21-4998

Wann laufen der Behn-Brunnen, der Minvera-Brunnen und der Wandbrunnen der Köhlbrandtreppe endlich wieder? Kleine Anfrage von Dennis Mielke (SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.05.2024
Ö 11.3
06.05.2024
Ö 13.11
06.05.2024
Ö 16.4
Sachverhalt

An vielen Stellen der Stadt Hamburg wird versucht die Aufenthaltsqualität von Straßen, Plätzen und Parks zu steigern oft mit großem Aufwand, viel Beteiligung und komplett neuen Straßen- und Stadträumen. In Altona-Altstadt gibt es an zentralen und viel genutzten Orten vorhandene Potenziale in Form von Brunnendenkmälern, die immer noch nicht ausgeschöpft werden. Bereits im Jahr 2022 wurde hierzu eine kleine Anfrage gestellt (vgl. Drucksache: 21-2974)

 

So wird derzeit die Königstraße aufwendig saniert und als „Blau-Grüne Straße der Zukunft“ umgebaut, der unmittelbar in der Nebenfläche liegende Behn-Brunnen liegt jedoch weiterhin trocken und ist allenfalls manchmal mit abgestandenem Regenwasser gefüllt. Ähnliches gilt für den historisch besonders alten und schönen Minerva-Brunnen auf dem Fischmarkt. Die AnwohnerInnen im Umfeld des Fischmarkts wünschen sich seit Jahren eine Inbetriebnahme des Brunnens. Nun wurde zumindest eine Sanierung des Brunnens durchgeführt aber die Inbetriebnahme des Wasserspiels lässt weiterhin auf sich warten. Das dritte Beispiel befindet sich am Altonaer Hafen an der Köhlbrandtreppe. Auch der sich dort befindliche Wandbrunnen läuft nicht und ist ungenutzt.

 

Es ist unverständlich, warum die vorhandenen Brunnen nicht in den Zustand ihrer vorgesehenen Nutzung versetzt werden. Das Bezirksamt als zuständige Verwaltung sollte sich für die Instandhaltungen der Brunnen einsetzen.

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt im vergangenen Jahr unternommen den Minerva-Brunnen, Behn-Brunnen und Wandbrunnen der Köhlbrandtreppe wieder in Betrieb zu nehmen?

 

Zu 1:

Der Minervabrunnen wurde in 2023 instandgesetzt. Einige wetterabhängige Restarbeiten werden im Mai/Juni 2024 durchgeführt. Ziel hierbei war die Sicherung und Restaurierung der Bausubstanz (in Abstimmung mit dem Denkmalschutz). Eine Inbetriebnahme des Brunnens ist aufgrund der nicht gedeckten Betriebskosten derzeit nicht vorgesehen. Zudem müsste die Brunnentechnik zunächst erneuert werden.

Am Behnbrunnen wurden in 2023 das einfassende Mauerwerk saniert und die Abdichtung erneuert. Restarbeiten sind im April 2024 vorgesehen. Es ist geplant den Brunnen im Mai 2024 in Betrieb zu nehmen.

Die Köhlbrandtreppe wurde 2019 / 2020 instandgesetzt. Ziel der Baumaßnahme war die Sicherung der historischen Substanz und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die Brunnentechnik befindet sich im Inneren der Konstruktion (hinter dem Bronzebecken) und ist ohne Rückbau der Wand nicht zugänglich, weshalb keine Aussagen über die Technik getroffen werden konnten. Eine Inbetriebnahme des Brunnens ist aufgrund der nicht gedeckten Betriebskosten derzeit nicht vorgesehen.

 

  1. In welcher Form wurden die Sanierungskosten ggf. bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und/oder der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) angefordert und in der bezirklichen Mittelplanung vorgesehen?

 

Zu 2:

Die Sanierung des Minervabrunnens wurde aus der konsumtiven Rahmenzuweisung Straße des Bezirksamtes Altona finanziert.

Die Sanierungsarbeiten für den Behnbrunnen wurden aus der Rahmenzuweisung der BUKEA finanziert.

Die Sanierung der Köhlbrandtreppe wurde aus Mitteln der BVM, der Stiftung Denkmalpflege Hamburg, des Denkmalschutzamtes, der konsumtiven Rahmenzuweisung Straße des Bezirksamtes Altona und privaten Drittmitteln aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag finanziert.

 

  1. Wurde ein gesondertes Gespräch mit der BUKEA zur Instandsetzung der Brunnendenkmäler Altonas geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Zu 3:

Fehlanzeige.

 

  1. Wurden konkrete Angebote für die Instandsetzungen der in Ziffer 1 genannten Brunnen eingeholt, die die Sanierungstätigkeiten inklusive der Inbetriebnahme der Wasserspiele beinhalten?

 

Zu 4:

r den Minervabrunnen wurde eine beschränkte Ausschreibung gemäß Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) durchgeführt, die Inbetriebnahme des Brunnens war hierbei nicht berücksichtigt.

r die Sanierung des Behnbrunnens wurde ein konkretes Angebot eingeholt. Die Inbetriebnahme wird über eine Rahmenausschreibung beauftragt und finanziert. Die Kosten liegen hierfür bei 378 Euro brutto pro Jahr.

r die Sanierung der Köhlbrandtreppe wurde eine öffentliche Ausschreibung gemäß VOB durchgeführt, die Inbetriebnahme des Brunnens war hierbei nicht berücksichtigt.

 

4.1  Wenn ja, wie viele Angebote wurden eingeholt und in welcher Höhe wurden die Sanierungskosten angegeben?

 

Zu 4.1:

Minervabrunnen: Es war 1 Angebot eingegangen, die Auftragssumme betrug 81.877,97 Euro (spätere Nachträge nicht berücksichtigt).

Behnbrunnen: Der Markt wurde nach Fachfirmen für diese Spezialarbeit, die freie Arbeitskapazitäten haben, sondiert. Es wurde lediglich von einem Unternehmen ein Angebot abgegeben (17.550 Euro brutto).

hlbrandtreppe: Es waren 4 Angebote eingegangen, die Auftragssumme betrug 1.070.992,17 Euro (spätere Nachträge nicht berücksichtigt).

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

ohne