Einbahnstraßenregelung in der Vierlandenstraße während des Umbaus umdrehen
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.2
Antrag
der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti, Garbers, Woller und CDU-Fraktion
Im März wurde im Verkehrsausschuss die Planung zum Ausbau der Vierlandenstraße, zwischen Sander Damm und Bergedorfer Straße, vorgestellt. Vor der Grundinstandsetzung der Straße sollen auch die alten Wasserleitungen ersetzt und das Abwassersiel saniert werden. Die Baumaßnahmen sollen im Januar 2026 beginnen.
Während der Umsetzung soll die Vierlandenstraße für über ein Jahr (ca. 16 Monate), als Einbahnstraße eingerichtet werden. Die Fahrtrichtung soll nach den Planungen von der Bergedorfer Straße in Richtung Sander Damm erfolgen. Die aus der Richtung Autobahn (City einwärts) kommenden Fahrzeuge sollen über den Sander Damm, Weidenbaumsweg zur Bergedorfer Straße geführt werden.
Die Leistungsfähigkeit über den Sander Damm, Weidenbaumsweg und Bergedorfer Straße ist bereits heute zum Feierabendverkehr mehr als ausgelastet. Die geplante Einbahnstraßenregelung wird dies noch verstärken und es wird zu noch stärkeren Verkehrsbehinderungen kommen. Vermehrte Ausweichverkehre durch das Wohngebiet Bergedorf-Süd sind während der Bauzeit zu befürchten und sollten so weit wie möglich verhindert werden. Insoweit sind die dargestellten Planungen zu kritisieren.
Im Verkehrsausschuss wurde dies auch angesprochen und die Verantwortlichen für die Baumaßnahme wollten diese Hinweise prüfen und den Ausschussmitgliedern die Ergebnisse mit dem Protokoll der Sitzung zur Kenntnis geben. Diese Zusage wurde leider nicht eingehalten. Es ist aber dringend erforderlich, dass die geplante Einbahnstraßenregelung, mit den dazu gehörenden Umleitungsmaßnahmen, noch einmal neu bewertet und dabei auch die Drehung der Einbahnstraßenregelung geprüft wird.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,
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