22-1391.2

Genehmigung von Winterterrassen, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 17.12.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.5

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 der Vorlage Drs. Nr. 22-1391 in der nachfolgend aufgeführten Fassung mehrheitlich - bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 03.11.2020 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

Die Gastronomie in Hamburg-Mitte steht vor der Herausforderung des kommenden Corona-Winters. Während in den vergangenen Monaten ermöglicht wurde, dass sich die Gäste in hohem Maß im Freien aufhalten konnten, wird sich das Geschehen in der kalten Jahreszeit wieder mehr in die Innenräume verlagern. Zugleich sollen die Gastronomen die Möglichkeit erhalten, auch im Winter Außenbereiche zu bewirtschaften. Hierdurch erhalten Gäste die Möglichkeit, weiterhin draußen zu sitzen und Gastronomen, aus eigener Kraft die Pandemiezeit zu überstehen.

 

Nach der ersten Stabilisierung im Sommer, die in erster Linie einer Wiederbelebung der Unternehmen diente, muss nun vermehrt ein Ausgleich zwischen den Nachbarschaften und den Gastronomiebetrieben gesucht werden, um den spürbaren Zusammenhalt in den Quartieren ausgleichend zu stützen. Die Verwaltung schlägt daher vor, Winterterrassen auf Parkständen und Ladezonen ab dem 31.10.2020 weitestgehend von Genehmigungen auszuschließen.

 

Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn

 

1.  dem Betrieb keine oder geringe Fläche für Außengastronomie zur Verfügung steht und

 

2.  die Genehmigung mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den nachstehenden Regeln               für die Außengastronomie vereinbar ist:

 

          Kein Aufbau von Zelten u.ä., da dieses zu geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum führt und somit dem Grundgedanken, die Gäste aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr anstatt in geschlossenen Räumlichkeiten im Freien zu bewirten, widerspricht. Es wäre lediglich eine Erweiterung der Räumlichkeiten im Gebäude. Anders sieht es bei beweglichen, durchsichtigen Windschutzelementen wie z.B. seitlich von Markisen aus.

          Transparente seitliche Trennwände / Windschutzelemente können ebenfalls genehmigt werden. In Verbindung mit Heizgeräten kann so ein gewisser Schutz vor Wind und Kälte hergestellt werden.

          Die Trennwände oder Windschutzelemente können auch in Kombination mit Blumenkübeln aufgestellt werden.

          Heizgeräte sind innerhalb der genehmigten Sommerterrassenfläche aufzustellen. Die Standfestigkeit ist zu gewährleisten.

          Keine offene Feuerstellen

          Kabelverlegungen über den Gehweg sind zum Erhalt der Barrierefreiheit nicht gestattet.

          Abstandsregelungen dürfen durch Heizgeräte nicht eingeschränkt werden.

          Einzelfallprüfung durch Feuerwehr/Polizei

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

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