Eingabe zur Überprüfung und Freigabe des Bussonderfahrstreifens für den Radverkehr in der Billhorner Brückenstraße
Letzte Beratung: 13.10.2026 Cityausschuss Ö 9.7
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Hiermit rege ich eine Überprüfung der Radverkehrsführung in der Billhorner Brückenstraße (beidseitig) an. Ich beantrage, die dortige Busspur durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ (VZ 1022-10) für den Fahrradverkehr freizugeben.
• Begründung: Die Billhorner Brückenstraße stellt als Ein- und Ausfallstraße eine erhebliche Barriere für den Radverkehr dar. Die teils engen und baulich unzureichenden Radwege auf den Nebenflächen bieten bei hoher Radverkehrsdichte (auch im Hinblick auf den geplanten Veloroutenausbau) nicht genügend Sicherheit und Komfort. Das Ausweichen auf die regulären Kfz-Fahrstreifen ist aufgrund des dortigen Schwerlast- und Schnellverkehrs (B75) lebensgefährlich.
• Die Busspur verfügt über ausreichende Breiten, um eine sichere Mitnutzung zu gewährleisten. Angesichts des interfraktionellen Bestrebens der Bezirksversammlung vom März 2026, den Radverkehr an den Elbbrücken sicherer zu gestalten, bitte ich um eine zeitnahe verkehrsrechtliche Prüfung dieser Maßnahme.
• Wegen der baulichen Leitplanken ist es nicht möglich direkt auf die Straße auszuweichen. Außerdem laut aktuellen Gesetzen muss ein gemeinsamer Fuß- und Radweg eine Mindestbreite von 2,5 Meter aufweisen. die aktuelle Situation umfasst aber kaum die Breite von 1,5 Meter und ist damit auch viel zu schmal nach den aktuellen Gesetzen.“
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Die Verwaltung teilt Folgendes mit:
Die Billhorner Brückenstraße ist eine Hauptverkehrsstraße und liegt somit in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
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