22-1210.2

Sicherheit für Fußgänger am Busbahnhof Billstedt erhöhen

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08.12.2020
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-1210.1  in ihrer Sitzung am 17.09.2020 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1210 einstimmig zugestimmt.

 

 

Am Busbahnhof Billstedt gibt es auf der Seite des Einkaufszentrums zwei Zugänge auf Straßenebene.
r beide Zugänge muss jeweils zunächst die Reclamstraße überquert werden, um dann anschließend die Zugangsstraße für den Busverkehr zu überqueren.

Die Überquerung gegenüber des Fritzschwegs verfügt weder über eine Ampel noch über einen Zebrastreifen. Auf der anderen Seite gegenüber des Billstedt Centers gibt es eine Ampelanlage. Diese ist allerdings außer Betrieb gesetzt.

r Fußnger gibt es auf dieser Seite des Bahnhofes keine sichere Möglichkeit die Straße zu überqueren. Die einzige Möglichkeit ist die Fußngerbrücke, die jedoch direkt in das Billstedt Center führt. Für eine sichere Querung der Busspuren müssen also lange Umwege in den Kauf genommen werden.

Viele Fußnger fühlen sich beim Überqueren der Straße zwischen dem Busverkehr nicht sicher und es ist in der Vergangenheit vermehrt fast zu schweren Unfällen gekommen. Die Busse fahren aus unterschiedlichen Richtungen in den Bahnhof ein und fahren, je nach Tageszeit, in einem sehr dichten Takt. Bürger berichten zudem von teilweise hohen Geschwindigkeiten der ankommenden Busse und mangelnder Rücksichtnahme der Busfahrer auf die querenden Fußnger.

 

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vorhandene Fußngerampel am Bahnhof Billstedt wieder in den Betrieb genommen wird.

2. Zu prüfen, ob zusätzlich Zebrastreifen oder andere geeignete Maßnahmen einen sicheren Zugang für Fußnger zum Bahnhof Billstedt gewährleisten können

3. Der Regionalausschuss Billstedt wird zeitnah über die Prüfung und die eingeleiteten Maßnahmen informiert.

 

 

 

 

Die Polizei, Verkehrsdirektion 52 nimmt wie folgt Stellung:

 

Für den straßengleichen Zugang vom Einkaufszentrum Billstedt zum Busbahnhof Billstedt existierten an der Reclamstraße zwei signalisierte Querungen an den äußeren Bereichen des Busbahnhofes, die auch den Bereich des Busbahnhofes mit signalisierten.

Busse des ÖPNV fahren im Busbahnhofsbereich im Uhrzeigersinn die Ein- und Aussteigebereiche an. Eine Zufahrt in den Bahnhofsbereich, bei der Busse auf querende Fußgänger aus Richtung Einkaufszentrum treffen können, erfolgt lediglich aus Richtung Osten.

Überprüfungen des Verkehrsverhaltens in 2013 hatten ergeben, dass an den Lichtzeichenanlagen die Wartezeiten von Fußgängern über den Busbahnhofsbereich kaum akzeptiert wurden und Fußgänger hier größtenteils bei Rotlicht die Fahrbahn querten.
Derartige Fehlverhalten beinhalten per se eine abstrakte Gefährdung. Konkrete Gefahrensituationen konnten aber nicht festgestellt werden.

Daraus resultierend wurden am 09.12.13 in Abstimmung mit den Busbetrieben und dem Sehbehindertenverband versuchsweise die im Busbahnhofsbereich befindlichen Signalgeber abgedeckt und die Sehbehindertenakustik deaktiviert.
Es verblieben die Fußgängersignalanlagen über die Reclamstraße.

Dieser Versuch wurde positiv bewertet. Eine in 2017 durchgeführte Unfallanalyse für den Zeitraum vom 09.12.13 bis 31.12.16 hatte lediglich für den Bereich der LZA Reclamstraße / Fritzschweg einen Verkehrsunfall zwischen zwei Linienbussen aufgrund einer Vorfahrtsverletzung, aber keine Verkehrsunfälle mit Fußgängern, ergeben.

Daraufhin wurde in 2017 die Demontage der Signalgeber im Bahnhofsbereich für beide Querungen initiiert. Die Demontage der Signalgeber für die Fußgänger und die Busse im Bahnhofsbereich am Knoten Reclamstraße / Fritzschweg wurde am 19.06.17 angeordnet und am 06.12.2017 umgesetzt.
Die Anordnung für die Demontage am Knoten Reclamstraße / Billstedter Platz wurde ebenfalls bereits angeordnet, jedoch noch nicht umgesetzt.

Gemäß einer aktuellen Unfallanalyse für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2019 wurde für den Bereich des Busbahnhofes lediglich ein Verkehrsunfall in Zusammenhang mit einem Fußgänger registriert. Dieser erfolgte aufgrund eines Fehlverhaltens eines Fußgängers und wäre auch mit einer Lichtzeichenanlage nicht zu verhindern gewesen. Dabei war ein Fußgänger unachtsam auf die Bus-Fahrspur getreten, so dass ein Busfahrer eine Vollbremsung einleiten musste und dadurch ein Fahrgast im Bus stürzte.

Nach Auskunft der Hochbahn – Busbetrieb haben die Busfahrer die Vorgabe in Bahnhofsbereichen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu fahren.

Die Demontage der Lichtzeichenanlagen im Bereich des Busbahnhofes hat somit keinerlei Sicherheitsdefizite erkennen lassen.

 

Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen bestehen die rechtlichen Voraussetzungen nicht.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten

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