Einbahnstraßenregelung in der Vierlandenstraße während des Umbaus umdrehen
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.1
Stellungnahme des Polizeikommissariats 43 (PK 43), Prävention und Verkehr:
Die Baumaßnahme – Ausbau der Vierlandenstraße zwischen Bergedorfer Straße und Sander Damm – liegt in der Hand des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die Baustellkoordination erfolgt durch die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) in Abstimmung mit der Baustellkoordination Bergedorf. Die Straßenverkehrsbehörden PK 43 und Verkehrsdirektion 51 initiieren die Umleitungsplanungen nicht, sondern unterstützen beratend.
Die komplexen Abstimmungsprozesse dürften sehr weit vorangeschritten und mit dem ÖPNV, Autobahn GmbH, sowie den erforderlichen Leitungsarbeiten (Hamburg-Wasser, Dt. Telekom, Hamburger Energienetzwerke) und der eigentlichen Bauausführung mit Festlegung der zeitlich abfolgenden Baufelder zusammen mit dem Ingenieurbüro Reese und Wulff GmbH kleinteilig abgearbeitet sein.
Allein schon vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, ob eine Umkehr der Einbahnstraße noch möglich wäre, ohne den Zeitplan zu gefährden. Aus fachlicher Sicht erfolgt vom PK 43 ohne Diskurs / Prüfung zusammen mit den o.a. Beteiligten zunächst keine Einschätzung.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
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