23-0782.2

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Sperrwerk Billwerder Bucht - Einrichtung eines Bereiches ausschließlich für Fußgänger

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 09.09.2025 Cityausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe Drs. Nr. 23-0782 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 19.06.2025 den Beschluss einstimmig bestätigt.

Seit einiger Zeit befindet sich auf dem Sperrwerk Billwerder Bucht eine geänderte Verkehrsführung zum Überqueren der Brücke.

Eine Eingabe des Stadtteilrats Rothenburgsorts aus dem Juni 2023 (DrucksachenNr.:22- 3909) und dessen Beschluss im Cityausschuss brachten keine weiterführenden Informationen sowie Abhilfe zur Situation vor Ort.

Die Brücke wird von einer großen Zahl von Radfahrenden genutzt. Darunter befinden sich sowohl Freizeit- als auch Leistungssportler*innen, die die Strecke besonders bei gutem Wetter intensiv als Trainingsroute befahren. Seit der Änderung der Verkehrsführung nutzen viele Radfahrende nicht nur die Fahrbahn, sondern auch die links und rechts angrenzenden Wege, welche sowohl von Fußngern als auch Radfahrern seit Änderung der Verkehrsführung genutzt werden dürfen (Gemeinsamer Fuß- und Radweg auf beiden Seiten (Vz 240)). Diese Doppelbelegung führt zu häufigen Konfliktsituationen mit zu Fuß Gehenden, die keinen klar geschützten Raum mehr haben.

Hinzu kommt, dass das Sperrwerk Billwerder Bucht ein wichtiger Zugang zum beliebten Ausflugsziel Kaltehofe ist. Dies führt zu einem erhöhten Fußngeraufkommen, insbesondere an Wochenenden und bei gutem Wetter, was das Konfliktpotenzial zusätzlich verstärkt.

In den vergangenen Wochen aber auch im verfangenden Jahr haben Anwohnerinnen und Passantinnen mehrfach gefährliche Situationen gemeldet, in denen Radfahrende mit hoher Geschwindigkeit auf den gemeinsam genutzten ausgewiesenen wegabschnitten unterwegs waren und Fußnger*innen ausweichen mussten und/ oder bedrängt wurden. Auch wenn das Vz 240 (siehe Foto) hier eine besondere Rücksichtnahme auf Fußnger vorsieht, wird dies in der Praxis oft nicht eingehalten.

Die derzeitige Mischführung führt zu Unsicherheiten bei allen Verkehrsteilnehmenden. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen. Ein klar abgegrenzter Fußngerbereich schafft Rechtssicherheit und würde Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden minimieren und die Sicherheit erhöhen.

Stefan Metekol

Das Bezirksamt wird gebeten,

1. sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen und dem Cityausschuss über folgende Punkte zu berichten:

1.1. Den baulichen Zustand der Brücke,

1.2. Die daraus resultierenden aktuellen Einschränkungen, sowie die voraussichtliche Dauer.

1.3. Planungen zur Mangelbeseitigung oder baulichen Anpassung.

2. gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss auf dem Sperrwerk für alle Nutzergruppen insbesondere Fußngerinnen verbessert werden kann.

2.1. Hierbei ist insbesondere die Möglichkeit zu prüfen, einen ausschließlich für Fußngerinnen ausgewiesenen Bereich über die Brücke einzurichten.

2.2. Im Falle einer positiven Bewertung dieser Maßnahme diese umzusetzen.

Die Behörde für Wirtschaft Arbeit und Innovation nimmt teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) mit Schreiben vom 24.07.2025 wie folgt Stellung:

Zu 1.1:

Im Jahr 2022 wurde eine statische Nachrechnung der Brücke gemäß der „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ durchgeführt. Im Jahr 2024 erfolge darüber hinaus eine Bauwerksprüfung. Die Brücke wurde infolgedessen mit einer Zustandsnote von 2,8 bewertet. Dies entspricht insgesamt einem aus-reichenden Zustand.

Zu 1.2:

Neben dieser Zustandsbewertung wurden im Rahmen der Nachrechnung Defizite in Bezug auf die Tragfä-higkeit des Bauwerks festgestellt. Zur Gewährleistung der weiteren Nutzungssicherheit war daher seit dem Jahr 2023 die Implementierung einer einspurigen Verkehrsführung zur Reduzierung der Verkehrsbelas-tung erforderlich. Bis zur vollständigen Mängelbeseitigung ist aktuell von einem Zeitraum von mindestens drei Jahren auszugehen. Die derzeitigen verkehrlichen Einschränkungen bleiben daher zunächst bestehen.

Zu 1.3:

Zum jetzigen Stand laufen noch Untersuchungen am Bauwerk. In einem nächsten Schritt soll ein Sanie-rungskonzept erstellt werden.


Zu 2.1:

Der aktuell baulich hergestellt Verkehrszeichenplan wurde auf Grundlage der Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 2021) erstellt und mit dem zuständigen Polizeikommissariat sowie der Ver-kehrsdirektion abgestimmt. Die RSA 2021 sieht für innerörtliche Straßen mit gemeinsamen Geh- und Rad-wegen in Ausnahmefällen eine Mindestbreite von 2,0 Metern vor diese Anforderung ist an beiden betroffe-nen Geh- und Radwegen erfüllt.

Das Verkehrszeichen VZ 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) am Ausschläger Elbdeich wurde am 19.09.2024 vorgerückt, damit Radfahrer den abgesenkten Bordstein frühzeitig erkennen können. Die derzei-tige Verkehrsführung ist damit klarer und wird nach Erkenntnis der Hamburg Port Authority (HPA) von den Verkehrsteilnehmern gut angenommen. In diesem Zeitraum sind keine Unfälle bekanntgeworden. Seit Ein-richtung der Einspurigkeit wurde ein Widerspruch und eine Beschwerde über den Melde-Michel eingereicht. Daraufhin wurde in Zusammenarbeit mit demzuständigen Polizeikommissariat sowie der Verkehrsdirektion eine alternative Verkehrsführung erarbeitet. Diese beinhaltet einen beidseitigen Gehweg und die Führung der Radfahrenden auf der Straße.

Zu 2.2:

Im Rahmen dieser Alternativlösung müssten Radfahrende jedoch an der Lichtsignalanlage bei Rotlicht war-ten. Von einer Umsetzung dieser Verkehrsführung wurde deshalb abgesehen, da bei wartenden Radfahrern in einer einspurigen Fahrbahnkonstellation ein erhöhtes Risiko für gefährliches Fehlverhalten gesehen wird (z. B. das Umfahren der roten Ampel). Dies würde potenziell zu Gefährdungssituationen mit dem Kraftfahr-zeugverkehr führen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.