls „Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement“glich sei. Auf Nachfrage von Herrn Bolaños González erklärt er, dass durch die Pflanzung den zu geringen Nachpflanzungen entgegengewirkt werden solle. Hierbei seien nicht die jungen ume mitsamt dem Einsetzen die Preistreiber, sondern vielmehr die durch die zu beachtenden Verkehrsregeln zu treffenden Maßnahmen beim Pflanzen von Straßenbäumen sowie das Herstellen der erforderlichen Baumgruben mit entsprechender Bodenabfuhr sowie Substratlieferung. Aufgrund dessen würden Straßenbäume von der Maßnahme ausgeschlossen.

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.

Ö 10

Bericht aus der gemeinsamen Sprecher:innensitzung mit den Sprecher:innen des Ausschusses für Kultur und Bildung vom 15.04.2024

Frau Stödter-Erbe berichtet, dass die Sprecher:innen des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport bei der gemeinsamen Sprecher:innensitzung nicht anwesend gewesen seien. Die Sprecher:innen des Ausschusses für Kultur und Bildung seien sich einig gewesen, dass sich der Hamburger Polo-Club e.V. auf einem guten Weg zur Würdigung des Vereinsgeländes im Hinblick auf Max Emden befinde.

 

Frau Kouptsidis äußert, weder die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) noch der Bezirk Altona hätten Max Enden seinerzeit gut behandelt. Da die FHH eine historische Schuld treffe, sei ein Beitrag der Bezirkspolitik wichtig. Das Thema könnte weiterführend im Ausschuss für Kultur und Bildung besprochen werden. Sollte der Verein um Unterstützung bitten, sollte die Politik hierauf entsprechend reagieren.

Ö 10.1 - 21-4992

Baumfällungen auf öffentlichem Grund Beschlussempfehlung des Amtes

Ö 10.2 - 21-5000

Baumfällungen auf privatem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

Ö 11

Baumfälllisten

Ö 11.1 - 21-4992

Baumfällungen auf öffentlichem Grund Beschlussempfehlung des Amtes

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei einer Enthaltung aus der Fraktion GRÜNE zu. 

Ö 11.2 - 21-5000

Baumfällungen auf privatem Grund Mitteilungsdrucksache des Amtes

Herr Schaefer sichert einen Nachtrag auf die Frage von Frau Kouptsidis zu, wieso stets nur einzelne Baumfällungen auf dem Gelände des Bauprojekts der SAGA Unternehmensgruppe im Suurheid über mehrere Ausschusssitzungen verteilt anstatt einer Bilanzierung veröffentlicht würden. Ebenfalls werde ein Nachtrag auf die Vorabfrage der Fraktion DIE LINKE (Anlage) zu Protokoll gegeben.

 

[Nachtrag des Amtes:

Zu den Baumfällungen im Suurheid:

Im Rahmen der Beteiligung am bauaufsichtlichen Verfahren wurden mehrfach Planänderungen bzw. -korrekturen vorgelegt und in diesem Zusammenhang ergänzende Anträge auf baubedingte Fällungen ausgelöst. Über diese Anträge wurde somit verfahrensgemäß im Rahmen des laufenden Bauantragsverfahrens entschieden.

 

Zu der Vorabfrage der Fraktion DIE LINKE:

Nein, die Fällungen auf dem Grundstück im Quellental sind dem Amt nicht bekannt. Ein aktueller Antrag bzw. eine ausführbare Genehmigung liegen der fachlich zuständigen Dienststelle des Amtes nicht vor.

Vor diesem Hintergrund wurde die dahingehende Feststellung des Sachverhaltes durch die zuständige Fachabteilung eingeleitet. Es wird in diesem Zusammenhang eine Ortsbesichtigung durchgeführt und im gegebenen Fall eine Anhörung der verantwortlichen bzw. beteiligten Stellen erfolgen.]

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
Baumfällungen SC Nienstedten Quellental Vorabfrage der Fraktion DIE LINKE (27 KB)

Ö 11.3 - 21-4998

Wann laufen der Behn-Brunnen, der Minvera-Brunnen und der Wandbrunnen der Köhlbrandtreppe endlich wieder? Kleine Anfrage von Dennis Mielke (SPD-Fraktion)

Ö 12

Mitteilungen

Ö 12.1 - 21-4649.1

Sportplatz Baurstraße schneller fertigstellen II Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 12.2 - 21-4925

Vereinbarungen einhalten und endlich anfangen: Solarenergie auf den Parkplätzen am Volksparkstadion Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.02.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 12.3 - 21-4998

Wann laufen der Behn-Brunnen, der Minvera-Brunnen und der Wandbrunnen der Köhlbrandtreppe endlich wieder? Kleine Anfrage von Dennis Mielke (SPD-Fraktion)

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 13

Verschiedenes

Frau Stödter-Erbe berichtet, dass in den Präsidesgesprächen zum Haushalt eine Erhöhung der Eckwerte erreicht worden sei. Hierdurch ständen den Bezirken r den Bereich Sport in den Jahren 2026/ 2027 Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro mehr zur Verfügung. Drei Viertel dieser Summe seien für 27 zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Platzwart:innen vorgesehen. So sollten im Jahr 2026 zuerst 13,5 VZÄ geschaffen werden. Im Jahr 2027 sollten diesen weitere 13,5 VZÄ folgen. Für den Bezirk Altona sei dann wahrscheinlich je ein VZÄ im Jahr 2026 und im Jahr 2027 vorgesehen. Auf Herrn Glaus Hinweis, der Beruf der Platzwart:in sei für viele Menschen unattraktiv, entgegnet sie, dass die Tätigkeit nicht nur nach Entgeltgruppe 3 bezahlt werde, sondern Platzwart:innen auch umfangreiche Zuschläge erhielten. Die Dienste auch in den Abendstunden und am Wochenende würden hingegen als negativ angesehen.

 

Herr Glau dankt Frau Stödter-Erbe für die Neuigkeiten.

 

Herr Schaeferhrt aus, dass die Defizite in Höhe von 400.000 Euro in der Straßenbaumpflege aus dem Jahr 2023 nun von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ausgeglichen worden seien. Des Weiteren führt er auf Nachfrage von Frau Faust-Weik-Roßnagel aus, dass zu den wegfallenden Hundeauslaufflächen während des 111. Stadtderbys keine Regelungen getroffen worden seien. Außerdem werde die von Frau Werdung hinterfragte Grünflächenplanung des Forschungs- und Innovationsparks Altona vermutlich im Sonderausschuss Science City Bahrenfeld thematisiert.

 

Frau Werdung merkt an, dass dies bislang nicht der Fall gewesen sei.

 

Frau Kouptsidis bittet darum, die Mitarbeiter:innen des Wildgeheges Klövensteen auch beim mit einem Sandsack verstopfen Rohr am Sandmoorweg patrouillieren zu lassen. Der an dieser Stelle benötigte Sandsack werde immer wieder entfernt.

 

[Nachtrag des Amtes:

In diesem Bereich war ein Großteil des Wegesystems in den niederschlagsreichen Wochen zum Jahresanfang 2024 stark überflutet. Dadurch bedingt war die Verkehrssicherheit für die Erholungssuchenden nicht mehr gegeben. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherung wurde dieses Rohr durch das Bezirksamt temporär geöffnet. Nachdem das Wasser von den Wegen abgezogen war, wurde das Rohr unmittelbar wieder verschlossen. Eine Öffnung (auch nicht zeitweise) des Rohres kann und konnte durch das Bezirksamt nicht festgestellt werden, was durch die Fotodokumentation (Anlage), indem Wasser in der Fläche zu erkennen ist, bestätigt wird.

 

Historie zu dieser Fläche:

Die Abteilung Forst Altona hat vor über zehn Jahren die Infrastruktur um dieses kleine Waldareal so hergestellt, dass diese Kleinstfläche nachhaltig vernässen konnte. Entwässerungsgräben wurden zurückgebaut, Entwässerungsrohre wurden verschlossen und Nadelholz wurde aus der Fläche gezogen. Diese Maßnahmen haben grundlegend zur Entwicklung dieser ehemaligen Nadelholzfläche beigetragen mit dem Erfolg, dass sich diese Waldfläche mittlerweile zu einem artenreichen Biotop gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz entwickelt hat.  

Das Bezirksamt hat in den vergangenen äußerst niederschlagsstarken Wochen und Monaten in diesem Bereich aber auch das Problem gehabt, dass bei extremen Niederschlägen/ Wasserständen die Verkehrssicherung in diesem Bereich nicht gegeben ist. Um dieses Problem nachhaltig abzustellen, hat sich das Amt bereits in enger Abstimmung mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Amt Naturschutz und Grünplanung) und dem Abschnitt Wasserwirtschaft des Bezirksamtes ausgetauscht, um hier eine technische Lösung zu finden und zu installieren, die den Flächenschutz sowie die Verkehrssicherheit an dieser Stelle nachhaltig sicherstellen wird.]

 


Anlagen
Fotodokumentation Sandmoorweg (4249 KB)

N 13

Mitteilungen

N 14

Zuwendungsantrag heilende Stadt e.V.

N 15

Mitteilungen

N 16

Verschiedenes