23-0220.1

Neuwahl einer/eines stellvertretenden Beisitzenden des Bezirkswahlausschusses für die Wahl zur Bürgerschaft am 02. März 2025

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.3.1

Sachverhalt

 

Gemäß § 19 Absatz 4 Bürgerschaftswahlgesetz (BüWG) hat die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte in ihrer Sitzung am 21.11.2024 (Drs. 23-0220) acht Beisitzende und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss zur Bürgerschaftswahl gewählt.

 

Die dabei für den Bezirkswahlausschuss als Stellvertretung für Klaudia Wöhlk gewählte Susanne Buhl wurde gleichzeitig als stellvertretende Vertrauensperson in einem Wahlvorschlag für die Bürgerschaftswahl benannt. Diese doppelte Funktion ist gem. § 19 Abs. 7 S. 2 Bürgerschaftswahlgesetz nicht zulässig, weshalb eine neue stellvertretende Beisitzende bzw. ein neuer stellvertretender Beisitzender als Ersatz für Frau Buhl zu wählen ist.

 

Von der SPD wurde folgender Alternativvorschlag eingebracht:

 

Natur, Miriam

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Es wird um Neuwahl einer/eines stellvertretenden Beisitzenden des Bezirkswahlausschusses als Ersatz für Frau Buhl gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.