Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss Bergedorf - beschlossene Fassung
Nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) wird in jedem Bezirk ein Bezirkswahlausschuss für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft gebildet.
Er besteht aus dem Bezirkswahlleiter als Vorsitzenden und aus acht Beisitzenden. Die Bezirksversammlung wählt die Beisitzenden aus den Wahlberechtigten des Bezirks sowie jeweils eine Stellvertretung.
Die Vorschläge der Fraktionen sind als Anlage beigefügt.
Die Bezirksversammlung wählt die Vorgeschlagenen zu Beisitzerinnen bwz. Beisitzer und ihre Stellvertretungen gem. § 19 Abs. 4 BüWG.