Sicherheit für Fußgänger am Busbahnhof Billstedt erhöhen
Letzte Beratung: 17.09.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 6.4
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1210 einstimmig zugestimmt.
Am Busbahnhof Billstedt gibt es auf der Seite des Einkaufszentrums zwei Zugänge auf Straßenebene.
Für beide Zugänge muss jeweils zunächst die Reclamstraße überquert werden, um dann anschließend die Zugangsstraße für den Busverkehr zu überqueren.
Die Überquerung gegenüber des Fritzschwegs verfügt weder über eine Ampel noch über einen Zebrastreifen. Auf der anderen Seite gegenüber des Billstedt Centers gibt es eine Ampelanlage. Diese ist allerdings außer Betrieb gesetzt.
Für Fußgänger gibt es auf dieser Seite des Bahnhofes keine sichere Möglichkeit die Straße zu überqueren. Die einzige Möglichkeit ist die Fußgängerbrücke, die jedoch direkt in das Billstedt Center führt. Für eine sichere Querung der Busspuren müssen also lange Umwege in den Kauf genommen werden.
Viele Fußgänger fühlen sich beim Überqueren der Straße zwischen dem Busverkehr nicht sicher und es ist in der Vergangenheit vermehrt fast zu schweren Unfällen gekommen. Die Busse fahren aus unterschiedlichen Richtungen in den Bahnhof ein und fahren, je nach Tageszeit, in einem sehr dichten Takt. Bürger berichten zudem von teilweise hohen Geschwindigkeiten der ankommenden Busse und mangelnder Rücksichtnahme der Busfahrer auf die querenden Fußgänger.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:
1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vorhandene Fußgängerampel am Bahnhof Billstedt wieder in den Betrieb genommen wird.
2. Zu prüfen, ob zusätzlich Zebrastreifen oder andere geeignete Maßnahmen einen sicheren Zugang für Fußgänger zum Bahnhof Billstedt gewährleisten können
3. Der Regionalausschuss Billstedt wird zeitnah über die Prüfung und die eingeleiteten Maßnahmen informiert.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
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