21-0169

Wahl der Beisitzenden und deren Stellvertretungen für den Bezirkswahlausschuss Bergedorf - beschlossene Fassung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.10.2019
Sachverhalt

 

Nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) wird in jedem Bezirk ein Bezirkswahlausschuss für die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft gebildet.

 

Er besteht aus dem Bezirkswahlleiter als Vorsitzenden und aus acht Beisitzenden. Die Bezirksversammlung wählt die Beisitzenden aus den Wahlberechtigten des Bezirks sowie jeweils eine Stellvertretung.

 

Die Vorschläge der Fraktionen sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wählt die Vorgeschlagenen zu Beisitzerinnen bwz. Beisitzer und ihre  Stellvertretungen gem. § 19 Abs. 4 BüWG.

 

Anhänge

Vorschlagsliste, beschlossene Fassung